Veruntreuung ja/nein?

Meine Mutter lebt seit über 10 Jahren zusammen mit ihrem Lebensgefährten. Sie ist vor über 6 Jahren mit einer Demenzerkrankung und Pflegestufe 3 aus dem Krankenhaus entlassen worden. Ca 1 1/2 Jahre zuvor habe ich mit ihr eine Patientenverfügung aufgesetzt, in der ich als möglicher Betreuer aufgeführt bin sowie auch Vermögensvollmachten habe. Kontovollmacht habe ich auch.
Die Tochter des Lebensgefährten hat sich nach Mutters Entlassung dann um beide gekümmert ( ich wohne zu weit entfernt).
Der Lebensgefährte hat Pflegestufe 2. Beide werden auch vom Pflegedienst betreut

Nun habe ich festgestellt, dass sie seit der Krankenhausentlassung wohl zusammen mit meiner Mutter immer die Bank aufsucht und monatlich Geld abgehoben hat, dass meiner Meinung nach zu hoch für den Lebensunterhalt der beiden ist. Mit darin enthalten ist auch noch ein geringer Pflegegeldsatz. Überdies hat sie nun schon dreimal viel mehr und offensichtlich zusätzliches abgehoben.

Die Demenz meiner Mutter ist soweit fortgeschritten, dass sie sich nie an den Gang zur Bank erinnern kann. Ich weiß nun auch nicht, ob sich die Tochter auf ein mögliches Abkommen zwischen ihr und meiner Mutter berufen könnte, wonach sie sich nach o.g. Krankenhausentlassung auf diesen Betrag geeinigt hätte.
Sie tut aber seit Jahren so, als ob sie sich natürlich um ihren Vater kümmern muss und Mutter selbstverständlich mit einbezieht (Engelsgleich). Nie hat sie gesagt, dass sie dafür von Mutter extra Geld ( was nach Einkäufen übrig bleibt) und auch von der Pflegeversicherung Geld bekommt. Kontoauszüge scheint sie bei sich zu behalten.
Ein wenig befinde ich mich da natürlich nun in einem Dilemma. Weiß nicht wie sie reagiert, wenn ich sie auf den Sachverhalt anspreche und ihr sozusagen Betrug/Veruntreuung vorwerfe..

betrug
Wie hoch ist der Barunterhalt? (Student, zuhause wohnend)?

Es geht um diesen Artikel: https://www.rechtsanwalt-ehescheidung.de/Familienrecht_Lauf/neues_Unterhaltrecht/Kindesunterhalt_-_Wieviel_Kindesunterhalt_kann_mein_Kind_beanspruchen/Kindesunterhalt_fuer_Studenten

  • Wohnt der Student dagegen noch zuhause bei den Eltern wird der Unterhaltsbedarf konkret auf Basis des zusammengerechneten Nettoeinkommens beider Elternteile ermittelt und zwar anhand der Düsseldorfer Tabelle, 4. Altersstufe. Für diesen Unterhaltsbedarf haften die Eltern anteilig nach ihrem Einkommen.
  • Eltern können ihrem Kind trotz Volljährigkeit - gerade in beengteren wirtschaftlichen Verhältnissen - auch durchaus vorschreiben, daß es weiterhin zuhause wohnen soll und Unterhalt durch Gewährung von Kost und Logis (Naturalunterhalt) zzgl. eines Taschengelds erhält; dieses kann sich nur dann dagegen wehren, wenn es nachweist, daß diese elterliche Entscheidung auf seine Belange nicht ausreichend Rücksicht nimmt. Allein der Wunsch nach einer eigenen Wohnung und Lösung vom Elternhaus reicht hierfür nicht aus, wohl aber Gründe wie ein tiefgreifendes Zerwürfnis zwischen Eltern und Kind oder die Zuweisung eines entfernten Studienortes mit einer täglichen Fahrzeit von 3 Stunden.

In der Düsseldorfer Tabelle steht ein sehr hoher Betrag, was genau muss man davon abziehen, um auf einen Richtwert für den Barunterhalt zu kommen?

Studium, unterhalt, Düsseldorfer Tabelle, Fahrtkosten
Sozailarbeiterin aufgrund verleumdung verklagen?

Sehr geehrte Damen und Herren,

Ich kämpfe derzeit vor dem Familiengericht um den Umgang zu meinen Kindern, bis vor zwei Monaten durfte ich sie regelmäßig sehen ebenso meine Eltern.

Nun kam es letzte Woche zu einer Verhandlung da seit zwei monaten die Mutter und Sozialarbeiterin behaupten meine Eltern hätten sich an mir sexuell vergangen.

Meine Mutter als auch ich sind Pädagogische Fachkräfte und seit langem als solche tätig.

In der Familiären Historie der Mutter kam es zu solchen Vorfällen seitens ihrer Familie und ich wollte dagegen vorgehen, diesbezüglich weiss auch der Kinderschutz darüber bescheid. Nun wurde gegenüber mir in der Verhandlung das unfassbare Vorgeworfen, weshalb seitens der Sozialarbeiterin der Umgang zu meinen Kindern stark eingeschränkt ist.. einfach fassungslos.. Weiter wurden meine Kinder in der aktuellen Verhandlung vorab befragt und sie wollten direkt mit zu mir und auch meinen Eltern aber die Sozialarbeiterin verhinderte dies durch die unglaubliche Verleumdung der sexuellen Übergriffe meiner Eltern auf mich.

Ich und ebenso meine Eltern möchten nun eine Verleumdungsklage bzw Rufmord gegenüber Mutter und auch Sozialarbeiterin stellen, da es unfassbare Rufmord und üble Nachrede ist ..getätigt während der Verhandlung.

Was ist zu tun, einfach direkt zur Polizei und falls hat das gegen eine Sozialarbeiterin erfolg, da die Kinder regelmäßig mit mir und ebenso mit meinen Eltern in Kontakt waren, sie eine sehr starke Bindung zu uns haben.

Das ist unglaublich verrückt und einfach Wahnsinn was kann ich tun ????

Ich bitte um schnelle Rückmeldung.eldung und Hilfe, da ich soetwas noch nicht erlebt habe ??

Lieben Dank

Familie, Jugendamt, Polizei, sexualität, sorgerecht, Anzeige, Umgangsrecht
Mietminderung bei fehlenden Schönheitsreperaturen?

Hello!

Ich wohne derzeit seit 2 1/2 Jahren in einem neu renovierten Altbau in einer dreier-WG.

Eine schöne Wohnung zu einem fairen Preis (an sich!). Auch der Vermieter ist an sich sehr entspannt und nett, aber etwas faul, wie ihr diesem Beitrag gleich entnehmen könnt, da mit der Zeit mehrere Mängel aufgekommen sind (zugegebenermaßen auch nicht immer des Mieters Schuld sondern einfach Mängel eines Altbaus mit der Zeit).

So hat nach einem halben Jahr ca. im Wohnzimmer begonnen die Wand zu schimmeln, da die Außenfassade nicht Dicht war, was der Vermieter relativ zügig mit Chlor geregelt hat bis die Hausverwaltung die Fassade hat abdichten lassen.
Nun ist aber seit fast zwei Jahren im Wohnzimmer nach diesem Vorfall die Tapete an der Fensterwand komplett ab und es sieht einfach nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 1

Im Badezimmer wurde damals beim Einbau der Dusche von den Handwerken nicht ordentlich gearbeitet, was dazu führte, dass die Dusche im Abfluss nicht Dicht war, sodass regelmäßig unten aus der Dusche Wasser ausgetreten ist.
Nach ein paar Monaten kam dann ein Handwerker und hat die Fliesen um die Dusche unten rum abgenommen und das Problem gelöst, aber auch hier ist seit nem 3/4 Jahr die Verkleidung nicht wieder angebracht worden, sieht also auch nicht schön aus.
--> Mangel Nummer 2

Bei den Nachbarn über uns war die Dusche anscheinend ebenfalls nicht wirklich Dicht, da irgendwann unsere Decke komplett Nass war. Das Problem an sich wurde behoben aber es soll trotzdem nochmal die Decke getrocknet werden und man sieht leichte(!) Wasserspuren noch an der Decke.
--> Mangel 3

Seit ner Woche funktioniert nun auch meine Heizung und die Heizung im Wohnzimmer nicht mehr. Hab dem Vermieter direkt geschrieben und es kam keine Antwort zurück.
--> Mangel 4

Wie ihr merkt gibt es einfach ne Menge zu tun und egal wie oft ich dem Vermieter schreibe und Frage, wann denn mal was passiert heißt es immer er wartet auf Antwort von der Versicherung, auf Terminvergaben der Handwerker und und und...

Habe nun heute eine Mietminderung von 130€ angekündigt (bei 1090€ Warmmiete), wenn bis Anfang Dezember keine FESTEN Termine für die Behebung dieser Mengel feststehen.

Hier seine Antwort die dann auf einmal 2 Stunden später kam:
"Hallo *Name*, lass uns das bitte einmal schriftlich festhalten per Email, damit wir die Sache rechtlich prüfen lassen können und eventuell daraus entstehende Kosten im Nachhinein geltend machen können. Zudem rate ich dir diesbezüglich vorsichtig zu agieren, da die Decke und die Dusche kein Grund für eine Mietminderung darstellen, die Heizung im Schlafzimmer wurde uns erst vor kurzem mitgeteilt, von der nicht funktionierenden Heizung im Wohnzimmer haben wir nach der letzten Überprüfung keine Info mehr erhalten. Ich will nur verhindern, dass am Ende die Mietminderung in dem Umfang als nicht rechtens eingestuft wird und neben der Rückzahlung noch Anwaltskosten dazu kommen, die wir geltend machen. Am Montag um 1600 komme ich mit der Hausverwaltung noch einmal wegen der Decke, Techniker für die Heizung sollte sich morgen bei euch melden. "

Mich würden an dieser Stelle mal eure Gedanken dazu interessieren. Ist es rechtens was ich da verlange? Ist die Dusche wirklich kein Grund für eine Mietminderung (fällt doch unter Schönheitsreparaturen?!).
Wenn eine Mietminderung angebracht ist, was haltet ihr von der von mir angesetzten Summe?

Würde mich über jeden Rat freuen!

Lg

Miete, Mietminderung, Mietrecht, Schönheitsreparaturen, Mietmängel
Unfall mit Kundenfahrzeug als KFZ Mechatroniker?

Hallo, kurz etwas zu mir. Ich bin 20 Jahre alt und KFZ-Mechatroniker von Beruf. Ich bin seit circa einem halben Jahr ausgelernt und wurde in meinem Ausbildungsbetrieb. Ich habe nun einen befristeten Vertrag auf ein Jahr der im Juni 2024 ausläuft. In meiner Ausbildungszeit und dem halben Jahr als geselle habe ich mir nicht zu Schulden kommen lassen, bis jetzt.

Nun zu meiner Frage/ aktuellen Situation. Vor circa drei Wochen habe ich bei uns in der Werkstatt mit einem Kundenfahrzeug ein anderes Kundenfahrzeug beschädigt. Ich wollte aus der Werkstatt fahren allerdings kam mir jemand entgegen und dieser wollte nicht nachgeben. Ich entschloss ich mich rückwärts zurück zu fahren. Im letzten Moment als ich fast schon zurück war habe ich leider mit dem Fahrzeug das ich gefahren bin ein andere Fahrzeug leicht gestreift. Beide Fahrzeug waren danach leicht verkratzt.

Nach circa einer Woche holte mich mein Chef in sein Büro und wollte mit mir etwas besprechen. Mir war dann natürlich schon klar das es um dieses kleine Missgeschick ging. Ich habe ihm erklärt das es mir sehr unangenehm ist und das es keine Absicht war. Dann sagte er mir das sowas ja mal passieren kann und alles kein Problem sei, aber bei sowas würde es einen Selbstbeteiligung von 1000€ geben. Ich kann diese von meinem Bruttolohn zahlen oder begleiche diesen Betrag mit 50 Überstunden oder 6 Urlaubstagen.

Ist sowas rechtlich richtig ? Muss sowas im Arbeitsvertrag festgehalten sein und was wären sonst meine Möglichkeiten. Den Versuch es über die Privat Haftpflicht abzuwickeln habe ich schon gemacht die zahlen natürlich nicht.

Wie oben schon geschrieben läuft im Juni nächsten Jahres mein Vertrag aus und ich würde eigentlich gerne dort bleiben. Was mir natürlich nicht in die Karten spielt.

Schonmal danke für eure Zeit und Antworten

Anwalt, Recht, Rechtsschutz, Rechtsschutzversicherung, Rechtsstreit, Selbstbeteiligung
Versicherung stellt Bearbeitung zurück aufgrund Rückfrage aus altem Vertrag?

Guten Morgen zusammen,

ich hätte eine "kleine" versicherungstechnische Frage, die vielleicht etwas kompliziert ist.

Bei einer Versicherung hatte ich bis vor einem halben Jahr eine Zusatzversicherung für Naturheilkunde, Vorsorge und Ähnliches.

Dabei kam es bei einer Einreichung zu Rückfragen bezüglich der Diagnose der kardiologischen Vorsorgeuntersuchung "Kein hinweis auf strukturelle Veränderungen", aus der zwar eigentlich eindeutig hervorgeht, dass keine Erkrankung vorliegt, jedoch wurde trotzdem auf Auskünfte seitens der Krankenkasse, des Hausarztes sowie des Kardiologen bestanden. Die Auskünfte habe ich nicht eingereicht, da mir der zeitliche Aufwand (40 Seiten in Summe) nicht im Verhältnis zum möglichen Erstattungsbetrag stand.

Aufgrund eines Wechsels habe ich diese Zusatzversicherung Versichung dann gekündigt.

Jetzt habe ich seit September bei dem Versicherer eine Zahnzusatzversicherung und diesbezüglich eine Rechnung von Ende Oktober über eine Zahnreinigung eingereicht. Diese wird nun aber abgelehnt mit Verweis auf die fehlenden Unterlagen (s.o.) abgelehnt.

Meine Frage ist nun: Ist das rechtens? Ich meine, die "Diagnose" von damals hat rein garnichts mit der Zahnreinung zu tun. Es sind doch rechtlich gesehen zwei eigenständige Verträge, die auch einen zeitlichen Versatz (also zw. Vertragsende der ersten und Vertragsbeginn der zweiten) haben.

Vielen lieben Dank schon mal für die Anworten. :)

LG

Versicherung, Zahnzusatzversicherung
Sicherheitseinbehalt?

Hallo zusammen,

ich habe eine Frage zur Nachbereitung eines Seminars:

Wenn ich einen Kunden habe, der aus der EU kommt und mir seine gültige ausländische UST-ID mitteilt, darf ich die Rechnung aufgrund innergemeinschaftlicher Lieferung steuerfrei ausstellen.

Allerdings benötige ich für das Finanzamt den Nachweis, dass die Ware tatsächlich in das Ausland gelangt ist, z.B. durch die Gelangensbescheinigung des Empfängers.

Was also, wenn ich diese Bescheinigung nicht vom Empfänger erhalte... Dann müsste ich ihm eine Rechnung über die UST ausstellen und bangen, dass der Empfänger mir diese im Nachgang noch bezahlt?

Ich habe gelesen, dass ich das auch mit einem "Sicherheitseinbehalt" im Vorhinein lösen könnte. Ich also 10.000€ netto berechne, als steuerfreie innergemeinschaftliche Lieferung deklariere und dann noch die 1.900€ netto, steuerfrei als Sicherheitseinbehalt in Rechnung stelle. Ich vermerke, dass dieser Sicherheitseinbehalt zurückerstattet wird, wenn die ordnungsgemäße und unterschriebene Gelangensbescheinigung eingereicht wurde.

Wenn sie mir vorgelegt wird, ist alles gut und ich kann dem Kunden eine Gutschrift über den Sicherheitseinbehalt ausstellen - auch hier steuerfrei wegen steuerfreier innergemeinschaftlicher Lieferung?

Wenn sie mir nicht vorgelegt wird, storniere ich die steuerfreie Rechnung und stelle sie mit 19% UST aus?

Vielen Dank im Voraus :-)

Ausland, rechnung, Steuerberater, Steuererklärung, Steuern, Umsatzsteuer
Rücktritt als 1.Vorsitzende zur Unzeit, sechs Monate gewartet, nix passiert, was kann ich tun, um aus dem Vereinsregister rauszukommen?

Sachverhalt/Dilemma

Der Vorstand ist laut Satzung mit 2 von 3 entscheidungsberechtigten Personen weiterhin geschäftsfähig ( gemeinnütziger eingetragener Verein). Meinen Rücktritt veranlasste ich als 3. Person (Vorsitzende) jedoch kurzfristig, weil ich erhebliche Mängel in der Vereinsarbeit aufdeckte, die zu großen Schäden für Leib und Leben führen könnten (Brandschutz, Fluchtwege, fehlendes Sicherheitsprotokoll - keine Veranstaltungsversicherung möglich, ohne erheblichen finanziellen Aufwand). Da diese Tatsachen jedoch weiterhin vertuscht werden sollten und ich keine Mehrheit fand, die bereit war, diesen Missständen Rechnung zu tragen und deswegen auch noch gemobbt wurde, kündigte ich sowohl Mitgliedschaft, als auch Amt. Ich kam mir hinlänglich für blöd verkauft vor.

Da mein Rücktritt jedoch zur Unzeit geschah, gewährte ich die erforderliche Zeit für die Organisation von Neuwahlen, mit der Bitte um schnellstmögliche Regelung und in der Hoffnung auf Einsicht in die prekäre Situation. Nun sind mehr, als sechs Monate vergangen und es scheint, dass die Umstände jedoch dem noch amtierenden Vorstand keinerlei Anlass dafür gibt.

Bin ich immer noch haftbar? (Rücktritt erfolgte schriftlich und wurde bestätigt)

Komme ich selbst aus dem Vereinsregister raus?

Hinsichtlich des Betrugs und der Verschleierung auch ggü der Mitglieder ist es vielleicht ratsamer rechtliche Schritte einzuleiten und ein Veranstaltungsverbot zu erwirken? Welche Verantwortung trage ich dabei?

Vereinsrecht
Einfluss von Einträgen im Erziehungsregister auf Bewerbung in der JVA?

Hallo,

als ich jugendlich war, ca. 15 Jahre alt, lief ein Ermittlungsverfahren gegen mich wegen des Besitzes von Cannabis, in ganz geringen Mengen. Das wurde damals an das Sozialgericht bzw. Familiengericht weitergegeben, ich musste einmal zur Drogensuchtberatung und die Anklage wurde fallen gelassen bzw. das Ermittlungsverfahren eingestellt. Anschließend habe ich meine Situation überdacht, aufgehört mit dem Konsum von Cannabis, mich auf die Schule konzentriert und hatte von da an nie wieder etwas mit Drogen zu tun. Leider steht das, so wurde es mir zumindest damals mitgeilt, in meinem Erziehungsregister und wird dort auch erst mit Vollendung des 24 Lebensjahres gelöscht.

Nun bin ich mitten in meinem Psychologiestudium und plane eigentlich ein Praktikum in einer JVA zu machen, befürchte allerdings, da ich erst 22 und somit und nicht Ü24 bin, dass die Herrschaften dort sicherlich (berechtigerweise) Einsicht in mein Erziehungsregister, auch wenn es nur ein Praktikum ist, verlangen. Weiß jemand ob und inwieweit tatsächlich die persönliche Eignung in Frage gestellt wird, wenn ein einmaliger Eintrag im Erziehungsregister vorliegt, ansonsten aber keine Vorstrafen, anhängigen Ermittlungsverfahren etc. bestehen?

Und wie ist das eigentlich rechtlich wenn die Einträge in dem Erziehungsregister gelöscht worden sind, besteht dann dennoch die Offenbarungspflicht, oder gehört das dann dem Teil der Vergangenheit an, welcher vor absolut niemandem jemals mehr offenbart werden muss?

Vielen Dank für hilfreiche Antworten!

Recht

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