Quereinsteiger zum versicherungsfachmann bei der Allianz - Schufa vorzeigen: ja oder nein?

5 Antworten

Dies ist absolut üblich und dient dazu geordnete finanzielle Verhältnisse und einen einwandfreien Leumund(keine Vorstrafen/einschlägige!)nachzuweisen.(keine Insolvenzvergangenheit/laufende Insolvenz/übermässig hohe Schulden)Man hat schliesslich Einblick in fremde Vermögensverhältnisse und hat eine große Verantwortung dem Kunden gegenüber.Das ist alles eine zwingende branchenübliche Voraussetzung hierfür.

Benjamin Stieß

Versicherungsfachmann IHK

Hallo Benjamin,

im Angestellten Verhältnis ist es definitiv nicht legitim und darf auch rechtlich kein Einstellungskriterium sein (Selbstständigkeit etc ist ein anderes Thema).

Aus datenschutzrechtlichen Gründe finde ich es schon höchst skurril, dass ein privat-wirtschaftliches Organ genutzt wird. 

Führungszeugnis kann ich irgendwie noch einigermaßen nachvollziehen, aber irgendwann ist auch Schluss bei dem irren Background Check.

Mfg 

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@Kalu1890

Mein Beitrag ist doch eigentlich klar und verständlich gewesen.Eine kleine Geschichte mit der Aufgabe"Finde den Fehler!":Kontrolle von Bewerbern ist aus Datenschutzgründen jetzt nicht mehr zulässig.Betrüger,Pleitegeier und Konsorten haben freien Zugang zu sensibelsten Kundendaten und privatesten vertraulichsten Informationen,die Kunden sogar der Ehefrau verschweigen.Der Datenschutz ist das höchste Gut.Sicherheit der Kunden ist überbewertet.Naaaa Fehler entdeckt?

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Das geht ja mal wieder quer durch die Ideologien.
Natürlich muss man erstmal nicht als Angestellter eine Schufaauskunft bringen. Aber wenn Du die Ausbildung bestehst und weiterhin in diesem Beruf arbeiten willst dann wirst Du feststellen, dass fast alle Tätigkeiten eine IHK Genehmigung brauchen. 

Und diese Genehmigung gibt es nur mit einwandfreier Schufa. Also ist es vernünftig vom Arbeitgeber bereits jetzt die Leute auszusieben die hinterher sowieso nicht arbeiten dürfen und sie gleich nicht auszubilden.

Wenn Du Dich auf diesen Beruf einlässt dann solltest Du Dich gleich mal von Hoffnung auf Privatsphäre in Bezug auf Schufa und Co. verabschieden. Der Gesetzgeber hat seit 2008 für jede Beratungstätigkeit im Finanzbereich - und dahin kommst Du, reine Sachbearbeiter werden nur noch sporadisch gebraucht, immer mehr mit Auflagen versehen um jedwede Beratung nur durch "saubere","informierte" Personen vorzunehmen.

Das heißt Du wirst mehr durchleuchtet als ein Anwalt oder Polizist und hast mindestens genauso viele Protokolle auszufüllen.

Mein Rat: Wenn Du Probleme mit der Schufa hast vergiss das Ganze. Und wenn nicht mache Dich darauf gefasst eine Schufaauskunft hergeben zu müssen.

Bin ich verpflichtet einer Schufa Auskunft zuzustimmen?

Nö.

Aber ist man verpflichtet dich einzustellen?

Hat man dir zugesichert du seist angestellt und nicht als Handelsvertreter unterwegs?

Woher ich das weiß:Berufserfahrung – 2004 - 2021: Versicherungsmakler § 34d GewO

Ich finde folgenden Kommentar äußerst unangebracht und absolut abweichend "Aber ist man verpflichtet dich einzustellen?".

Es ist eine Stelle als Kundenberater im Angestelltenverhältnis (kein Vertreter, nichts). Während der Anstellung durchläuft man auch parallel die Ausbildung. 

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@Kalu1890

Ich hab mich mal etwas intensiver in die Thematik eingelesen und mal die Meinungen einiger Rechtsanwälte zu dem Thema gelesen.

Diese berufen sich bei ihrer Argumentation auf § 32 BDSG.

Dieses räumt dem Arbeitgeber unter gewissen Umständen ein Recht ein diese Daten abzufragen, wenn aufgrund der Beschaffenheit des Arbeitsplatzes diese Information wichtig ist.

Ganz grundsätzlich sind das Informationen der privaten Lebensfühung und hier besteht seitens des Arbeitnehmers ein allg. Schutzinteresse

ABER

Wenn du als Angestellter Im Kundendienst einer Versicherung arbeitest, also auch mit dem Geld anderer Leute, für das du mitverantwortlich bist, so sehe ich hier das berechtigte Interesse des Arbeitgebers durchaus gegeben, zumal ein selbst. Handelsvertreter, der mit deinen Aufgaben betraut wäre, seine geordneten Vermögensverhältnisse ebenso darzulegen hätte.

Meine Meinung daher: In deinem konkreten Fall, könnte der Arbeitgeber durchaus zurecht auf der Schufa Auskunft bestehen.

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Hallo Kalu1890, ich kann einerseits deine Einstellung verstehen, andererseits aber nicht. Wenn man etwas von Dir möchte das nicht illegal ist, nur um festzustellen ob Di in dem Unternehmen eine Zukunft hast dann ist das in jedem Fall berechtigt. Der Arbeitgeber investiert viel Zeit und Geld in deine Ausbildung. Warum sollte er das tun wenn am Ende deine Entlassung steht da Du die Zulassungskriterien nicht erfüllst? Ich versuche es freundlich auszudrücken, muss Dir aber sagen das die bisher hier getätigten Aussagen meiner Kollegen voll und ganz stimmen. also: Wenn Du dazu nicht bereit bist, dann solltest Du dir ein anderes Betätigungsfeld suchen.

Wenn ich den Job antreten möchte würde ich die gewünschten Unterlagen beibringen. 

Führungszeugnis ist nachzuvollziehen und von der Schufa Auskunft war keine Rede mehr, nur, wenn man schon mal selbstständig war.

Im Angestellten Verhältnis werde ich auch nicht meinem Arbeitgeber eine solche Bemächtigung geben. Irgendwann ist auch mal Schluss mit den Background Checks (zumal es primär um die Ausbildung geht).

Wer sich sowas gefallen lässt, hat noch nicht viel von Datenschutzgesetzen gehört.

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