§832 I BGB: Neuwert, Wiederbeschaffung oder Zeitwert?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet
Bisher bin ich davon ausgegangen, dass eine PHV den Neuwert bzw. den Wiederbeschaffungswert begleicht.

Nein, damit würde der Geschädigte ja aufkosten des Versichertenkollektivs besser gestellt.

Jetzt lese ich in den AGBs, dass, wenn überhaupt, die Versicherungen Neuwert nur eine begrenzte Zeit zahlen und das an Bedingungen geknüpft ist.

Ja meistens 6-12 Monate. Es heißt übrigens AHB (Allgemeine Haftpflicht Bedingungen).

Ist damit meine Schadenersatzpflicht nach §832 I BGB bei Sachschaden (Schädigung fremden Eigentums) überhaupt erfüllt, mit dem Zeitwert lässt sich ja oft keine Wiederbeschaffung erreichen?

Du meinst § 823 BGB.

832 regelt die Aufsichtspflicht z.B. bei Minderjährigen.

Ja damit ist die Schadenersatzpflicht erfüllt. Wenn du mir eine Sache die 10 Jahre alt ist beschädigst, die einen Zeitrwert von 20,- € hat, schuldest du mir 20,- €, nicht den Neupreis.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast das zu ersetzen, was das Beschädigte zum Zeitpunkt wert war, also den Zeitwert!

Ansonsten würde der Geschädigte ja besser gestellt werden.

Wenn der Geschädigte was drauf zahlen muss, ist das nicht Dein Problem. Dafür hat er ja dann auch wieder was neues!

wfwbinder  06.06.2022, 15:32

Genauso ist es.

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