Rückerstattung Kirchensteuer wg. zu unrecht abgezogener Beträge?

Hi zusammen,

ich bin 2018 aus der Kirche ausgetreten, soweit alles gut. Nach einem Arbeitgeberwechsel 2019 wurde mir dann jedoch plötzlich fröhlich Kirchensteuer abgezogen, jeden Monat. Mein damaliger Steuerberater hat sich dann dahinter geklemmt und 2020 bekam ich dann die Info (von der Kirchensteuerstelle beim FA) dass "die zu Unrecht einbehaltene Kirchenlohnsteuer über meine Einkommenssteuer-Erklärung erstattet wird". Ist 2021 auch passiert. Da habe ich die knapp 2 Jahre zu viel gezahlten Beträge zurückbekommen.

Nun folgende Problematik: Ich sitze an meiner Steuererklärung für 2020 und versuch das über bekannte "Tools / Anbieter". Sobald ich eingebe, dass ich letztes Jahr eine Rückerstattung Kirchensteuer erhalten habe, steht da plötzlich, dass ich Geld NACHZAHLEN muss. Trotz Homeoffice-Pauschale die mir zusteht etc.

Ich verstehe das nicht - ich bekomme letztes Jahr Geld zurück, was mir FÄLSCHLICHERWEISE 2 Jahre lang berechnet wurde - und soll deswegen jetzt nachzahlen? Oder muss ich das mit der Erstattung anders angeben..?

Ich hoffe, ihr könnt mir helfen.. Kollegen / Freunde mit gleichen Voraussetzungen (Gehalt, Steuerklasse, Homeoffice etc., nur OHNE diese Rückerstattung) bekommen noch Geld zurück und ich muss nachzahlen, nur weil mir etwas erstattet wurde, was mir aufgrund eines Fehlers des FA lange Zeit berechnet wurde?

Kirchensteuer, Nachzahlung, Steuererklärung, Steuern
Kirchenaustritt: Wieviel hat man effektiv mehr in der Tasche?

Dieses Thema gab es schon oft, ist mir bewusst, aber eine genaue Antwort konnte ich noch nicht finden. Vor allem liest man immer etwas anderes!

-Einmal heißt es, es erhöht das zu versteuernde Einkommen.

-Zusätzlich müsste es ja folglich auch die Sozialabgaben erhöhen.

-Dann ist manchmal als Antwort zu lesen: Es bleibt soviel mehr Netto übrig, was man zuvor vom Bruttolohn an die Kirche gezahlt hat (also komplett unversteuert). Und das nicht nur in Foren, sondern auf "Finanzseiten". Auch der Gehaltsrechner auf der Techniker Krankenkasse Webside sagt dies aus (Kirchensteuer abgewählt => Nettolohn erhöht sich um den Wert, der zuvor als Kirchensteuer aufgeführt wurde).

-Zusätzlich muss man natürlich das, was man beim Lohnsteuerjahresausgleich (Bezug Kirchensteuer) zurück erhält, gegenrechnen (vermindert soz. die KS). Ist vollkommen klar, wird aber auch nicht immer erwähnt.

Okay, ich nehm mal den Härtefall an und mache eine Beispielrechnung:

-----------------mit Kirche------------------------

Bruttolohn 4000€

Kirchensteuer 54€ , Soli 37€

Sozialabgaben 801€ (20%)

Lohnsteuer 674€ (17%)

Nettolohn 2434€

---------------ohne Kirche--------------------------

Bruttolohn 4000€

Soli 37€

Sozialabgaben 20% = 811€

Lohnsteuer 17% = 680€

Nettolohn 2472€

Nettolohndifferenz 38€

x12 Monate = 456€ im Jahr

Minus ~150€ die man in diesem Fall von der Steuer im Jahr zurück bekommt (wenn man Kirchensteuer zahlen würde).

Bleiben nur 306€ im Jahr mehr übrig. Ein ziemlich großer Unterschied zu 54€ x 12 Monate = 648€ (wenn man nichts abziehen müsste).

Konkrete Frage: Was stimmt jetzt???

PS: Sorry für die Vernachlässigung oder Runden von Nachkommastellen (auf den Euro kam es mir jetzt nicht an).

Danke für die Aufmerksamkeit!

MFG

Bassi

Kirchensteuer, Steuern, Kirchenaustritt

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