Privat-KFZ als Firmenauto?

2 Antworten

Du legst das Fahrzeug in das Betriebsvermögen ein - der Wert ist gemäß den Regelungen des § 6 Abs. 1 Nr. 5 zu bestimmen:

"Einlagen sind mit dem Teilwert für den Zeitpunkt der Zuführung anzusetzen; sie sind jedoch höchstens mit den Anschaffungs- oder Herstellungskosten anzusetzen, wenn das zugeführte Wirtschaftsgut

a)

innerhalb der letzten drei Jahre vor dem Zeitpunkt der Zuführung angeschafft oder hergestellt worden ist,"

Da Schulden stets das Schicksal des Gegenstandes teilen, um dessentwillen sie entstanden sind, legst Du auch das Darlehen ein.

Abschreibung, Zinsen, Steuer, Versicherung, Reparatur- und Ersatzteilkosten sind dann Betriebsausgaben, der Anteil der privaten Nutzung wird dann entweder nach der 1-%-Regelung oder mittels Fahrtenbuchmethode ermittelt und gebucht/in der EÜR erfasst.

Die Tilgungsanteile in den Raten sind keine Betriebsausgaben - das sind Tilgungsanteile nie. Wären diese Betriebsausgaben, so wäre im Umkehrschluss die Auszahlung eines Darlehens auch Betriebseinnahme (auf diese Idee kommt merkwürdigerweise nie jemand 😉).

Nein, nicht die Raten.

Der Wagen ist gekauft, also ist auf den Kaufpreis, die Abschreibung zu berechnen.

Ebenso sind die Zinsen Betriebsausgabe.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986