Reicht für die Anerkennung einer Schenkung ein handschriftlicher und unterschriebener Text?

5 Antworten

Wenn eine Schenkung durch Übergabe ausgeführt wird, reicht zur Bestätigung eine einfach schriftliche Bestätigung.

Damit lt. gesetzlicher Regelung Jahr für Jahr die Schenkungssteuer um 10% weniger wird.

Kann es sein, dass Du etwas anderes meinst?

Jährlich 10 % weniger, ist die Anrechnung bei der Berechnung desPflichtteilergänzungsanspruch.

Bei der Erbschaftsteur fällt jährlich die Schenkung raus, die vor mehr als 10 Jahren war. Unter Fremden sind 20.000,- Euro alle 10 Jahre frei. Aber eine Schenkung am 31. 12. 2023 ist er am 01.01.2034 raus. Also alle Jahre bis zum 01.01.2034 passiert mit den 20.000,- nichts, dann kann es neue 20.000,- geben.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

"Damit lt. gesetzlicher Regelung Jahr für Jahr die Schenkungssteuer um 10% weniger wird."

Daa ist nicht ! der Fall. Für die Erbschaft/Schenkungsteuer werden alle Schenkungen der letzten 10 Jahre zusammengerechnet, es gibt keine Abschmelzung.

postbankopfer 
Fragesteller
 28.12.2023, 15:39

Vielen Dank für die Antwort. Ich hatte es so verstanden, dass die Schenkungssteuer in jedem Jahr, das vergeht, um 10% verringert wird.

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Andri123  28.12.2023, 18:02
@postbankopfer

Nein. Aber was Du heute schenkst, zählt in 10 Jahren nicht mehr in den Freibetrag von 20.000.

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Andri123  28.12.2023, 18:10
@Andri123

Und ich vermute, dass dazu eine vollzogene Schenkung (Überweisung) notwendig ist und dass das Kalenderjahr zählt.

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Das Schriftstück währe nur bei Barzahlung nötig.

Bei Zahlung übers Konto kannst du das doch einfach im Betrefftext angeben, wofür das Geld ist.

angenommen, ich erstelle vor dem Jahreswechsel handschriftlich einen Text, mit dem ich ihr auf dem Papier 10000 Euro schenke.

Das wäre erst mal nur ein Schenkungsversprechen, welches zu seiner Wirksamkeit der notariellen Beurkundung bedarf (§ 518 Abs. 1 BGB). Eine handschriftliche Vereinbarung oder Willenserklärung wäre unwirksam.

Oder müsste ich parallel zu dem Verfassen des Textes ihr 10000 Euro auf ihr Konto überweisen?

Unbedingt. Das wäre dann ein tatsächlicher Vollzug der Schenkung im Sinne des § 518 Abs. 2 BGB - der Formmangel würde dadurch geheilt. Theoretisch würde die Überweisung alleine schon genügen, wenn die Überweisung im Verwendungszweck entsprechend als Schenkung gekennzeichnet ist.

Du verwechselst das eindeutig mit der Schenkung bei einem Pflichtteilsergänzungsanspruch:

https://www.gesetze-im-internet.de/bgb/__2325.html

Diese Regelung hat absolut überhaupt nichts mit der Erbschaft- und Schenkungsteuer zu tun.

Da schmilzt innerhalb von 10 Jahren nichts ab, sondern wird zusammen gerechnet.

Ein Schriftstück der genannten Art bewirkt nichts außer der Erheiterung des Finanzbeamten über so viel Rechtsunkenntnis.

Und wenn Ihr so steueravers seid, dann gebt acht: Ab 20.000 Euro innerhalb von Jahren ist die Steuer fällig.

Böse Menschen bevorzugen deshalb Barzahlung.