Übungsleiterfreibetrag - privater Bildungsträger (nicht gemeinnützig)?

Über 25 Jahre bin ich bei einem privaten Bildungsträger als selbständiger Dozent tätig (im Nebenberuf) (privatrechtliche GmbH , nicht gemeinnützig). Es sind immer Tätigkeiten, die von der Agentur für Arbeit BA ausgeschrieben werden (z.B. abH, AsaFlex - also für Jugendliche in der beruflichen Erst-Ausbildung)

Die ersten 20 Jahre habe ich meine Einnahmen-Überschußrechnung ausschließlich mit der Übungsleiterpauschale abgerechnet und immer die (Papier-)Rechnungen ans Finanzamt geschickt.

Erst seit 2018 "will" das Finanzamt keine "Papier-Belege" mehr sehen.

Ich weiß, daß der Übungsleiterfreibetrag § 3 Nr. 26 EStG nur gilt für Einnahmen aus nebenberuflichen Tätigkeiten als Übungsleiter, Ausbilder usw. im Dienst oder im Auftrag einer juristischen Person des öffentlichen Rechts. 

Eigentlich wird mein Auftraggeber (also die GmbH) von der BA beauftragt und ich nur "indirekt". Meine Honorar-Verträge laufen nur über die GmbH.

Aber ohne die Vielzahl der nebenberuflichen Dozenten könnte der Auftrag der BA tatsächlich nicht erfüllt werden. Sie sind (meiner Meinung) die eigentlichen "Leistungserbringer" und haben die Hauptverantwortung, daß die Jugendlichen ihre Prüfungen bestehen. Es ist also eine wichtige gesetzgeberische sozialpolitische Intention i.S. des § 3 Nr. 26 (FG Köln, Urteil vom 20.01.2022 - 15 K 1317/19)

Das Finanzamt hat meine Abrechnung immer akzeptiert (in dieser langen Zeit waren es zwei Finanzämter und mit Sicherheit viele Sachbearbeiter)

Zwischen den Jahren habe ich das gelesen :

https://www.nettolohnplus.com/steuerlexikon/dozenten/   2023

Dozenten

Wird eine Dozententätigkeit nebenberuflich für eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder eine gemeinnützige Organisation ausgeübt, kann die Übungsleiterpauschale geltend gemacht werden. Die Einnahmen sind dann bis zu einem bestimmten jährlichen Betrag steuerfrei. Die Pauschale greift nicht für Dozententätigkeiten bei privaten Bildungsträgern oder selbständige achhilfeangebote. Dies ist auch dann der Fall, wenn der private Bildungsträger seinen Auftrag ursprünglich durch eine juristische Person des öffentlichen Rechts erhalten hat, z.B. durch die Agentur für Arbeit.

Jetzt bin ich doch stark verunsichert. Wäre echt bitter, wenn ich die Übungsleiterpauschale "irgendwann" nicht mehr anwenden könnte.

Wie gesagt, bis jetzt gab es und gibt es (noch) keine Probleme - ist es wirklich ein "Zufall" ?? Kann man es glauben, daß sich das Finanzamt 20 Jahre "geirrt" hat ?

Einen Anspruch auf "Bestandschutz" werde ich wohl nicht haben...

Hat jemand "praktische" Erfahrungen ?

Hier noch weitere steuerliche Informationen:

Auf meinen Rechnungen steht: Das Honorar für diese Lehrtätigkeit ist umsatzsteuerfrei (§4 Nr.21 UStG).

Zur GmbH: Alle x-Unternehmen der x-Gruppe sind anerkannte Bildungsträger nach den Bestimmungen der Akkreditierungs- und Zulassungsverordnung Arbeitsförderung (AZAV) des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales.Die Einhaltung unserer Qualitätsstandards wird regelmäßig von der fachkundigen Stelle YYYY überprüft.

Ich bedanke mich für die Antworten.  

einkommensteuer, Übungsleiterpauschale
Eigentumswohnung und Sozialhilfe fürs Altersheim?

Guten Tag,

meine Mutter ist vor kurzem stark pflegebedürftig geworden (hat bereits Pflegestufe 4) und wir sind am überlegen sie auf Wunsch von ihr in ein Altersheim zu bringen. Sie hat ihr ganzes Leben gearbeitet um sich eine Eigentumswohnung zu kaufen. Sie wohnt selber mietfrei in einer Wohnung Ihrer Schwester und besitzt eine Eigentumswohnung, welche derzeit leer steht. Sie erhält eine sehr niedrige Rente und hat sonst keine weiteren Einnahmen und zahlt derzeit einen Modernisierungskredit ab. Das heisst wir könnten uns das Altersheim nicht leisten ausser durch Verkauf der Eigentumswohnung.

Nun die Frage:

Wenn Sie in ein Pflegeheim / Altersheim kommen sollte, wird nähme ich an Ihre Eigentumswohnung bei Antrag auf Sozialhilfe auch gewertet. Das würde bedeuten, dass wir keine Hilfe vom Sozialamt in Anspruch nehmen könnten, oder?

Was würde in diesem Fall passieren, falls Sie die Kosten des Pflegeheims nicht decken könnte? Wäre es möglich die Eigentumswohnung nun zu vermieten, was sie schon vor hatte, und die Mieteinnahmen (Gewinn oder Umsatz?) dem Pflegeheim zu zahlen und den Rest würde das Sozialamt übernehmen, falls die Eigenkosten durch Miete + Rente nicht ausreichen würde? Oder würden die darauf bestehen, dass die Wohnung verkauft werden muss?

Gibt es vielleicht andere Optionen, dass wir vermeiden können, dass die Eigentumswohnung nicht berücksichtigt wird? Gibt es irgendwelche Methoden in meiner Situation um zu vermeiden, dass das lang angesparte Vermögen und Erbe meiner Mutter nicht für das Pflegeheim drauf geht? Schenkung ist ja denke ich nun ausgeschlossen, da die ja das Recht haben, die Schenkung zurückzufordern.

Über hilfreiche Antworten wäre ich sehr dankbar!

Vielen Dank schonmal!

Pflegegeld, Pflegeheim, Pflegekosten, Pflegeversicherung, Soziales, sozialhilfe, Sozialrecht, Sozialamt
was kostet ein malerbetrieb?

Hallo Leute! Und zwar hatte ich in meiner Wohnung Schimmel, den ich vorbehandelt hatte, um sicherzugehen, dass er sich nicht ausbreitet. Ich habe meine Vermieterin angerufen, sie hat einen externen Malerbetrieb beauftragt, um die Ursache für den Schimmel herauszufinden. Leider gab es zwischen mir und meiner Vermieterin ein Missverständnis mit der Malerfirma. Mir geht es nicht nur um den Schimmel, sondern auch um die Ursache.Ich wohne seit 3 Monaten in meiner ersten Wohnung, dabei habe ich leider den Termin dummerweise verpasst. Ich bin mir nicht sicher, ob der Mitarbeiter nur angerufen hat; jedenfalls habe ich keine Klingel gehört. Wie auch immer, die Chefin hat mich angerufen, woraufhin ich mich extrem entschuldigt habe und natürlich die Verantwortung tragen werde. Das Ding ist, ich habe nicht so viel Geld zum Leben, habe bereits Schulden und bin leider gezwungen, das Geld trotzdem zu zahlen, da ich keine Wahl habe. Trotzdem regt es mich auf. Ich gehe vom Schlimmsten aus und denke vielleicht zahle ich im schlimmsten Fall 200€, was natürlich nicht wenig Geld ist, da ich 500€ zum Leben habe. Die Hälfte geht schon an Fixkosten wie Strom, Internet und Telefon.Weiß jemand, was es kostet, wenn man den Termin nicht wahrnehmen konnte? Gibt es vielleicht eine Ratenzahlung? Bitte keine abstoßenden Kommentare. Ich bin mir bewusst, dass es eventuell ein Fehler war. Ich muss halt alles genau berechnen, was einen manchmal richtig fertig macht. Vielen Dank für eure Hilfe!Frohe Weihnachten, ansonsten – das Geschenk kann ich wohl vergessen. 😞😩

Mietwohnung, Rechte, schimmel, rechte und pflichten
Freundin führt Haushalt von Eigentumswohnung - keine Miete?

Ich lebe mit meinen Freund in seiner abbezahlten Eigentumswohnung. Ich studiere und verdiene nur wenig Geld d.h hatten wir ein einvernehmliches Abkommen dass ich alleine den gesamten Haushalt führe und dafür keine Betriebskosten zahlen muss. Dennoch bezahle ich immer unsere Lebensmittel und alltägliche Notwendigkeiten für uns von meinem Geld. Wenn wir essen gehen was selten vorkommt (1-2 im Monat) bezahlt zumeist er.

1te Frage: Findet ihr das fair oder wäre 50:50 für Lebensmittel eher angebracht?

Zudem habe ich vor Kurzem meinen Job gekündigt - bin aus psychischen Gründen arbeitsunfähig gemeldet und muss meine Therapie worauf ich nicht verzichten kann natürlich auch selber zahlen.

Außerdem ist die Wohnung nicht vollständig eingerichtet und insgesamt leider noch sehr ungemütlich (auch essentielles wie ein Staubsauger fehlt.) Er möchte die Möbel selber aussuchen und dann unter uns zwein die Kosten aufteilen. Gebrauchtes zu kaufen kommt für ihn nicht in Frage und ich habe leider nur wenig Erspartes und kann mir dies fast nicht leisten außerdem befürchte ich im Falle einer Trennung evtl. nichts oder nur wenig zurückzubekommen.

2te Frage: Kann er von mir verlangen seine Wohnung mit einzurichten? Ich will mich nicht wie die Made im Speck verhalten und hätte ich mehr Geld wär es natürlich kein Thema für mich. Wie würdet ihr euch verhalten?

Danke für eure Meinung

Eigentumswohnung, Haushalt
Meine Eltern sperren mich ein was soll ich tun?

Also es ist alles eine lange Geschichte (ich bin 17) meine Eltern waren seit dem Anfang ein wenig gegen meinen freund und mit der Zeit behauten dass er an einer schlimmer Gruppe Sekte angehörig was aber 100% nicht stimmt öfters haben sie ihn beleidigt und wollten dass ich mich von ihm trenne weil ich mich seit unserer Beziehung veränderte ich verstehe sie machen sich sorgen aber ihm die ganze Zeit Vorwürfe zu machen ist garnicht okay. In Unserer Beziehung zwischen meinem Freund und mir kommen manchmal Streitereien vor und meine Eltern durchsuchten of mein Handy und dass aber gegen meinen Willen um etwas zu finden dann sahen sie wie er mich beleidigt hatte und dazu noch haben sie alles fotografiert (Bilder,Nachrichten)

Wir sind seit 7 Monate zusammen und kennen uns familiär seit etwa 4-5 Monaten

jetzt kommen wir zum eigentlichen Problem letzten Samstag haben meine Eltern wieder mein handy durchsucht ohne gegen mein Willen und wollten ein Gespräch mit mir sie hörten nicht au zu sagen dass ich ihn verlassen muss und dass er nicht gut für mich ist sie achteten in diesem moment nur auf das schlechte aber vergasen dass er mich immer Komplimente schrieb und sich immer um mich kümmert dass ich bete, viel esse, sport treibe, viel wasser trink und mich in der schule verbessere. Die Diskussion fing am Morgen an und hörte bis am Abend nicht auf ich musste mir dauernd anhören wie sie laut reden fast schreien und ich kann das nicht ich konnte es nicht ertragen deshalb als es mir zu viel wurde rief ich meinen freund und er holte mich ab ich bin abgehauen wir fuhren zu ihm wir wussten nicht was machen deshalb gingen wir zur seiner Wohnung wo er noch mit seiner Familie lebt und ich blieb dort für eine weile bis meine Eltern ankamen meine Eltern haben seine Eltern vor diesem Tag angerufen zum Kaffee trinken und reden in einem kleinen Restaurant sie nahmen aber lang den Anruf nicht an und beim 3oder4 mal hat sein Vater angenommen und sagte er kann nicht wegen seinem herz

und als meine Eltern ankamen sagte sein Vater kommt rein zum reden und mein Vater nein ich habe nichts zu besprechen dann wurden beide bisschen laut und sein Vater wurde handgreiflich es war alles zu viel und ja dann sind wir geflohen und fuhren nach Hause seit dem darf ich nicht mehr zur schule mein Vater nimmt die Schlüssel zur Arbeit und oder meine Schwester hat sie versteckt und meinen persönlichen Schlüssel haben sie weggenommen ich wurde gezwungen meinen Freund überall zu entfernen ich darf nicht alleine raus gehen sie stürmen immer in mein Zimmer und fragen wem ich schreibe versuchen immer noch in mein handy zu kommen und schreien mich an wenn ich sage dass ich ihn liebe. Gestern war die Polizei da mein freund hat ihnen gesagt dass ich eingesperrt werde und gegen meinen Willen nicht zur Schule gebracht werde sie kamen und jetzt am nächsten Tag bin ich wieder eingesperrt ich darf nicht zur schule weil mein freund dort ist und alleine raus darf ich auch nicht ich verliere mein Verstand weil ich nicht weiss was ich machen soll mein freund sagt mir ruf die Polizei und sag ihnen selber dass du eingesperrt wirst und dass du weg willst. Ich will raus ich will weg aber ich habe Angst dass ist meine Familie und ich habe angst ich will nicht eingesperrt sein ich will zur schule gehen dürfen ich will alleine raus können ich ertrag es nicht mehr meine Knochen schmerzen weil ich den ganzen Tag seit einer Woche nur im Bett liege und gar nichts mache mein Herz pulsiert ich bin so gestresst ich weiss nicht wie ich handeln soll ich fühl mich als wär ich am ertrinken

was soll ich machen?

Hilfe, Jugendamt, Recht
Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?

Liebe Juristen und Rechtsexperten,

Mal angenommen, jemand steht vor einer komplexen Situation und hofft auf eure Fachkenntnisse. Vor zwei Jahren hat diese Person eine Ausländerin geheiratet, die nach der Hochzeit nach Deutschland gekommen ist. Seit vier Monaten leben sie jedoch getrennt, in zwei getrennten Zimmern ihrer Wohnung.

1. Aufenthaltsrecht nach Trennung: Die Frage, die diese Person umtreibt, betrifft das Aufenthaltsrecht der Ehefrau. Gemäß Gesetz müssen sie mindestens drei Jahre ununterbrochen verheiratet sein, um ein eheunabhängiges Aufenthaltsrecht zu erhalten. Hierbei kommt hinzu, dass seit ihrer Ankunft in Deutschland Probleme auftraten. Der Ehemann wurde beleidigt, und es kam sogar zu einer Polizeianzeige, die später aus moralischen Gründen zurückgezogen wurde. Der Vorfall wurde vor vier Monaten nach dem Ankommen in DE der Ausländerbehörde gemeldet, die sich jedoch erst nach sieben Monaten aufgrund von Personalmangel zurückmeldete und sich bedankte. In dieser Zeit hat der Ehemann sämtliche Kosten wie Deutschkurs, Essen und Lebensunterhalt übernommen.

2. Einkommen im Ausland und Trenngeldanspruch: Die Ehefrau verfügt über Einkommen im Ausland. Kann sie Trenngeld beantragen, obwohl sie nicht in Deutschland arbeitet? Wie ist die rechtliche Lage bezüglich finanzieller Unterstützung nach der Trennung?

Die Person ist dankbar für jede rechtliche Einschätzung und Erfahrung, die geteilt werden kann. Vielen Dank im Voraus für eure Hilfe!

Beste Grüße,

Jsmoka

Familienrecht, scheidung
MediathekView in Kobination mit Jellyfin legal?

Guten Tag Liebe Community,

ich möchte mir selbst derzeit einen kleinen Streaming Server zusammenbasteln, mit dem ich dann eine große Mediathek an Filmen und Serien gucken möchte. Nun erteinmal musss man eine solche Mediathek aufbauen(legal).

Hypothetisch könnte man MediathekView oder Mediathekviewweb nutzen, doch a)würde man damit gegen die Nutzungsbedingungen von ARD/ZDF Mediathek verstoßen und b)würde man eine Kopie des Films herunterladen welches eine unerlaubte Kopie darstellt?! Ich bin mir bei der ganzen Rechtssprechung nicht ganz sicher aber zum Punkt a): ich komme auf eine Webseite wie: https://nrodlzdf-a.akamaihd.net/de/zdf/20/11/201110_0225_sendung_roo/1/201110_0225_sendung_roo_a1a2_6660k_p37v17.mp4 und dort habe ich nur ein Video, ohne Nutzungsbedingungen gelesen oder zugestimmt zu haben nichteinmal einen Hinweis zu diesen zu finden. Und zum Punkt B) ist dies nicht gestattet wenn es veröffentlicht ist und nur zu einem privaten Zweck ist?

Nun nehmen wir an ich habe eine Mediathek legal aufgebaut und möchte diese nun im lokalen Netzwerk aber auch unterwegs nutzen, sowie mit meinen Familienmitgliedern teilen. Hierzu habe ich zwei Möglichkeiten, entweder öffne ich Jellyfin ans Internet und schütze es mit einem Passwort, oder ich nutze Proxy Dienste wie Pomperium, hier würden jedoch die Apps nicht unterwegs funktionieren. Weiß einer mehr zur rechtlichen Situation und kann unverbindliche Tipps oder Anmerkungen geben.(Ich weiß, das dies kein Ersatz zu einer Anwaltlichen Beratung darstellt)

VG

Recht, Legal oder nicht

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