Hätte ich Aufsichtspflicht gehabt, Gast - Kind hatte Unfall auf meinem Trampolin ?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

So lange du nicht die Betreuung des Kindes übernommen hast, hast du auch keine Aufsichtspflicht. Diese liegt weiterhin bei der Mutter.

Du könnste nur dann evtl. haftbar gemacht werden, falls das Trampolin defekt gewesen wäre und dadurch der Unfall entstanden ist.

Nein, die Mutter war dabei, also hatte die auch selbst die Aufichtspflicht. Diese war nciht auf Dich übergegangen.