Ablöse für Fließen, Bad, Kachelofen usw.?

4 Antworten

Eine Frage der Fairness. Seine Investitionen haben ja den Wert des Hauses erhöht, das Du geschenkt bekommen hast.

Überlege einfach, was Du machen würdest, wenn Du in seiner Position wärst.

Hatdas, was er eingebaut hat noch eine Wirkung auf die Miete, die Du verlangen kannst?

Ich denke Du solltest etwas zahlen, aber einen Rechtsanspruch hat er in meinen Augen nicht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Dr. iur.

Eigentlich hätten die Eltern das bereits bei der Überschreibung berücksichtigen können (per Ausgleichszahlung), wozu aber keine Verpflichtung bestand.

Bevor familiärer Unfrieden entsteht, würde ich aber einen Kompromiss eingehen. Ein Bad aus z.B. 1960 wurde erneuert, und ohne die damalige Investition des Bruders müsstest Du das nun machen. Abzüglich Abnutzung und verbilligte Miete über 10 Jahre.

Kachelofen weiss ich wertmäßig nicht einzuschätzen. Bei Gasstop und Stromblackout natürlich Gold werd, aber tendenziell wohl vermutlich bald verboten...

Ich würde das für teilweise berechtigt ansehen, einige Dich auf eine Summe mit ihm. Pflicht ist es nicht.

Jetzt meine Frage: ist das überhaupt möglich und Rechtens??

machbar - allerdings rechtlich kaum einklagbar - speziell nicht, wenn dies allein auf seinen Wunsch hin geschah und ob der Bruder während dieser Zeit Miete gezahlt hat. Außerdem ist zu bedenken, dass über die nächsten 10 Jahre, soweit die Eltern während dieses Zeitraums sterben, vermutlich noch ein (nach und nach "abschmelzender" Pflichtteilergänzungsanspruch bestehen dürfte.

Also verhalte Dich fair.