Übungsleiterfreibetrag - privater Bildungsträger (nicht gemeinnützig)?

1 Antwort

Deine Unsicherheit wird für die Zukunft bleiben, aber wenn Du es schon seit 25 Jahren so machst, könnte für die Vergangenheit nur für 5 Jahre etwas geändert werden.

Vermutlich wirst Du weiter wie bisher nach dem GRundsatz "hoch lebe der Vorgang" einfach weiter so wie bisher veranlagt werden.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
taunus17m 
Fragesteller
 03.01.2024, 20:03

Hallo wfwbinder,

dann harren wir der Dinge, die da noch kommen werden

gruss : taunus17m

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