Auto vom Sohn entwendet?

Hallo alle zusammen. Ich hoffe jemand kann mir helfen bzw tipps geben, wie ich bzw wir nun vorgehen sollte.

Also, mein Vater ist verstorben und hat ein Auto u.a. hinterlassen. Ds Auto musste ja dann ungemeldet werden, das haben wir auf den Namen unserer Mutter gemacht.

Mein Bruder hatte schon immer den Autoschlüssel und nach Streitigkeiten wollte er diese auch nicht aushändigen. Wor haben damals eine Vereinbarung geschrieben mit Unterschriften dass er die Schlüssel aushändigt. Nie getan!

Meine Mutter ist nun im Ausland um von den ganzen Streitigkeiten erstmal wegzukommen und sich erholen kann.

Das Auto steht bzw stand im vorgesehenen Parkplatz der Wohnung. Mein Bruder hat das Auto jedoch entwendet da nur er Schlüssel vom auto sowie der Schranke hat.

Wir können ihm auch nicht schreiben oder ihn bitten dass er es wieder zurück tut, weil er dann wie immer aggressiv wird und uns das Leben zur Hölle macht.

Anzumerken ist, dass die Fahrzeugpapiere nicht bei ihm sind.!

Gibt es denn irgendeine Möglichkeit das Auto zu melden ohne dass mn seinen Namen usw gibt? Damit die Polizei bei ner Kontrolle sieht, dass da keine fahrzeugpapiere sind! Oder kommt der Schaden dann auf den Nacken meiner Mutter (autobesitzerin)?

Hat da jemand tipps und Ratschläge, wie man es umgehen kann, dass er erfährt dass wir was der Polizei gesagt haben? Oder müssen wir hier nur auf gut Glück hoffen dass mal ne Kontrolle stattfindet!!

Achja wir denken sogar dass er das Auto nicht selbst nutzt, da er schon ein 200.000 teures Auto hat, aber trotzdem irgendwie ds Auto meines vaters für 10.000 euro im auge hat... Ich weiß das ist so peinlich :(

Auto
Wer hat das Recht bei einer Trennung in der gemeinsamen Wohnung zu bleiben wenn einer der Partner bereits vorher das Objekt bewohnt hat?

Sehr geehrte Damen und Herren, ich möchte gerne wissen wer das Recht hat in einer gemeinsamen Wohnung, bei einer Trennung der Beziehung, zu bleiben, wenn einer der Partner die Wohnung bereits vorher schon gemietet hatte, die Kaution für die Wohnung alleine bezahlt hat und die Miete von dieser Person auch im gemeinsamen Mietverhältnis von dessen Konto alleine bezahlt wurde, obwohl beide im aktuellen Mietvertrag stehen?

Zur besseren Erklärung! Der Mann hatte das Objekt schon zuvor gemietet und eben die Kaution bezahlt. Nach einem Jahr ist dann auch die Frau in das Objekt eingezogen, worauf ein neuer Mietvertrag aufgesetzt wurde indem beide (Mann und Frau) unterschrieben haben, jedoch keine neue Kaution festgelegt wurde, da die entrichtete Kaution des Mannes mündlich anerkannt geblieben ist.

In weiterer Folge wurde die Miete, so wie auch schon vorher als der Mann alleine in dem Objekt lebte, immer vom Konto des Mannes gezahlt. Der Mann hat, ohne schriftliche Vereinbarung die hälfte der Miete von der Frau auf sein Konto überwiesen bekommen. Die hälfte der Kaution wurde jedoch nicht von der Frau an den Mann bezahlt und auch sonstige Investitionen in dem gemeimsamen Haushalt wurden vom Mann alleine bezahlt.

Die beiden sind in Österreich wohnhaft und der Vermieter ist prinzipiell einvertsanden wenn der Mann die Wohnung wieder alleine bewohnen würde! Es gibt keine Kinder und die beiden sind nicht Verheiratet und haben keine eingetragene Partnerschaft. Es werden offiziell beide als "ledig" geführt.

Hat der Mann das Recht in der Wohnung zu bleiben die er zuvor alleine gemietet hatte, auch wenn die Frau die nunmehr gemeinsame Wohnung nicht verlassen möchte?

Wer hat das Recht in der Wohnung zu bleiben bzw. welche Aussichten stehen zur Debatte, sollte es zu einer gerichtlichen Frageklärung kommen?

Wem steht es zu in der Wohnung zu bleiben?

Mietvertrag
Eigenanteil bei ambulanter oder vollstationärer Pflege?

Folgendes Problem: eine Verwandte ist vor ca. 3,5 Jahren in eine betreute Wohngemeinschaft gekommen nach Ihrem dritten Schlaganfall (war damals glaub ich Pflegegrad 3). Damals war sie noch in einem brauchbaren Gesamtzustand. Die Einrichtung ist konzipiert als Senioren-WG/betreutes Wohnen und wird ambulant abgerechnet, jeder hat ein einzelnes Zimmer, es gibt aber 24/7 Pflegekräfte vor Ort und eine umfangreiche Betreuung.

Nun ist es so, dass sie nach noch einen weiteren, vierten Schlaganfall mit der darauf folgenden Pflegestufe 4 hatte. Mittlerweile ist sie mit Pflegegrad 5 eingestuft, bettlägerig und immer noch in der selben Einrichtung, die sie natürlich jetzt mehr pflegt.

Abgerechnet wurde von Anfang an ambulant, auch jetzt noch – was bedeutet, dass kein Zuschuss zum Eigenanteil erfolgt, der nach über drei Jahren Pflege mittlerweile bei 70% (ab 2024: 75%) läge, wenn ihre Pflege als vollstationär definiert wäre.
Faktisch ist der Zustand aber, dass sie seit mehreren Jahren bettlägerig ist und vollstationär betreut wird.

Finanziell bricht das ihr das Genick, da durch Kostensteigerungen die Beiträge dermaßen hoch geworden sind, dass diese nicht mehr durch ihre Rente tragbar sind. Der Eigenanteil würde bei um ca. 1.500€ niedriger liegen – jeden Monat.

Frage: was kann man da machen?

Ist die einzige Möglichkeit, sie in ein "richtiges" Pflegeheim mit vollstationärer Pflege zu geben und dann die Zeit wieder von vorn laufen zu lassen oder kann man sich die Zeiten irgendwie noch anrechnen lassen, wenn sie nachweisbar einen höheren Pflegeaufwand hatte und faktisch stationär betreut wurde? Gibt es die Möglichkeit, im nachhinein als vollstationär abrechnen zu lassen?

Bin für zielführende Tipps jeder Art dankbar…

pflege, Pflegekosten, Eigenanteil
Richtige Berechnung Pflegekosten und Zuschüsse betreutes Wohnen?

1) Es geht um eine zu pflegende Verwandte. Diese hat mittlerweile Pflegestufe 5 und ist seit dreieinhalb Jahren in einem betreuten Wohnheim.

Aufgrund der Anpassung der Löhne der Pflegekräfte sind die Pflegekosten und damit auch der Eigenanteil wie überall gestiegen. Nun die Frage: ist es nicht so, dass es seit 2022 einen staatlichen Zuschuss zu dem Eigenanteil der Pflegekosten gibt, der bei vollstationärer Pflege in den ersten drei Jahren der Pflege von anfangs 5% auf nach drei Jahren in Pflege 70% anwächst? Problem ist: der zu zahlende Eigenanteil ist bei dem Pflegeheim in dieser Zeit mehrfach angehoben worden, statt dass er in irgendeiner Form gesunken wäre, es wird scheinbar nichts weitergegeben, sondern noch weiter erhöht. Kann das sein?

Aktuell ist der seitens des Leistungsempfängers zu zahlende Eigenanteil für die Pflege bei ca 1.930€, soll aber zum 1.1.24 noch einmal um ca. 170€ auf 2.100€ angehoben werden.

Die Frage, die ich mir stelle: Wenn der Eigenanteil nach über drei Jahren mit 70% (bzw. sogar 75% ab 2024) staatlich bezuschusst wird und trotzdem noch bei 2.100€ liegt, müssten dann nicht die Gesamtkosten des Eigenanteils entweder 7.000€ betragen (2.100 : 30 x 100) oder der zu zahlende Eigenanteil deutlich niedriger liegen? Zuzüglich kommen ja noch die 2.200€ von der Pflegekasse für Pflegestufe 5 und Verhinderungspflege dazu, die auch noch abgerechnet wird (bei betreutem Wohnen?), gesamt also knapp 10.000€, pro Monat, zuzüglich Verpflegung und Unterkunft.

Wie kann das sein, läuft da was schief, habe ich einen Denkfehler drin oder was? Wer kann mir da auf die Sprünge helfen? Vielen Dank…

2) Ist es rechtens, dass eine Einrichtung für betreutes Wohnen einen Antrag auf Verhinderungspflege stellt? Ist das nicht eher dafür gedacht, wenn man zu Hause pflegt und für einen Zeitraum nicht selbst pflegen kann?

pflege, Pflegekasse, Pflegekosten, Zuschüsse, Eigenanteil
Trotz Zahlung Drohung mit Inkasso, Sorge um Bonität?

Hallo,

ich nutze einen virtuelle Telefonanlage als Gewerbetreibender.

Nun habe ich das Geschäft aufgegeben und bin wieder im alten Beruf tätig.

Alle Verbindlichkeiten und Verträge wurden gekündigt.

Nun wurde allerdings eine Rückbuchung vermerkt, durch den Anbieter der Telefonanlage, da das Geschäftskonto nicht mehr gedeckt war. Ich bin allerdings davon ausgegangen, dass die vorletzte Abbuchung quasi die letzte war, leider hat es sich überschnitten.

Auch habe ich entsprechend der Geschäftsaufgabe und Erledigung aller Verbindlichkeiten die geschäftliche E-Mail Adresse ruhen lassen.

Nun wollte ich am Sonntag bevor die E-Mail Adresse abgeschaltet wird, alle E-Mails archivieren. Dabei habe ich gesehen, dass ich binnen einer Woche zwei Mahnung, erhalten habe, lediglich per E-Mail, kein Postverkehr. Habe dann sofort den Betrag von knapp 20€ überwiesen. Genau 11 Tage nach der zweiten Mahnung bzw. 18 Tage nach der ersten Mahnung.

Das habe ich auch gleich am Montag mit dem Kundenservice so kommuniziert. Mir wurde versichert, dass mein Konto innerhalb von 48 Std. freigeschaltet wird, sobald das System automatisch den Zahlungseingang verbucht.

Das ist nun nicht geschehen. Ich habe heute erneut mit der Kundenservice telefoniert. Diese sagten, dass System habe keine Zahlung verbucht und die Angelegenheit wurde an die Inkasso Abteilung der Credit Reform weitergegeben.

Nun habe ich große Sorgen, dass die Angelegenheit meine Bonität beeinflusst.

Zahlungsbestätigung habe ich vorliegen.

Weiter Frage ich mich, on der ganze Ablauf im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen stattgefunden hat.

Was würdet ihr raten - Soll ich in der früh nach der Nachtschicht gleich zum Anwalt? Wenn ja, welchen Anwalt bzgl. Fachgebiet?

Kreditwürdigkeit, Schufa, Schufaeintrag, Bonität, Mahnung
Ehemalige Mitbewohnerin zahlt Nebenkosten-Nachzahlung nicht?

Hallo!

Wir haben August diesen Jahres unsere Nebenkostenabrechnung aus 2022 bekommen, in der wir ca. 300€ nachzahlen mussten.

Wir sind eine 3er-WG und vergangenes Jahr ist unsere Mitbewohnerin ausgezogen.
Als ich der alten Mitbewohnerin geschrieben habe, hatte sie darum gebeten, dass wir mit ihren Anteil von 100€ etwas runtergehen, da sie die letzten 2 Monate kaum bis gar nicht zu Hause gewesen ist und ob es nicht möglich sei, dass sie uns das in ein paar Monaten überweist, da sie aktuell das Geld dafür eigentlich nicht hätte.
Der bitte sind wir nachgegangen und ich habe ihr 65€ als unterste Grenze gegeben, da wir schon eine Stromkostennachzahlung von 200€ hatten, die mein Mitbewohner und ich zu zweit aufgeteilt haben (studieren beide Informatik, und saßen dementsprechend auch viel vorm PC).

Nun sind ein paar Monate vergangen und ich habe bereits zwei mal nachgehakt und ihr beim zweiten Mal eine Deadline bis zum 1.12 gesetzt, jedoch hat sie beide Male einfach nicht geantwortet.

Nun geht es mir viel weniger um die 65€, als darum, dass ich es als eine absolute Frechheit von ihr empfinde, dass sie einfach nicht mehr antwortet und denkt, es würde sich so schon im Sande verlaufen.

Am liebsten würde ich ihr eine Abmahnung schicken, die 30€ kostet, in der ich die gesamten 100€ verlange, einfach weil so etwas meines Erachtens nach nicht in Ordnung ist.

Was haltet ihr davon? Sollte ich noch einmal 7 Tage Zeit geben und ansonsten mit der Mahnung drohen? Kann man über solch einen "kleinen" Geldbetrag überhaupt eine Mahnung verschicken? Immerhin sind wir trotzdem noch Studenten und haben jetzt auch nicht ohne Ende Kohle...

Würde mich über Ratschläge freuen!

LG

Nachzahlung, Nebenkosten, Nebenkostenabrechnung, WG
Darf der vermieter einzelne Fliesen andersfarbend austauschen im Flur?

Hallo, ich bin vor 5 Jahren in diese Wohnung gezogen, bei Besichtigung der Wohnung sah man schon das der Laminatboden (ca 20 Jahre alt) im Wohnzimmer und der Fliesenboden im Flur (ca.40 jahre alt), starke Gebrauchsspuren aufweisen. Manche Fliesen waren angerissen, mit Silkon befestigt und bei der Begehung knirscht und knackte es. Ein Fliesenleger wurde nach meinem Einzug beauftragt den Untergrund zu Flicken unter den angeknacksten Fliesen, dieser äußerte nach Begutachtung das der gesamte Boden ausgetauscht werden müsse. Der Vermieter wollte dieses nicht also passierte weiterhin nichts. Jetzt sind manche Fliesen so lose und kaputt das es kaum möglich ist den Boden zu begehen, der gesamte Flur ist wellig und aus ein paar kaputte Fliesen wurden natürlich mehr. Nun war heute ein neuer Fliesenleger hier, der dem Vermieter klar gesagt hat das der Boden völlig kaputt sei. Der Vermieter gab am Telefon zu das er dieses wisse aber er möchte, wegen meinen Kindern, keinen neuen Boden sondern das die Fliesen ausgetauscht werden, auch gerne andersfarbend da er die kackbraunen Fliesen nicht mehr im Restbestand habe. Ihm sei auch bewusst das der Laminatboden im Wohnzimmer kaputt sei, aber den könne ich ja selber austauschen und sollte es mir mit den anderfarbenden Fliesen nicht in den Kram passen könne ich ja den Boden bezahlen.

Darf er anderfarbende Fliesen ca.18 Stück auf 15qm² austauschen geschweige ist die Begründung, wegen Kindern, rechtens?

LG

Mietrecht, vermieter

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