Wie auf Abmahnung reagieren, die sich auf ohne Genehmigung überstrichene Bodenfliesen im Bad bezieht?


20.12.2023, 11:58

Ist die Abmahnung überhaupt rechtens?

3 Antworten

"Die Bodenfliesen waren zuvor kaputt und sind fast 20 Jahre alt."

Das berechtigt dich nicht eigenständig solche nicht wieder rückgängig zu machenden Maßnahmen durchzuführen.

Du hättest den Vermieter vorher fragen müssen.

Alternativ hättest Du einen Mangel anmelden können und den Vermieter zur Beseitigung auffordern sollen.

Und ja, die Abmahnung ist meiner Meinung nach rechtens.

Ob tatsächlich ein Schaden entstanden ist, sollte ein Gutachter feststellen können.

Denn es ist möglich, dass der Wert aufgrund des Zustandes und des Alters bereits nur noch 0,00 € beträgt.

Rechtens: klar. Du kannst ohne Zustimmung des Vermieters keine nicht rückgängig zu machende Änderungen durchführen.

berlinmiet1003 
Fragesteller
 20.12.2023, 15:13

Die Farbe lässt sich wieder entfernen. Es ist nicht neu gekachelt worden. Einige Kacheln waren schon zuvor kaputt.

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ziehst du aus, oder warum will der VM nun den Rückbau?

wenn ja hast du den alten Zustand wieder herzustellen, wenn der VM das durch Zufall gesehen und du bleibst Mieter, dann kann er dir keine Frist setzen, das mußt du erst bei Auszug wieder ändern.

berlinmiet1003 
Fragesteller
 20.12.2023, 15:10

Nein. Mein Freund wohnt schon über 20 Jahre in der Wohnung & die Hausverwaltung hat in den Jahren zuvor keine Mängel beseitigt (es gab viele Wasserschäden, da es sich um eine Dachgeschosswohnung handelt). Also hat er sich irgendwann entschlossen, selbst zu renovieren und in dem Zug auch den zerbrochenen Kachelboden im Badezimmer repariert & gestrichen. Mittlerweile ist die Wohnung verkauft worden. Nach einem Reperaturauftrag muss der Handwerker die Verwaltung und/oder den neuen Eigentümer informiert haben, denn darauf erfolgte dann von seiner Seite die Abmahnung. Die Farbe liesse sich selbstverständlich entfernen, aber die Kacheln sind dennoch kaputt. Es ist offensichtlich, dass der neue Eigentümer meinen Freund mit dem alten, vergleichsweise günstigen Mietvertrag loswerden möchte. Entweder wegen Eigenbedarf oder weil er bei Neuvermietung in der Innenstadt von Berlin deutlich höhere Einkünfte erzielen könnte.

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