Ehe mit Ausländerin: Aufenthaltsrecht und Trenngeldanspruch?

4 Antworten

Der Ehemann muss für alles Aufkommen.

Der Ehemann hat sich verpflichtet für alle Kosten aufzukommen in Bezug auf seine eingereiste Ehefrau.

Dazu gehört Deutschkurs, Wohnen , Essen , Kleidung , Lebensunterhalt , Taschengeld

Mit dem getrennt Leben in 2 Zimmern glaubt natürlich kein Mensch und gilt auch nicht als Trennungsjahr .

Hier empfiehlt sich ein Anwalt .

Die Ehefrau kann sich gleichermaßen einen Anwalt nehmen , und bekommt diesen sogar bezahlt , da sie über keinerlei Einkommen verfügt.

Das würde ich ihr übrigens raten , immerhin hat sie Rechte in Deutschland in Bezug auf Unterhalt :)

Das wird teuer für ihn.

Ganz abgesehen davon, dass Rechtsauskünfte in Deutschland nur von Rechtsanwälten und ansonsten dazu befugten Personen, Vereinen oder Vereinigungen erteilt werden dürfen solltest Du Dir die Frage stellen ob Du den Auskünften von Menschen vertrauen willst von denen Du außer dem lustigen Usernamen nichts weißt.

Deine Fragen erstrecken sich gleich über mehrere Rechtsgebiete. Da ist das Ausländerrecht genau so vertreten wie das Eherecht.

Beim Scheidungsrecht wird es ganz besonders heikel und da würde auch ein Anwalt weitere Informationen brauchen.

Das klingt zum Beispiel so, als ob die Ehe im Ausland geschlossen wurde. Da ist nicht nur die Anerkennung der Eheschließung in Deutschland zu prüfen, sondern auch die Zuständigkeit des deutschen Gerichts und wenn die gegeben ist, die Anwendbarkeit deutschen Rechts. Das sind keine Themen die von Laien qualifiziert bearbeitet werden können.

classica  19.12.2023, 21:19

Aber wenn die Dame aus einem nicht europäischen 3.Land eingereist ist und die Hochzeit vor Ort stattfand , gab es einen Ehegattennachzug nach Beantragung und Prüfung und somit ist die Ehe eingetragen

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Da eine Scheidung in Deutschland ohne Anwalt nicht möglich ist, sollte man sich einen suchen und diesen aufsuchen.

Der wird dann alle Fragen professionell beantworten.