Folgender Vorgang: Gebühren werden über Einzugsermächtigung jeden Monat eingezogen, die Rechnung kommt ein bis zwei Tage vorab. Die Rechnung ist zu hoch, ich widerspreche der Abbuchung, die Abbuchung erfolgt trotz des Widerspruchs. Ich hole mir mein Geld per Rücklastschrift zurück, überweise den korrekten Betrag. Verkausplattform stellt mir die Rücklastschriftkosten in Rechnung. Ist das Korrekt? Ich habe schriftlich vorliegen, dass die Betreiber den Fehler der falschen Rechnung bestätigen, besteht aber auf die entstanden Rücklastschriftgebühren.
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