Kleingewerberegelung - Was passiert mit den Materialkosten?

4 Antworten

Es gibt Betriebsausgaben und -einnahmen.

Als Betriebsausgaben gelten die Ausgaben, die für Deinen Service entstehen. Dazu gehören auftragsbezogene Kosten (z.B. Materialkosten, Fahrtkosten zu Kunden) und auftragsunabhängige Positionen (z.B. Telefon und Internet, Dein Werkzeug und sonstiges Arbeitsgerät, ein PC für die Buchhaltung).

Nach der Kleinunternehmerregelung per §19 UStG musst Du keine USt. berechnen, d.h. was Du zahlst (incl. ggf. im Baumarkt gezahlter USt.) ist die Ausgabe. Als regelbesteuerter Unternehmer könntest Du die Vorsteuer (gezahlte USt.) zurückerstattet bekommen und verbuchst nur den Nettobetrag als Betriebsausgabe.

Als Betriebseinnahmen gelten die von Kunden gezahlten Honorare für Deine Leistung incl. sonstiger Positionen, die Du auf Rechnungen aufführst. Was Du genau schreibst, ist Deine Sache, d.h. welchen Stundensatz Du ansetzt, wie Fahrzeiten und Rüstzeiten verrechnet werden, ob und wie Materialkosten angesetzt werden, was mit der Abnutzung für Werkzeuge und Anteile für sonstige Gemeinkosten passiert. Deine Verantwortung besteht darin, dem Kunden ein attraktives Angebot zu machen, das Dich vernünftig profitabel den Auftrag abwickeln läßt.

Für welchen Einkaufsbetrag Materialien im Baumarkt eingekauft werden, ist für Kunden irrelevant. Du musst einen Verkaufspreis dafür bestimmen. Der Verkaufspreis kann sein

  • Null, d.h. die Materialkosten wären in Deinen Stundensätzen bereits abgegolten. Das empfiehlt sich, wenn die Materialkosten gering im Vergleich zum Dienstleistungsaufwand sind.
  • Eine Pauschale, die Du sinnvoll auf Erfahrungswerten bestimmst, damit sie zumindest Deine Kosten decken, jedoch auch Deinen Aufwand für die Beschaffung einschließen.
  • Der Einkaufspreis mit einem Zuschlag für Dein Handling und die Beschaffung, wobei das unter dem Strich einfach profitabel sein sollte. Mache es Dir einfach und versprich dem Kunden nicht ein 1:1 Durchreichen von Einkaufskosten für Materialien, denn das läßt Dich ohne Deckung Deiner Aufwände stehen.

Das Gleiche passiert mit den Fahrtkosten. Du hast Freiheit, ob Du diese berechnest und wenn, dann wie sie berechnet werden. Pauschalen sind für viele Fälle einfach zu handhaben.

Unter der Kleinunternehmerregelung wirst Du die Rechnung ohne USt. stellen. Als regelbesteuerter Unternehmer würdest Du auf den erhaltenen Rechnungsbetrag noch die USt. in Rechnung stellen und nach Erhalt an das Finanzamt abführen. Betriebseinnahme ist damit auch hier der Nettobetrag.

Genauer also: unter der Kleinunternehmerregelung zahlst Du USt. (auf Betriebsausgaben), die Du nicht zurückbekommst, stellst jedoch selbst keine USt. in Rechnung. Als Regelbesteuerter bekommst Du die USt. als Vorsteuer erstattet, musst jedoch auch auf Rechnungen USt. ausweisen, die nach Erhalt an das Finanzamt abzuführen ist.

Sind Deine Kunden primär Privatkunden, lohnt sich eher die Kleinunternehmerregelung. Sind Deine Kunden primär Unternehmen, so lohnt sich eher die Regelbesteuerung.

In der EÜR ist das Aufwand.

In Deinen (Ausgangs)Rechnungen hat die Umsatzsteuer aus den Eingangsrechnungen nichts zu suchen - übrigens auch dann nicht, wenn Du der Regelbesteuerung unterliegen würdest.

PS: Es heißt "Kleinunternehmerregelung", nicht "Kleingewerberegelung".

technoraver 
Fragesteller
 21.12.2023, 22:59

Danke Dir für Deine schnelle Antwort? Was meinst Du mit Aufwand? Wo trage ich das ein?

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Andri123  22.12.2023, 01:40
@technoraver

Aufwand bedeutet Ausgabe, also hier Betriebsausgabe. Als Kleinunternehmer beträgt Dein Aufwand also Bsp. 119,-€ (und wird nicht in Netto 100 und Vorsteuer 19 gesplittet).

Welche Kategorie der EÜR? Vermutlich nicht Telekommunikation oder Versicherungsbeiträge. Eher "Sonstige Betriebsausgaben" Zeile 58.

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Du kaufst Material/Kleinmaterial um Deine Aufträge auszufüllen.

Das sidn Betriebsausgaben. Als Kleinunternehmer ist die Umsatzsteuer, die in den Preisen, die Du bezahlst enthalten ist, völlig egal.

Dieses Material musst Du in Deinen Preis, den du an den Kunden berechnest einkalkulieren. Du kannst Natürlich auch berechnen, "Arbeitspreis xxx,xx + benötigtes Material yy,yy = Endpreis zzz,zzz" aber es ist völlig egal für die Umsatzsteuer und auch in der Einnahmen- Ausgaben-Überschussrechnung.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Sorry, wenn man Null Ahnung hat, sollte man besser einen Steuerberater aufsuchen!