Hauptjob + Minijob + Kleingwerbe / Unternehmen?

Hallo ihr alle zusammen,
ich weiß, dass eine Frage in die Richtung bereits öfter gestellt wurde ... leider konnte ich dennoch nicht die passende Antwort für mich finden / aus dem ganzen rauslesen.

Ich habe einen Hauptjob in dem ich Teilzeit arbeite. Zu meinem Teilzeit(Haupt)job habe ich einen Minijob (ganz normal 520€ pauschal besteuert) und würde nun gerne noch ein Kleingewerbe / Kleinunternehmen / freiberufliche Tätigkeit anmelden.

Die erste Frage an der Stelle: Geht das überhaupt oder werde ich in Steuerklasse 6 rutschen?

Die zweite Frage: Ich bin mir tatsächlich nicht ganz sicher unter welche Gewerbeart mein Vorhaben fallen würde. Also ob es Kleingewerbe, Kleinunternehmen oder eine freiberufliche Selbstständigkeit wäre.

Die Idee wäre als private / persönliche Sekretärin im Finanz- und Versicherungsbereich zu arbeiten. Quasi das "Backoffice" zu übernehmen und Termine zu vereinbaren / verschieben, Versicherungsverträge vorbereiten, Versicherungsanträge weiterleiten, Termine vor und/oder nachbereiten, Datenpflege usw. usw. eben das was so im Hintergrund anfällt und den Kundenberatern Zeit und Arbeit erspart bzw. die Kundenberater sich so mehr auf die Kundenberatung konzentrieren können und sich auch mehr Zeit für einzelne Kunden nehmen können.

Könnt ihr mir weiterhelfen wie das einzuordnen ist und sich das Ganze eben steuerlich verhält bzw. was dann auch bei der Gewerbeanmeldung zu beachten ist.

Ich selbst würde diese Art der Dienstleistung ehrlich gesagt eher als freiberuflich oder Kleinunternehmen einordnen aber nicht als Kleingewerbe. Als Kauffmann / Kauffrau und das dazugehörige Handelsgeschäft würde ich persönlich das ganze nicht sehen.

Habt vielen Dank.

Gewerbe, Gewerbeanmeldung, Minijob, Steuern
Zeugnis gut oder schlecht?

Nach der Tätigkeitsbeschreibung:

Frau… hat sich sehr engagiert in ihr neues Aufgabengebiet eingearbeitet und verfolgte nachhaltig und erfolgreich die vereinbarten Ziele. Frau… verfügt über eine große und beachtliche Berufserfahrung. Sie beherrschte ihren Arbeitsbereich umfassend und überdurchschnittlich, fand gute Lösungen und hatte neue Ideen. Sie aktualisierte beständig ihre Fachkenntnisse. Die Buchungssysteme Amadeus, Toma und Bosys beherrschte Frau… gut.

Bei der Erledigung ihrer Aufgaben zeichnete sie sich durch Verantwortungsbewusstsein, Genauigkeit und Umsicht aus. Man konnte sich auch in schwierigen Situationen stets gut auf sie verlassen. Auch bei anspruchsvollen Aufgaben unter schwierigen Bedingungen erzielte Frau…stets Ergebnisse von hoher Güte. Sie war auch starken Arbeitsanfall jederzeit gewachsen.

Wegen ihrer stets verbindlichen und hilfsbereiten Art wurde Frau…von ihren Vorgesetzten und Kollegen besonders geschätzt. Ihr Verhalten war jederzeit einwandfrei. Unseren Kunden gegenüber tat sie stets höflich, zugleich sicher und gewandt auf. Das Unternehmen wurde von ihr stets gut repräsentiert.

Die Leistungen von Frau… fanden jederzeit und in jeder Hinsicht unsere volle Anerkennung.

Frau.. verlässt das Unternehmen… mit Ablauf der vereinbarten Frist.

Wir bedauern das Ausscheiden von Frau …, weil wir mit Ihr eine gute Mitarbeiterin verlieren. Wir bedanken uns für die stets guten Leistungen und wünschen ihr für die Zukunft beruflich und privat weiterhin viel Erfolg und alles Gute .

Ort, Datum

Unterschriften

Zeugnis, Arbeitsrecht. Arbeit
Krankenkassenbeiträge?

Liebe Finanzgemeinde,

ich war im Jahr 2022 7 Monate angestellt u 5 Monate selbstständig berufstätig.

In den ersten 7 Monaten habe ich als Angestellter sehr gut verdient, als Selbstständiger habe ich in den ersten 5 Monaten ein ordentliches Minus gemacht.

Ich habe also in den ersten 7 Monaten hohe Beiträge in die gesetzliche Krankenversicherung einbezahlt (zusätzlich natürlich mein Arbeitgeber) und in den 5 Monaten der Selbstständigkeit, bedingt durch hohe Investitionen, einen Betriebsverlust gemacht - dementsprechend nur den Mindestbeitrag in die gesetzliche Krankenkasse geleistet.

Ich war, gemäß der Einkommenssteuererklärung 2022, davon ausgegangen, daß meine Einkünfte aus nichtselbständiger u selbständiger Arbeit zusammengezogenwerden und nach dem zu versteuernden Einkommen auch die Krankenkassenbeiträge rückwirkend korrigiert werden.

Wenn ich also im Gesamtjahr kaum zu versteuerndes Einkommen hatte, aber als Angestellter im ersten Halbjahr den Höchstsatz an Krankenkassenbeiträgen bezahlt habe, müsste ich doch eigentlich Beiträge zurück erstattet bekommen oder wird das Angestelltenverhältnis u die Selbstständigkeit völlig unabhängig voneinander behandelt ??

In meinem Fall hiesse das, daß ich, gemessen an den niedrigen Einkünften aus dem Gesamtjahr (bedingt durch die Betriebs-Verluste) Krankenkassenbeiträge in Höhe von 30% der Gesamteinkünfte abgeführt habe.

Ist die Trennung von Beiträgen für die Zeit Dershowitz Angestelltendaseins u der Selbstständigkeit richtig ??

Vielen Dank für eine Aufklärung

Krankenkassenbeiträge, Rückerstattung
Pfändung von Computer sowie Neuaneignung während Pfändung?

Guten Abend zusammen,

ich befinde mich momentan, nach ungefähr halbjähriger Arbeitslosigkeit in einer Ausbildung. Nun haben sich während meiner Arbeitslosigkeit knapp 6.000€ Schulden bei meiner Krankenkasse angehäuft. Eine Kontopfändung ist aufgrund meines Ausbildungsgehaltes natürlich nicht gefruchtet und nach mit der Schuldnerberatung abgeklärter Deklaration meiner Zahlungsunfähigkeit an den Zoll habe ich nun ein Schreiben erhalten, indem erklärt wird, dass mich demnächst ein Vollziehungsbeamter zwecks "Feststellung Wirtschaftlicher Verhältnisse und ggf. Absicherung der Forderung durch Sachpfändung" aufsuchen wird.

Nun habe ich mir nie großartig Sachen gegönnt und mein Geld eher für Reisen und Unternehmungen ausgegeben. Einen Fernseher besitze ich nicht und mein Smartphone dürfte auch nicht von Interesse sein. Nun habe ich mir aber doch einen Mittelklasse PC zusammengestellt gehabt, ungefähr vor einem Jahr, der damals so um die 6 - 700 Euro gekostet hat, jetzt vielleicht noch bei knapp 500 liegt, würde ich ihn mit den gleichen Teilen neu zusammenstellen. Abgesehen davon besitze ich nun nicht wirklich etwas von Wert.

Kann dieser nun, als einziges Informations- sowie "Entertainment"-medium gepfändet werden?

Kann ich mit Nutzung von CNC sowie CAD/CAM Software in der Ausbildung auf den Besitz eines etwas leistungsstärkeren PC's argumentieren?

Evtl. blöde Frage, aber kann ich mit einer offiziellen Schenkung an z.b. Verwandte oder Freunde den PC schützen, sollte der Vollziehungsbeamte ihn mitnehmen wollen?

Habe im Internet leider nur vage Definitionen gefunden, aus denen ich nicht herauslesen konnte ob der PC geschützt ist oder nicht.

Der andere große Punkt ist, wie sieht das mit dem Erwerb von neuen Dingen aus, nachdem der Beamte vor Ort gewesen ist. Also angenommen ich kaufe ein neueres Smartphone, kann dieses dann im Nachhinein gepfändet werden?

Vielen Dank schonmal im voraus für eure Antworten.

Pfändung, Pfändungsrecht, Pfändungsschutz
1,5 Seiten schreiben weil man nach der Pause zu spät gekommen ist?

Hallo erstmal, bei uns in der schule werden immer die Klassenzimmer abgesperrt. Das Problem ist nur das wir von 9:55 Uhr bis 10:15 pause haben und nicht nach oben dürfen und wie gesagt das Klassenzimmer zu ist. Ich bin also heute nach der pause nach oben gekommen und musste warten bis die Tür von einem anderen Lehrer aufgeschlossen wurde, weil mein Mathe lehrer immer zu spät kommt. Als die Tür dann eben offen war bin ich rein gegangen und hab mir eine binde geholt weil ich sie davor eben nicht holen konnte bin dann aufs Klo gegangen und bin dann um 10:21 Uhr (Hab auf die Uhr geguckt) wieder ins Klassenzimmer gekommen und wurde angemotzt das ich zu spät bin und ich 1,5 Seiten darüber schreiben muss warum man pünktlich sein soll und ich war jetzt auch nicht 5 min auf dem Klo denn die Tür zum Klassenzimmer wurde erst um 10:18 oder so aufgesperrt auf jeden fall hat er dann 15 Minuten alle angemotzt und hat dann nochmal 15 min eine abfrage gemacht und es ist jetzt auch nicht so als ob ich mich davor drücken wollte weil ich schon abgefragt wurde und dann hat er 10 min seinen Unterricht gemacht und währenddessen mit den die ganz vorne sitzen geredet und uns richtig viele Hausaufgaben gegeben. Meine Frage jetzt ist ob ich diese 1,5 Seiten schreiben soll und wenn ja was ich schreiben soll

Ps. Sorry für die Punkt und Komma setzung bin da bisschen schlecht drinn

Schule
Von Käufer auf Ebaykleinanzeigen belästigt und bedroht?

Ich habe wie so oft einige Spielsachen meines Sohnes bei ebay Kleinanzeigen eingestellt. Habe mir auch nichts böses dabei gedacht. Ein paar Packete sind schon gepackt gewesen. Da bekam ich über "sicheres bezahlen" eine Anfrage für die teuerste Auktion. Gut habe ich akzeptiert und mir immer noch nichts dabei gedacht.

Der Käufer zahlte aber nicht. Habe ihn den Tag über und auch am nächsten ein paar Mal gefragt was los sei. Und ihm schließlich eine Frist.

Eine Stunde später ruft mich ein Verwandter ( der im Telefonbuch steht) an und sagt das bei ihm ein Typ angerufen hätte und nach mir gefragt hätte. Der Verwandte ist schon älter und dachte sich nichts böses. Er wusste das ich Sachen verkaufe und gab dem Jenigen meine Nummer. Es dauerte einige Zeit und der werte Herr ruft mich an.

Er bezichtigt mich des Betruges. Er hätte mir schon zich Nachrichten gesendet und ich würde nicht antworten. Wann er denn die Sachen abholen könnte er will meine Adresse.

Ich sitze zitternd am Telefon und weiß gar nicht wie mir geschieht. Er redet und redet und ich mache deutlich das er ja noch nicht bezahlt hätte und ich die Tour mit dem hinterrücks anrufen ziemlich mies finde. Er könne ja schließlich einfach auf meine Nachrichten antworten. Er bedrängt mich immer weiter.... ich lege einfach auf.

Ich denke gut das war es dann wohl. Er bezahlt nicht und fertig. Schreibe ihm auch noch das ich von diesem Verkauf Abstand nehme und ich mich belästigt fühle.

Am sehr späten Abend bezahlt er plötzlich die Sachen. Ich hatte bereits bei dieser Bezahlplattform Alles geschildert und mit der Begründung das Geld zurück überwiesen.

Seitdem belästigt er mich und meinen Verwandten weiter. Er droht nun mit Polizei weil ich ja schließlich den Vetrag nicht erfülle.

Ich hatte bereits überlegt ihn wegen Belästigung anzuzeigen, aber hab es bisher nicht gemacht. Meine Frage ist: kann er mich zwingen den Vertrag zu erfüllen? Obwohl er erst gar nicht reagiert hat und mich so hinterrücks belästigt?

Belästigung, ebay Kleinanzeigen

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