Parkett defekt - Schadenersatz möglich?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Auch bei einem Schaden hätte der Baumarkt zunächst das Recht der Nacherfüllung, die aber auch möglich sein muss. Außerdem muss freilich vorab fachmännisch geklärt werden, ob nicht doch ein Verlegungsfehler vorgelegen hat. Da genügt wohl zunächst nur die Auskunft eines entsprechenden Fachmanns bzw. Bodenlegers. Bestätigt er eure Auffassung, würde ich dann sofort mit dieser Bescheinigung zum Rechtsanwalt.

Lasst euch ein Gutachten erstellen. Wenn Ihr wirklich falsch verlagt haben solltet, dann wars eine teure Lehre, wenn es Materialfehler sind, dann muss der Baumarkt Haften. Aber ich halte von dem Klickparkett nichts. Habe schon 3x Probleme gehabt (wurde vom Fachbetrieb verlegt) das Material ist einfach mies, gegenüber dem Material, das vor dem Klickmaterial verlegt wurde. Das war zwar Aufwändigwr und teurer zu verlegen, aber das war weniger Anfällig. Bei mir sinds immer die Fugen gerissen.