Kirchensteuer, wie wirkt sich Lohnersatzleistung aus?

5 Antworten

Vielleicht war ich zu unpräzise in meiner Fragestellung.

Da nur ich (Ehefrau, mit Elterngeld) in der Kirche bin, müssen wir das besondere Kirchengeld zahlen. Dies beträgt 50% der normalen Kirchensteuer, ist mir klar. Da ich im kompletten Jahr nur Lohnersatzleistungen erhalte, habe ich faktisch ja keine Kirchensteuer im voraus gezahlt?!. Dies bedeutet mein Mann muss 50% der Kirchensteuer(Kirchengeld) über den Jahresausgleich auf die Einkommenssteuer nachzahlen? Er hat ja keine Vorauszahlung geleistet. Ist das richtig? Oder wird aus der Lohnersatzleistung eine fiktive Kirchensteuer angerechnet?

 

Hallo,

Du beziehst ausschließlich Lohnersatzleistungen. Diese sind steuerfrei. Das Einkommen Deines Ehemann beträgt 80.000 € im Jahr.

Auf Euer Einkommen fällt auch Einkommenssteuer an. Lohnsteuer ist die monatliche Vorauszahlung auf die zu erwartende Einkommensteuer.

Die Kirchensteuer beträgt je nach Bundesland 9 % b.z.w. in Bayern und Baden-Würtemberg 8 %. Auf das Bruttoeinkommen von Euch als Paar wird Lohnsteuer, Solidaritätszuschlag und Kirchensteuer erhoben.

Bei der Einkommensteuererklärung werden diese Steuern ermittelt und ggf. miteinander verrechnet. Im Ergebnis trägt Dein Ehemann mit seinem Bruttogehalt Eure Kirchensteuer nach dem Satz Eures Bundeslandes.

Die Kirchensteuer hattest Du mit 600 € angegeben, die Dein Ehemann dann nachzahlen müsste.

Die bei Euch als Paar, präzise gesprochen also auch Deinem Ehemann, anfallende Kirchensteuer kannst Du hier berechnen:

http://kirchensteuer.biz/#Kirchensteuer bei der Lohnberechnung

Herzliche Grüße

Brigi123  27.08.2017, 18:14

Ich hab dazu anderes gelesen. Beachte bitte: der Ehemann ist kein Kirchenmitglied.

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Einmal heisst es bei Dir Kirchensteuer, dann wieder Kirchengeld.

Aber wahrscheinlich meinst Du Kirchgeld.

Und das muss niemand zahlen.

Hallo,

diese Lohnersatzleistungen, Mutterschaftsgeld und Elterngeld sind steuerfrei. Es kann jedoch sein, dass Sie dann für Ihre übrigen steuerpflichtigen Einkünfte mehr Steuern zahlen müssen. Schuld daran ist der Progressionsvorbehalt und sein besonderer Steuersatz (§ 32 b EStG).

Dies gilt für sämtliche anfallenden Steuern wie Lohnsteuer, Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag. Ich empfehle den folgenden Link zur genaueren Erklärung:

https://www.steuertipps.de/lexikon/l/lohnersatzleistungen

Herzliche Grüße

Impact  27.08.2017, 03:12

Lies doch nochmal die Frage!!

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Rentner1978  27.08.2017, 15:41
@Impact

Ich bin über den Begriff "Kirchgeld" etwas gestolpter. Kirchensteuer fällt natürlich für Mitglieder der Kirche mit je nach Bundesland 8 b.z.w. 9 % an. Ich habe das präzisiert.

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Soweit ich jetzt gelesen habe, wird bei gemeinsamer Veranlagung und da Du ja nicht kirchensteuerpflichtig bist aufgrund Deines Einkommens, das besondere Kirchgeld erhoben (je nach Bundesland und Kirche) und dieses wird tatsächlich anhand des gemeinsamen Einkommens bemessen.

Folgende Seite dazu habe ich gefunden, hab aber nur flüchtig reingeguckt. Vielleicht findest Du ja dort was Brauchbares.

Kirchgeld-Klage.info

Brigi123  27.08.2017, 18:23

Auf der Seite steuerncheck steht, dass das besondere Kirchgeld anhand der Hälfte des gemeinsamen Einkommens berechnet wird.

Zu dem Thema findet man viele widersprüchliche Informationen. Auch soll das Kirchgeld nicht unbedingt auch eingetrieben werden

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Impact  27.08.2017, 18:36
@Brigi123

Das besondere Kirchgeld ist jetzt der vierte Begriff, den es auch gibt.

Wenn die Snoop uns nicht endlich sagt, worum es eigentlich geht, können wir nur raten. 

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Brigi123  27.08.2017, 18:48
@Impact

Wichtig wäre das Bundesland und die betreffende Kirche evtl. in der Frage und den Kommentaren hinzuzufügen.

Ansonsten hat sie doch den Sachverhalt gut beschrieben. Ich werde mich mit dem Thema jetzt aber nicht weiter beschäftigen.

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