Fahrrad fährt in Auto?

3 Antworten

Eine Bekannte hatte vor etlichen Jahren eine ähnliche Situation als Radfahrer. Sie fuhr beim Uniparkplatz auf dem Bürgersteig, der Pkw kam vom Parkplatz, sie lag dann unter dem Pkw. Ist aber nichts passiert. Im Zuge einer öffentlichen Veranstaltung der Polizei fragten wir nach: bei ihr wäre es eine Ordnungswidrigkeit, beim Pkw Fahrer eine Straftat gewesen.

Mit den E-Bikes wird es für beide Seiten zukünftig noch riskanter.

Wenn Der Radfahrer aus der richtigen Seite der Wegeführung (Rechtsverkehr) und nicht in der Gegenrichtung unterwegs war, haftet die Fahrerin der Fahrzeuges. Dem Radfahrer wurde somit die Vorfahrt genommen.

Das machen die Radfahrer immer. Wegen der vorhandenen Knautschzone können sie sich jegliche Unfälle erlauben.

Bremsen oder Ausweichen macht gar keinen Sinn - kann man doch noch fettes Schmerzensgeld klar machen, nachdem man sich sonst was gebrochen hat.

Am Unfallort wurde mündlich geklärt, das keine Polizei gerufen und kein Schmerzensgeld beantragt wird. Personalien, sowie autokennzeichen wurde ebenfalls nicht ausgetauscht. Lediglich auf der Überwachungskamera wäre das autokennzeichen herauszufinden. Wir hoffen die Tage kommt nichts in Sachen Schmerzensgeld. Da das Auto relativ alt war, ist der Schaden nicht allzu schlimm.

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@Patricia1304

Sorry, da wurde wohl meine Ironie nicht verstanden. Ich bin jedenfalls als Radfahrerin selten absichtlich in Autos rein gefahren. Vielleicht hast Du da andere Erfahrungen.

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