Kapitalertragssteuer und Kirchensteuer bei unterjährigem Austritt?

3 Antworten

Dieselbe Frage, aber ein anderes Forum, aber dieselbe Antwort wird kommen.

Das ist einfachstes Steuerrecht, da kommen überall dieselben Antworten.

Einfaches Steuerrecht mag sein, aber ich habe da trotzdem keine Ahnung von :)

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die Frage, ob ich die Kirchensteuer auf die Erträge noch anteilig zahlen muss.

Ein unterjähriger Kirchenaustritt wirkt sich m. W. erst im folgenden Kalenderjahr aus.

Du sprichst ständig von Dir - was ist mit der Gemeinschaft?

Die andere Partei des Kontos war nie in der Kirche. Oder was möchtest du wissen?

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@JbapR

Ich will gar nichts wissen - Du aber.

Also?

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@correct

Touché, also es wurde Steuer einbehalten, die möchte ich mir wiederholen weil meine 801€ Freibetrag nicht ausgeschöpft sind. Kirchensteuer wurde auf die Zinsen nicht einbehalten. Spielt mein Kirchenaustritt in diesem Zusammenhang irgendeine Rolle? Und was ist mit dem Soli?

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@JbapR

Schon wieder "ich" - Dir wurde nichts einbehalten, sondern der Gemeinschaft.

Die muss eine Steuererklärung abgeben - um wieviele Kröten geht es denn hier?

Und was soll die Frage zum Soli?

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@correct

Geht um 15,41€. Normalerweise würde ich mir den Stress dafür nicht geben aber ich muss sowieso wegen anderer Gründe die Anlage KAP ausfüllen, also dann gleich vollständig. Wie kann denn die Gemeinschaft eine Steuererklärukg abgeben? Wir sind ja nicht verheiratet.

die Frage zum Soli ist davon unabhängig, ich möchte nur wissen, oder der Begriff Kapitalertragssteuer bereits Soli und oder Zinsen beinhaltet.

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@JbapR

Au mann,

eine Gemeinschaft gibt eine Steuererklärung ab unter dem Namen "xy-GbR".

Ein Begriff beinhaltet in der Regel keine andere Begriffe.

Hundesteuer beinhaltet ja auch nicht Sektsteuer.

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@correct

Die Zinsen halbieren und dann in die jeweilige Steuererklärung eintragen ist also keine Lösung?

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@JbapR

Lautet den die Bescheinigung auf "Halb und Halb"?

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@correct

Welche Bescheinigung?

Wenn ich aber einfach nichts angebe, ist das auch ok, oder? Steuer wurde ja gezahlt...

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@JbapR

Dann bekommst Du auch nichts wieder. (Was willst Du nun?)

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@LittleArrow

Das ist mir bewusst, aber das überfordert mich grad, ich durchblicke das nicht wirklich. Wir geben jeweils eine eigene Steuererklärung ab und nur für die Zinsen des Gemeinschaftskontos sollen wir eine dritte Erklärung abgeben? Das scheint mir für 15€ zu umständlich... hätte jeder die 7,xx€ in seiner Erklärung angeben können, wäre das was anderes

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@JbapR

In Deiner Steuererklärung nebst Anlagen ist für die Aufteilung kein Platz, wohl aber für Erträge die aus einer Aufteilung aus einer sog. Beteiligung resultieren, nämlich z. B. in den Zeilen 31 u. 32 der Anlage KAP 2017.

Diese Aufteilung erfolgt in einer eigenständigen Steuererklärung, in der sog. gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung. Dabei müßt Ihr - wenn ich mich noch recht erinnere - in Eurem Fall drei Formulare ausfüllen: diese Erklärung, das Formular der beteiligten Personen und schließlich die Anlage KAP dieser Gemeinschaft. Bei € 15 kommt wirklich Freude auf;-((

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@LittleArrow
Dabei müßt Ihr

Kleine Korrektur: "Dabei muss der Schriftführer der Gemeinschaft für alle Beteiligten ...." Der Schriftführer braucht dazu die Namen, Adressen und Steuernummern der Beteiligten.

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@LittleArrow

Ach du meine Güte. Wenn man bedenkt, dass die 15€ die Zinsen und nicht die Steuer auf diesen ist, dann lassen wir das lieber... Das steht ja in keinem Verhältnis. Wenn man verheiratet wäre, kann man einen FSA für ein Gemeinschaftskonto stellen, richtig? Und dann könnte jeder die Beträge der Aufteilung angeben ohne diese gesonderten und einheitlichen Feststellungserklärung? Wenn ich also nun andere (persönliche) Zinserträge, die nur mir zustehen, in meiner persönlichen Steuererklärung angebe (die bisher nicht versteuert wurden) und die Zinsersträge vom Gemeinschaftskonto verschweige, dann ist das ok, weil die Erträge vom Gemeinschaftskonto bereits versteuert wurden, richitg? Natürlich bekomme ich dann die Steuer nicht erstattet.

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@JbapR

Bei Verheirateten brauchst Du diese Feststellungserklärung nicht; es gibt ja nur die zwei verheirateten(!) Steuerpflichtigen.

Du musst - wie gefragt - diesen bereits versteuerten Anteil nicht extra deklarieren, es sei denn, Du willst eine Günstigerprüfung beantragen. Bei der gehören alle Kapitalerträge in die Anlage KAP!

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