Kirchenaustritt und trotzdem soll ich Steuern zahlen?

3 Antworten

Vorweg ist zu sagen, dass die Finanzämter KEINE automatische Mitteilung über den Kirchenaustritt erhalten. Das war früher mal so, wurde dann aber abgeschafft.

Im Rahmen der Steuererklärung gibt der Steuerberater bei zeitweiser Kirchenzugehörigkeit an, für welche Monate Kirchensteuerpflicht bestand. Dies führt zu einem zwingenden Prüfhinweis bei Bearbeitung der Steuererklärung. Der Prüfhinweis sollte zu einer Rückfrage beim Steuerberater führen.

Also hat der Bearbeiter im Amt den Hinweis ignoriert (unwahrscheinlich, weil dann Dateneingaben geändert werden müssen) oder dein Steuerberater hat im Rahmen der Datenübernahme vom Vorjahr nicht angegeben, dass nur zeitweise Kirchensteuerpflicht bestand. Wenn er einfach nur die Stammdaten übernimmt und das nicht prüft, passiert so ein Fehler schnell.

In jedem Fall sollte einen Einspruch unter Vorlage der Bescheinigung über den Austritt schnell abgeholfen werden.

Da Kirchensteuer nicht verzinst wird, bekommst Du bei der Erstattung auch keine Zinsen erstattet.

Wenn Du die Lastschrift zurückbuchst (geht m.E. nur ganz oder gar nicht - teilweise Rückbuchungen sind mir unbekannt), wird Dir die Finanzkasse 3 € Gebühr zzgl Säumniszuschläge berechnen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Du hast doch bestimmt die Bescheinigung der Meldestelle, dass du aus der Kirche ausgetreten bist. Hat das Finanzamt diese vorliegen?

Hallo und erstmal Danke für die schnelle Antwort.

Ja die Bescheinigung habe ich und sie liegt denen auch vor. Angeblich haben sie sie nie bekommen. Aber sie wurde im Dezember nochmal nachgereicht.

Allerdings stellt sich mir die Frage warum ich die dort vorlegen muss? Mein Arbeitgeber wurde automatisch benachrichtigt und hat sofort ab Juni die Kirchensteuer nicht mehr überwiesen.

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@Christoph8900

Die Daten werden vom Finanzamt via ELSTAM elektronisch jeden Monat an das Lohnbüro übermittelt. Folglich muss ja eine Meldung der Meldestalle an das Finanzamt geschehen sein. Aber, frag einfach nicht nach, schick ihnen die Bescheinigung noch einmal zu, im Zweifel rufst du den Sachbearbeiter einfach an.

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@NMAFFM

Ja muss ich aj erstmal so hinnehmen. Allerdings bin ich am überlegen ob ich die Summe zurückbuchen lasse. Meiner Meinung hat da wieder irgendwer gepennt, wie so oft bei den Behörden.

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@Christoph8900

Das Finanzamt bekommt seit ein paar Jahren keine Mitteilungen über Kirchenein- und Austritte mehr von den Standesämtern.

Die sind also auf deine Angaben angewiesen.

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@Frommwood

Ahh okay, das hätte ich jetzt nicht gedacht. Aber da hätte man vom Standesamt ja auch mal drauf hingewiesen werden können.

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@NMAFFM

Die Lohndaten werden nur übermittelt, wenn sie aktiv vom Arbeitgeber abgerufen werden. Das erfolgt nicht automatisch monatlich.

Je nachdem, womit die Lohnbuchhaltung erfolgt, zieht sich das Lohnprogramm aber monatlich die Daten. Das ist korrekt.

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@Frommwood

Das wird wahrscheinlich wieder an den Systemen liegen. Datev MUSST du vor der Payroll die Daten abrufen und kannst manuell nichts mehr korrigieren

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Du hättest deine erste Gehaltsabrechnung nach dem Kirchenaustritt prüfen müssen, ob dort die Kirchensteuer nicht mehr abgezogen wurde. Dann hättest du das sofort mit deinem Finanzamt klären können. Normalerweise leitet das Standesamt die Austrittsmeldung automatisch an die Finanzbehörde weiter. Jetzt kannst du nur die Austrittsbescheinigung deinem Finanzamt vorlegen und um Erstattung ersuchen.