Ich wurde vor 4 Jahren beschuldigt in der Schule Cannabis konsumiert zu haben?
Moin alle zusammen mich beschäftigt ein Thema ich mache demnächst mein Führerschein, Ich wurde vor 4 Jahren (bin jetzt 20 Jahre alt) beschuldigt in der Schule Cannabis konsumiert zu haben weil es im neben Raum dannach gerochen hat und ich dort als letzter drinn war, als ich dort rein geschickt wurde habe ich das natürlich gerochen ich wusste nicht was ich machen soll ich hatte Angst das wenn ich damit zum Lehrer gehe und es sage das ich die Schuld bekomme und es waren auch andere Kinder vor mir dort drinn, später kamen auch Kinder zu mir rein von der Klasse neben an und jemand hat gepetzt bzw gesagt das ich es war, als mein Lehrer damals die Polizei geholt hat und ich dann meine Aussage gemacht habe das ich kein Cannabis konsumiert habe das wir sogar zur Polizeiwache können und ein Urin Test machen können, war ok die haben was im neben Raum besprochen und haben das anscheinend so geglaubt ich habe trodzdem ein Brief von der Polizei bekommen, und meine Fragen sind: habe ich somit einen BTM Eintrag oder nicht, wenn ja kann er dann nach 4 Jahren gelöscht worden sein wenn ich sonst keine Straf Einträge habe? Wenn nicht können die mich wegen der Kleinigkeit die schon in Vergessenheit geraten ist vor oder auch während des Führerscheins machen dazu auffordern einen Drogen Test zu machen? Bitte nur Ehrliche Antworten Danke im Vorraus.❣️
3 Antworten
ich habe trodzdem ein Brief von der Polizei bekommen
damit ist genau was gemeint? wenn es nicht zur anzeige gekommen ist, kannst du ganz unbesorgt sein.
die führerscheinstelle ist jederzeit berechtigt, bei tatsachen, die zweifel an der kraftfahreignung begründen, die betroffene person aufzufordern, nachweise beizubringen, die diese zweifel wiederlegen. sprich: führerscheinstelle vermutet, da ist was im busch, weshalb man keine fahrerlaubnis haben sollte. person muss führerscheinstelle beweisen, dass es nicht so ist.
ohne zu wissen, was du mit dem brief meinst, kann man daher nur mutmaßen. ich sage nein. ohne anzeige ist etwas in der regel auch gar nicht aktenkundig dort.
Eine Unterstellung ( sprich nicht nachgewiesene Vermutung ) kann nicht mal so eben als BTM-Eintrag bei der Führerscheinstelle landen.
Nach dem Gespräch mit der Polizei in der Schule folgte nichts mehr.
Da ist damals nichts passiert, also kein Verfahren, was eröffnet wurde, also keine Gefahr.
Der Fragesteller wird dies aber kaum glauben und seine Frage wiedereinstellen.
Erstmal Danke für die Antwort FrauEichhorn. Mit dem Brief meine ich das ich einfach ein Brief von der Polizei bekommen habe ich weiß nicht mehr was genau drinnen stand, es war vor 4 Jahren ich weiß nur das ich damals nicht zur Polizei Eingeladen wurde. Nach dem Gespräch mit der Polizei in der Schule folgte nichts mehr.