Meinem Bruder wurde das Auto gestohlen. Er hatte es vor Urlaubsbeginn im Parkhaus des Düsseldorfer Flughafens abgestellt. Als er jetzt nach zwei Wochen Urlaub zurück kan, war das Auto weg. Er möchte Schadenersatz vom Parkhausbetreiben, dieser teilte Ihm allerdings mit, dass die im Parkhaus abgestellten Fahrzeuge nicht gegen Diebstahl versichert sind und keine Schadenersatzforderungen gezahlt werden. Ist das richtig, dass in einem Parkhaus die Fahrzeuge nicht gegen Diebstahl versichert sind? Wenn das so ist, warum stellt man dann sein Auto für teures Geld für die Urlaubszeit überhaupt dort ab? Dann kann man den Wagen doch gleich zuhause stehen lassen und mit der Bahn oder dem Taxi zum Flughafen fahren.
Auto aus dem Parkhaus gestohlen
Auto,
Schadenersatz