Verpflegungsmehraufwand und Kilometerpauschale
Ich bin im Außendienst tätig und angestellt. Mein Arbeitgeber stellt kein Büro zur Verfügung, somit ist ein Zimmer in meiner Wohnung mein Büro, das ist aber nicht Mittelpunkt meiner Arbeit. Mein Mittelpunkt sind Kundentermine die in der Regel bei Ihme zu Hause statt finden. Das heißt, ich fahre ständig zwischen Arbeitgeber, mein Büro (Wohnung) und Kunden hin und her mit meinem privaten PKW. Bin in der Regel mindestens 9 Std. manchml auch über 12 Std. unterwegs. Nun meine Frage, kann ich die am Tag komplett gefahrenen Kilometer und den Verpflegungsmehraufwand absetzen oder geht nur eins von beiden? Danke
2 Antworten
du kannst beides absetzen
Hallo, auch bei einem Arbeitgeber, aber mit verschiedenen Einsatzorten - wie in Deinem Fall als Außendienstmitarbeiter - können die KM Hin- und Rückfahrt a 0,30 €/km abgesetzt werden. Bei der Verpflegungspauschale gibt es etwas Neues. Bisher gab es eine Staffelung von: Bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden = € 6,00 bei Abwesenheit von mehr als 14 Stunden = 12,00 €, bei Abwesenheit von mehr als 24 Stunden = 24,00 € . Kannst Du unter ** http://www.spesen-ratgeber.de/verpflegungsmehraufwand-2012/** einsehen.
Das "Neue" gilt ab 2013 und es gibt nur noch zwei Verpflegungssätze.
Die Verpflungspauschale bei Abwesenheit von mehr als 8 Stunden fällt weg. Es gilt dann erst die Abwesenheit von mehr als 12 Stunden !! Informieren Enno
danke, hat mir sehr geholfen. Ich will meine Steuererkl.f. 2011 machen.