Verpflegungsmehraufwand und Kilometerpauschale

2 Antworten

du kannst beides absetzen

Sabine1302  08.01.2013, 17:28

aber bitte genau Buch führen, sonst wird es nicht anerkannt

0

Hallo, auch bei einem Arbeitgeber, aber mit verschiedenen Einsatzorten - wie in Deinem Fall als Außendienstmitarbeiter - können die KM Hin- und Rückfahrt a 0,30 €/km abgesetzt werden. Bei der Verpflegungspauschale gibt es etwas Neues. Bisher gab es eine Staffelung von: Bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden = € 6,00 bei Abwesenheit von mehr als 14 Stunden = 12,00 €, bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden = 24,00 € . Kannst Du unter ** http://www.spesen-ratgeber.de/verpflegungsmehraufwand-2012/** einsehen.

bettylein 
Fragesteller
 08.01.2013, 17:53

danke, hat mir sehr geholfen. Ich will meine Steuererkl.f. 2011 machen.

0
silvia4644  08.01.2013, 19:17
@EnnoBecker

Das "Neue" gilt ab 2013 und es gibt nur noch zwei Verpflegungssätze.

Die Verpflungspauschale bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden fällt weg. Es gilt dann erst die Abwesenheit von mehr als 12 Stunden !! Informieren Enno

0