Berufsgenossenschaft will nur geringen Anteil nach Unfall übernehmen - was tun?

5 Antworten

Hallo Privatier 59! Es steht nur soviel in dem Brief, der genaue Wortlaut ist- Zu ihrem Heil und Kosten Plan ... Teilen wir ihnen mit, dass im Oberkiefer acht Teile in Regio 16,14,13,12,11,21,22,25 und im Unterkiefer vier Zähne in Regio 42-32 Unfall bedingt geschädigt wurden. Somit ergibt sich bei 12 unfallbedingten Teilen auf insgesamt 32Teilen, die ersetzt werden, ein prozentualer Anteil von 37,5%! Genau so steht es drinnen! Danke für Ihre Hilfe

Ich verstehe das so, daß aus Anlaß der Behebung der unfallbedingten Zahnsanierung auch die Behandlung bereits zuvor geschädigter Zähne vorgenommen werden soll. Das braucht die BG natürlich nicht zu übernehmen. Ob dem so ist, kann man ohne Kenntnis des Falles und ohne zahnmedizinisches Wissen nicht beurteilen.

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"Die" Rechtsschutzversicherung gibt es nicht. Was konkret sichert Dein Vertrag ab?

Die Berufsgenossenschaft wird mit Sicherheit eine Begründung gegeben haben und die wäre dann schon von Interesse.

Ich denke, es lohnt sich bei Schadenregulierung durch die BG immer ein Rechtsstreit, da die sich grundsätzlich immer um Kostenübernahme herumdrücken.

Klar die wollen jeden Zahn einzeln abrechnen. Bei Brücken können jedoch keine einzelnen Zähne ersetzt werden. Bei Implantaten und Superkonstruktionen darauf ist das genauso. Da können keine einzelnen Zähne ersetzt werden. Das ist nicht möglich.

Sicherlich übernimmt eine Rechtsschutzversicherung die Kosten für einen Rechtsstreit. Das ist Arbeitsrecht. Da muss man die Vertretungskosten (Anwaltskosten) immer selbst tragen, da keine Vertretungspflicht besteht. Ein Rat: Lass das ganze von Vertrauenszahnarzt der Krankenkasse begutachten. Das ist in der Regelt kostenlos. Der kann dazu auch fachlich was sagen.

Die prozentuale Kostenübernahme deutet aber eher auf eine Privat-Abrechnung mit höheren Sätzen hin.


Da der Heil- und Kostenplan hier nicht bekannt ist, müßten nach der Prozentrechnung BG insg. 32 Zähne repariert werden, davon sind nur 12
Reparaturen unfallbedingt.

Die Einbeziehung von nicht geschädigten Zähnen (20?) in die Rechenbasis würde keinen Sinn machen:

Denn wäre nur 1 Zahn beschädigt worden, dann hätte nach der BG-Logik die BG nur 1/32stel der Rechnung für den zu reparierenden Zahn zu tragen.

Ich denke, dass du da wenig tun kannst. Es wurde hier ja schon recht gut beschrieben und ich denke, dass die BG schon weiß, was sie da tut.