" Schwarzarbeit " wer zahlt bei Unfall

5 Antworten

Wir waren beim Vertragsabschluss nicht dabei, also kennen wir die Vereinbarung nicht. Was mich schon etwas stört, sind die Anführungszeichen, in die das Wort Chefin gesetzt ist.

Auf der anderen Seite zeugt es nicht gerade von Kreativität. Wäre doch kein Problem die Dame auf den 01. 02. nachzumelden und Punkt. Dann muss man sich aber beeilen bei der Minijobzentrale.

Bei der BG wird ohnehin nur der Betrieb gemeldet (das muss ja vorliegen) und dann Jahreserklärung abgegeben. Also da ist eigentlich völlige Entspannung angesagt.

Du weiß wahrscheinlich auch nichts über die näheren Modalitäten des Beschäftigungsverhältnisses.

Die Bezeichnung als "Mini-Job" halte ich für verfrüht bevor man die vertraglichen Grundlagen nicht kennt. Wochenmarkthändler zahlen oft bar auf die Hand. Das hat nichts mit Mini-Job zu tun. Man könnte es als freiberufliche Tätigkeit ansehen oder aber als von beiden Seiten gewollte weil für beide Seiten vorteilhafte Schwarzarbeit.

Schwarzarbeiter sind unversichert. Hinsichtlich der Krankenhausrechnung wird sich die Freundin aber wohl keine Sorgen machen müssen, denn als Rentnerin dürfte sie krankenversichert sein. Weitere Unfallschäden aber bekommen Schwarzarbeiter von keiner Versicherung bezahlt.

  • Hat sie irgendeine Form von schriftlichem Vertrag für diese Tätigkeit oder war das einfach Arbeit gegen Cash?

  • Falls es keinen schriftlichen Vertrag gibt, gibt es Zeugen für einen mündlich abgeschlossenen Vertrag?

  • Wie erhält sie ihren Lohn? Bar aus der Kasse nach getaner Arbeit?

Zunächst muß das Arbeitsverhältnis nachgewiesen werden. Dann erst kann die BG handeln. Die Krankenhausrechnung dürfte nicht auf der Freundin sitzenbleiben, da sie ja ohnehin eine Krankenversicherung hat, oder?

Hallo,

das ist dumm. Ist sie denn wenigstens bei der Minijobzentrale angemeldet ?

Sonst wird der Arbeitgeber am Ende noch behaupten, sie sei freiberuflich tätig. In dieser Konstellation ein anderes Wort für Schwarzarbeit. Denn sie hat sicher kein Gewerbe angemeldet.

Wenn sie bewusst schwarz gearbeitet hat, kann viel auf sie zukommen.

Viel Glück

Barmer

Sobeyda  03.03.2014, 14:07

Freiberuflich und Gewerbe anmelden schließen sich aus. Entweder ist jemand wissenschaftlich, künstlerisch etc. freiberuflich tätig, was in der Regel eine länger Ausbildung (Studium) voraussetzt. Dann ist er frei, nämlich frei vom Zwang ein Gewerbe anzumelden.

Das Verkaufen auf einem Marktstand bedarf weder einer längeren Ausbildung noch ist diese Arbeite wissenschaftlich, künstlerisch etc. Daher nach meiner Auffassung ein Gewerbe und eben nicht freiberuflich.

0