Gib mal lieber Infos zur Forderung Inkassofirmen tricksen gerne gebührentechnisch ;)

Titulierte Forderung ?

Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich ?

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Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."

Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.

Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?

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Ich komme selbst aus der Inkassobranche ( 3 Jahre MA in einem großen Inkasso /Mitglied im BDIU) und würde ebenfalls so vorgehen wie von Snooopy155 empfohlen wenn ich absolut sicher sein will das das Inkassobüro , oder ein MA des Inkassos nicht irgendwann erneut versuchen wird Taler aus dem Titel zu ziehen

Die beschwichtigenden telefonischen Aussagen der Inkasso Call Center Damen waren gestern und sind morgen vergessen ;)

Das der Titel angeblich zerschreddert wurde glaube ich nicht und klingt wenig glaubwürdig

Meiner Meinung nach flunkert hier der Inkassoladen

Wetten das ?

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Kommt auf die Modalitäten des Auftraggebers an

Selbst wenn - Da die Hauptforderung vom Tisch ist bist Du aus dem Schneider Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren ist aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung absurd selbst dann wenn Du im Verzug gewesen sein solltest

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

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Liste mal die Gebühren auf welche von dem Inkassobüro gefordert werden - Vorgerichtliche Inkassogebühren sind deinerseits natürlich nicht zu begleichen !
Hier wird gerne geflunkert bzw auf Unkenntnis gehofft

War eine detailierte Forderungsaufstellung beigelegt ?

Gibt sich FMP als neuer Forderungsinhaber aus oder ist lediglich der Einzug an den Inkassoladen abgetreten worden ?

Besteht Deinerseits die EV ?

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Sicher das die hauptforderung durchsetzungsfähig ist ?

Ansonsten empfehle ich wie folgt vorzugehen

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

Die Inkassogebühren lassen sich bei geschickter Vorgehensweise leicht einsparen

Die Rechtsprechung ist recht inkassounfreundlich ;)

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Anwalt ist nicht nötig

Nicht titulierte Forderungen von 2009 oder früher sind verjährt

Mahn bzw Inkasso und Rechtsanwaltsbriefe ändern ** nichts** an diesen Sachverhalt

Lass Dir also keinen Bären aufbinden

Setz den Inkassoladen per Fax darüber in Kenntnis das die Forderung verjährt ist und der Spuk hat ein Ende

Im FAX noch expl erwähnen das Du der telefonischen Kontaktaufnahme untersagst und mit der Weitergabe Deiner daten gem BDSG nicht einverstanden bist

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