Welche Versicherung bietet für ein Haus in Deutschland eine Versicherung an, wenn der Eigentümerwohnsitz in der Schweiz ist?

Ich habe für das Haus in Deutschland bei der Zurich Insurance Niederlassung in Deutschland eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abgeschlossen. Jahrelang musste ich die Rechnung immer im Dezember in Deutschland beim Haus im Briefkasten holen. Die Mieter sollten mir 2023 mitteilen, wenn ein Kuvert der Zürich angekommen ist. Zufällig war das Haus mit Mietern für vorübergehenden Gebrauch belegt im Dezember.

Da nichts kam und ich keinen 2. Briefkastenschlüssel habe (das Schlüsselhersteller-Geschäft konnte keinen 2. Schlüssel anfertigen) kam ich nicht zum Briefkasten und die Mieter waren offenbar über die Festtage nach Österreich (ihr zu Hause) verreist. Deshalb schrieb ich ein Mail an die Zurich und bekam einen online-Zugang zu meinem Konto. Rechnung heruntergeladen und bezahlt. Gleichzeitig verlangte ich zukünftige Rechnungen per Mail.

Nun bekam ich einen Brief die Zurich schreibt: Im Falle der Verlegung Ihres ständigen Wohnsitzes ins Ausland ist es der Zurich Niederlassung für Deutschland leider nicht möglich den Vertrag fortzuführen.

An dieser Stelle weisen wir Sie darauf hin, dass wir angehalten sind, den Vertrag bedingungsgemäss aufzuheben bzw. fristgerecht zu kündigen.

Ich bin nie in Deutschland gewohnt, sondern von Geburt an Schweizerin und in der Schweiz wohnhaft. Der zuständige Vertreter der Zurich meinte ich solle einfach angeben ich sei nur vorübergehend im Ausland. (Bei diesem Vertreter habe ich die Versicherung abgeschlossen).

Das ist nicht in meinem Sinn, wenn irgend etwas passiert, kann die Versicherung Regress nehmen wegen nicht ehrlichen Angaben.

Es muss doch möglich sein ein in Deutschland stehendes Haus zu versichern, auch wenn ich als Eigentümerin in der Schweiz wohnhaft bin. Kennt jemand eine Versicherungsgesellschaft, die mir für die Immobilie in D eine Grundbesitzerhaftpflicht-Versicherung abschliessen kann? Online-Anfragen habe ich ausprobiert, die Systeme scheitern überall mit meiner 4 stelligen Schweizer Postleitzahl. Danke für Eure Hilfe ich hoffe, es sind nicht alle Versicherungen so kompliziert.

Immobilien, Mietrecht, Rechte, Versicherung
Stromanbieterwechsel rückabwickeln?

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 17.12.2023 habe ich über ein Vergleichsportal einen günstigeren Stromanbieter gefunden und für einen Wechsel meine Daten eingegeben, mein Wunschtermin für den Wechsel war der 08.01.2024.

Am gleichen Tag erhielt ich eine Bestätigung der gemachten Angaben.

Am 20.12.2023 erhielt ich eine Mail mit der Einladung zu dem Kundenportal des neuen Stromanbieters. Hier kann ich alles meinen Vertrag betreffend einsehen.

So steht seit 19.12.2023 mein Vertragsabschluß "in Bearbeitung".

Ich habe also zunächst geduldig gewartet, in der Annahme, es muß ja noch eine Kündigungsbestätigung des alten Stromanbieters kommen, so daß ich den Fortgang und das Gelingen übersehen kann.

Am 08.01.2024 habe ich über das Kundenportal eine Anfrage gestellt, wie weit der Stromwechsel denn zwischenzeitlich abgewickelt ist, denn ich hatte bisher weder etwas von dem alten, noch von dem neuen Stromanbieter gehört.

Diese Anfrage steht ebenso bis heute noch als "in Bearbeitung" markiert.

Am 17.01.2024 habe ich diese Anfrage wiederholt, auch diese steht bis heute mit der Markierung "in Bearbeitung" in meinem Portal.

Am 19.01.2024 erhielt ich Post vom alten Stromanbieter, meine Kündigung sei vorgemerkt, jedoch für den 31.12.2024. Entgegen meiner Annahme habe ich einen befristeten Vertrag, der erst zum Jahresende mit vierwöchiger Frist gekündigt werden kann.

Nun frage ich mich, was passiert mit dem neuen Stromanbieter? Antragsgemäß hat er ja für mich die Kündigung beim alten Stromanbieter veranlaßt, er sollte also ebenso über den Kündigungstermin informiert sein

Bleibe ich jetzt automatisch in "Warteposition" beim neuen Anbieter, bis zu 01.01.2025, und werde dann von ihm beliefert?

Ich persönlich möchte gern nun wieder weg vom neuen Stromanbieter, die Widerufsfrist ist ja längst abgelaufen, und erst jetzt habe ich vom alten Stromanbieter erfahren, daß ein Wechsel nicht vor dem 01.01.2025 möglich ist.

Wie kann ich den Vertrag mit dem neuen Stromanbieter lösen, rückabwickeln? Welche rechtlichen Möglichkeiten habe ich?

Für Ihre Hilfe herzlichen Dank

Stromanbieter, Vertrag
Diebstahl mit Waffe 244 bei H&M. Hilfe?

Vor etwa einem Monat gingen mein Sohn und ich zum H&M-Laden, um Geschenke für Freund zu kaufen. Da ich zuvor einen Streit mit meiner Familie hatte und psychisch labil war, war ich deprimiert nach đem Geburt, also habe ich die Etiketten der Kleidung, die ich kaufen wollte, abgenommen und sie in eine H&M-Tasche gesteckt. (Wert ca. 150 €). Aber dann habe ich sie nicht mit nach Hause genommen, sondern bin mit meinem Kind zum Kinderspielplatz im H&M Laden gegangen und habe die Tasche daneben gelassen. Das Personal bemerkte, dass die Kleidung immer noch teuer war, also bemerkten sie und erkannten, dass ich stahl. Als ich im Büro ankam, entschuldigte ich mich und erwartete eine Bezahlung, aber es war zu spät. Dann kam die Polizei und entdeckte, dass sich eine Schere im Kinderwagen befand (an diesem Tag wusste ich wirklich nicht, dass sich eine Schere im Kinderwagen meines Kindes befand) , also brachten sie mich und mein Kind zur Polizeiwache.

Hier liegt ein weiteres Problem vor: Ich habe meine korrekten Angaben gemacht (Name, Adresse,...). Doch als mir die Polizei den Bericht zur Unterschrift gab, stellte ich fest, dass die Polizei meinen Namen und meine Privatadresse völlig falsch geschrieben hatte. Ich sagte nichts, unterschrieb und ging nach Hause. Ich habe jetzt einen Anwalt kontaktiert, mache mir aber große Sorgen.

meine Frage lautet:

  1. weder ich wegen bewaffneten Einbruchs 244 angeklagt (weil ich nicht wusste, dass sich eine Schere im Kinderwagen befindet)?
  2. ist der falsche Name und die falsche Adresse im Protokoll meine Schuld, obwohl ich zuvor die richtigen Informationen angegeben habe?
  3. Wie hoch ist mein zu erwartendes Strafe? (Ich habe keine Vorstrafen und beschäftige mich zum ersten Mal mit dem Gesetz)?
  4. Kann ich eine Bewährungsstrafe bekommen?
  5. Werde ich danach abgeschoben? (Ich habe ein kleines Kind und es hat die deutsche Staatsangehörigkeit).

ich bin erst 25, bin ganz bereu und es tut mir wirklich leid. Ich hoffe, eine vollständige Antwort zu bekommen.

Diebstahl
Wird das KFZ bei Beantragung und Bezug von Bürgergeld angerechnet?

Hallo Leute,

ein Bekannter von mir hat folgendes Problem:

Nach einer Fortbildung über das Aufstiegs-BAföG (5 Monate Dauer) und vorherigem Bezug von Bürgergeld, beantragt er jetzt nach Beendigung der Fortbildung zum Fachwirt weiter Bürgergeld, da er bisher noch keine Arbeit gefunden hat (Weiterbewilligungsantrag).
Sein KFZ wurde mit der letzten fälligen Rate von dem Sterbegeld seiner Eltern (= selbst von den Eltern angespartes Geld, um ihre eigene Erdbestattung zu finanzieren) bezahlt bzw. finanziert, damit das Auto ( jetzt im Besitz und Eigentum meines Bekannten!) späterhin verkauft werden kann, um die Schulden bei den Eltern zurückzuzahlen und evtl. noch etwas mehr davon für den eigenen Lebensunterhalt zurückzubehalten.
Sprich: das Fahrzeug ist nicht voll und ganz durch meinen Bekannten finanziert und abgezahlt worden (etwa 40 % von seinen Eltern!). Ungefährer aktueller Zeitwert des Autos (geschätzt durch Autoverkäufer im Internet): 15.000,- EUR (da es ein VW ist, und deutsche Fahrzeuge teuer in der Anschaffung sind).

Meine Fragen:

Kann das Jobcenter bei weiterem Bezug von Bürgergeld das Auto generell mitanrechnen bzw. den Verkauf erzwingen, da es ja Vermögen darstellt, obwohl es für Fahrten zu Bewerbungsgesprächen und evtl. späterer Arbeitsstelle benötigt wird und die Aussicht auf eine neue Arbeitsstelle nach Fortbildung größer ist als vor der Fortbildung?

Ich habe meinem Bekannten gesagt, dass ja während der Fortbildung Aufstiegs-BAföG u. a. auch zum Lebensunterhalt monatlich für fünf volle Monate gezahlt wurde. Die Karenzzeit (sog. Schonfrist) verlängert sich bei ihm dadurch um diese Monate, da er in diesen fünf Monaten kein Bürgergeld bezogen hat. Somit wäre es denkbar, daß die Angemessenheitsgrenze beim Besitz eines KFZ noch nicht so berücksichtigt würde (= bis zu welcher Grenze ein KFZ als angemessen gilt o. nicht-man es also behalten darf oder nicht; ich sagte ihm, dass diese mal bei ca. 7.500,- Euro lag und jetzt evtl. höher ist, das wisse ich aber nicht so genau, sagte ich ihm).

Darf das Jobcenter ihm überhaupt die Mobilität in der Art einschränken, dass sie ihm das Auto wegnehmen?

Vielen lieben Dank für Eure Antworten im Voraus :)

Arbeitslosigkeit, Bürgergeld
Kann die steuerliche Absetzbarkeit von Leasingkosten als eine Art 'Rabatt' betrachtet werden?

Ich bin selbstständig und möchte die steuerlichen Auswirkungen auf meine Leasingkosten verstehen. Gibt es Ersparnisse und wie kann ich diese in Bezug auf die Gesamtkosten meines Leasingfahrzeugs berechnen?

ChatGPT hat mir folgendes erklärt, stimmt das?
Meine Frage: Nehmen wir an ich bin
- selbstständig,
- habe ein Gewinn pro Jahr von 100.000 Euro,
- eine Steuersatz von 40%,
- zahle für das Leasingfahzeug einmalig 6.000€ Anzahlung und 440€ (exkl. USt.) für 36 Monate.
- Kaufpreis: 43.322,50 €
Frage: Welche Steuerlast oder Ersparnis ergibt das im ersten Jahr und in den beiden weiteren Jahren. Bitte erkläre dies zusätzlich als Rabatt.

ChatGPT: Ja, du könntest die gesamten steuerlichen Ersparnisse, die sich aus der Berücksichtigung der Leasingkosten ergeben, als eine Art "Rabatt" von den Gesamtleasingkosten abziehen. Dieser Rabatt repräsentiert die Reduzierung der Steuerlast aufgrund der steuerlich absetzbaren Leasingkosten.

Erstes Jahr:

  • Einmalige Anzahlung: 6.000 €
  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten im ersten Jahr: 6.000 € (Anzahlung) + 5.280 € = 11.280 €

Dein zu versteuerndes Einkommen würde um diese Leasingkosten reduziert. Angenommen, dein Gewinn beträgt 100.000 €:

Zu versteuerndes Einkommen ohne Leasing: 100.000 €

Zu versteuerndes Einkommen mit Leasing: 100.000 € - 11.280 € = 88.720 €

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: 88.720 € * 0,40 = 35.488 €

Ersparnis im ersten Jahr: 40.000 € - 35.488 € = 4.512 €

Die Ersparnis von 4.512 € im ersten Jahr kann als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden.

Weitere Jahre (zweites und drittes Jahr):

  • Monatliche Leasingrate: 440 € * 12 Monate = 5.280 €

Gesamtleasingkosten pro Jahr: 5.280 €

In den weiteren Jahren bleibt die Anzahlung außer Betracht, da sie im ersten Jahr berücksichtigt wurde.

Steuersatz: 40%

Steuern ohne Leasing: 100.000 € * 0,40 = 40.000 €

Steuern mit Leasing: (100.000 € - 5.280 €) * 0,40 = 37.488 €

Ersparnis in den weiteren Jahren: 40.000 € - 37.488 € = 2.512 € pro Jahr

Auch in den weiteren Jahren ergibt sich eine Ersparnis von 2.512 € pro Jahr, die als eine Art "Rabatt" auf die Gesamtkosten betrachtet werden kann.

Lass uns die Gesamtleasingkosten für die drei Jahre zusammenfassen:

  • Erstes Jahr: 11.280 € (Anzahlung + Leasingrate)
  • Zweites Jahr: 5.280 € (Leasingrate)
  • Drittes Jahr: 5.280 € (Leasingrate)

Gesamtleasingkosten über die drei Jahre: 11.280 € + 5.280 € + 5.280 € = 21.840 €

Die insgesamt ersparten Steuern über die drei Jahre betrugen:

  • Erstes Jahr: 4.512 €
  • Zweites Jahr: 2.512 €
  • Drittes Jahr: 2.512 €

Gesamtersparnis über die drei Jahre: 4.512 € + 2.512 € + 2.512 € = 9.536 €

Du könntest also die Gesamtleasingkosten von 21.840 € um die Gesamtersparnis von 9.536 € reduzieren, um einen "rabattierten" Betrag zu erhalten:

21.840 € - 9.536 € = 12.304 €

Die verbleibenden Kosten von 12.304 € spiegeln wider, wie viel du effektiv für das Leasingfahrzeug bezahlst, nachdem die steuerlichen Ersparnisse berücksichtigt wurden. Beachte jedoch, dass dies eine vereinfachte Betrachtung ist und es wichtig ist, einen Steuerberater zu Rate zu ziehen, um alle steuerlichen Aspekte deiner spezifischen Situation zu berücksichtigen.

Leasing, Absetzbarkeit, steuerlich absetzbar, Steuern absetzen
Brutto- oder Nettolohn als Einkünfte bei BAföG?

Hallo alle zusammen,

ich habe eben mit einer Dame vom BaföG-Amt gesprochen, die meinen Antrag bearbeitet.

Ich habe sie gefragt, ob bei meinen Einnahmen durch meinen Teilzeitjob ab Bewilligungszeitraum nun mein Brutto- oder Nettolohn zählt, da ich stets was von Bruttoeinahmen lese.

Mein Bruttolohn wird voraussichtlich 579 € monatlich betragen.

Und Netto ist ja das, was vom Bruttolohn nach entsprechenden Abzügen (Lohnsteuer, soz. Versicherungsbeiträge usw.) übrig bleibt, welches tatsächlich auf das Konto überwiesen wird.

D.H. mein Nettolohn beträgt ca 458 €.

Nun bekomme ich aber zu meinem Nettolohn zusätzlich Zuschläge für Nacht- und Sonntagsarbeit, da ich zu diesen Zeiten tätig bin.

Das sind im Monat insgesamt c. 200 €.

Sodass also mein Gesamt-Nettolohn nun 458 € + 200 € = 658 € betragen würde, was mir tatsächlich auf mein Konto ausgezahlt wird.

Das würde mich natürlich erleichtern, da dieser Gesamt-Nettolohn, also mein Auszahlunsgbetrag, höher ist als mein Bruttolohn.

Aber es wird ja nur nach dem Bruttolohn gefragt, weshalb ich hoffe, dass also meine Nacht- und Sonntagszuschläge nicht mit dem BAföG verrechnet werden.

Und genau diese fragte ich die BAföG-Dame. Sie erklärte wiederum, dass neben dem Bruttolohn auch alle anderen Einkünfte, so eben auch meine Zuschläge, mit dem BAföG verrechnet werden.

Genau diese verunsichert mich, weil dies widersprüchlich auf mich wirkt. Wird nun auf den Bruttolohn oder auf den Nettolohn geschaut. Was stimmt denn nun? Andere Einkünfte als mein Gehalt habe ich nicht.

Ich bedanke mich für euren Rat.

Lieben Gruß

André

BAföG, Einkommensanrechnung

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