Da ist kein Anwalt nötig

Die Tatsache das man nach 3 Jähren lediglich ein Inkassobüro beauftragt ist ein Indiz dafür das man selbst die Chancen hier zu Potte zu kommen als gering einschätzt.

ICH würde wie folgt schriftlich antworten :

Sehr geehrtes Inkassobüro,ich weise die Forderung vollumfänglich zurück.Weitere Schreiben Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen.Einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich widersprechen.Ich untersage ausdrücklich diie Kontaktaufnahme per Telefon

...zur Antwort

Theoretisch sind maximal 15 € einmalig an Inkassogebühren pro Vorgang bei Forderungen bis 500 € zu zahlen

Hier die Gebührenliste

http://www.schuldnerberatung-schickner.de/news/inkassokosten-zulassig-oder-nicht-/


Gib mal mehr Infos


...zur Antwort

Die Klarna Inkassogebühren brauchst Du selbst im Verzugsfall nicht zu zahlen denn diese sind nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichteen nicht explicit eingeklagt

Dabei spielt es keine Rolle welches Inkassobüro eingeschaltet wurde

(Ident, Lindorf etc)

Am besten Du überweist die Hauptforderung direkt an Klarna und zwar zweckgebunden (nur hauptforderung)

Ich hab Dir dazu 3 Links an dein Postfach geschickt

...zur Antwort

Beim Versorger handelt es sich um ein geschäftserfahrenes Unternehmen welches keinerlei Hilfe eines ext Inkassodienstleisters benötigt 

Die Gebühren sind zwar erlaubt allerdings nicht durchsetzungsfähig und werden mangels Erfolgsaussichten nicht expl eingeklagt 

Brauchst Du Gerichtsurteile dann nochmal bescheid sagen 

Am Besten Du weist die Forderung gegenüber dem Inkasso schriftlich zurück 

Stell Dich mental trotzdem auf einige böse Briefe ein 

...zur Antwort
Expio Finanz Limited, Zinsen Ratenzahlung Kündigung und dann Kontopfändung und Vermögensauskunft.

Hallo,

ich habe ein Paar grundsätzliche Fragen bezüglich Verzugszinsenberechnung und Modalitäten einer Ratenzahlunsvereinbarung.

Konkret geht es um folgenden Sachverhalt:

Ich erhielt das erste mal am 05.02.2013 von der Firma Expio Finanz Limited ein Schreiben wo es um einen Forderungskauf der Firma Tele Hansa GmbH ging.

Auf einige Mahnungen folgte letztes Jahr ein Schreiben von der Expio Finanz Limited mit einer Kopie des Mahnbescheides der gegen mich erlassen werden sollte.

Punkt ein Monat später kam ein Gelber Brief vom Amtsgericht. Nach einem Beratungsgespräch mit meinem Anwalt legte ich Widerspruch ein. Es folgte wie mein Anwalt es nannte ein Schriftliches Vorverfahren und dann eben eine mündliche Verhandlung zu der ich persönlich geladen war. Am 19.01.2015 wurde mir ein Urteil zugestellt. In diesem wird der Anspruch der Gegenseite als begründet dargestellt. Sprich ich habe verloren. Mein Anwalt riet mir von einem weiteren Widerspruch und nächster Instanz ab, da es seiner Meinung nach nur noch weitere Kosten für mich verursachen würde.

Ich habe daraufhin mit der Firma Expio Finanz Limited eine Ratenzahlung vereinbart. Am 15.02.2015 und am 15.03.2015 konnte ich meine Raten auch pünktlich zahlen. Aufgrund eines Engpasses und hohen Kosten im privaten Bereich war mir eine Zahlung der Rate am 15.04.2015 und am 15.05.2015 nicht möglich.

Die Expio Finanz mahnte mich daraufhin. Und Kündigte mit einem Schreiben vom 26.05.2015 die getroffene Ratenzahlungsvereinbarung und erwartet den Ausgleich des gesamten Betrags bis zum 05.06.2015, sonst wollen Sie mein Konto pfänden und von mir eine Vermögensauskunft einholen. Das kann ich aber leider nicht auf einmal bezahlen.

Meine Frage ist nun, können Sie so einfach die Ratenzahlungsvereinbarung kündigen, obwohl ich ja zahlungswillig bin und auch bereits Raten gezahlt habe. Auf meinen Bitte nach einer Stundung, weil ich viele andere Rechnungen bezahlen musste haben Sie sich nicht eingelassen.

Auch berechnen Sie weiterhin Verzugszinsen auf die verbleibende Hauptforderung. Dürfen Sie dieses, ich habe doch bereits angefangen zu zahlen. Ich dachte sobald ich anfange Raten zu zahlen, bin ich nicht mehr im Verzug. Bitte um Hilfe.

Gruß Thomas

...zum Beitrag

Hast Du noch andere Schulden und falls ja : Ebenfalls tituliert ? Gäbe es was zu pfänden ?

...zur Antwort

Die Gebühren von Identinkasso (gehört zu klarna) werden nicht eingeklagt 

Ist die Forderung unstrittig dann zweckgebunden an Klarna überweisen

...zur Antwort

Gib mal lieber Infos zur Forderung Inkassofirmen tricksen gerne gebührentechnisch ;)

Titulierte Forderung ?

Ratenzahlungsvereinbarung schriftlich ?

...zur Antwort

Du gibst zu wenig Infos zur Sache

Verlink mal eine aktuelle Forderungsaufstellung ( Namen und Anschrift abdecken)

Es ist kein Geheimnis das Inkassofirmen bei den gebühren gerne tricksen bzw von der Unkenntnis der Schuldner versuchen zu profitieren

...zur Antwort
Inkassobrief

Hallo,

ich habe im letzten Jahr November in einem Versandhaus Kleidung bestellt. Die Lieferung kam auch ohne Probleme an, jedoch war keine Rechnung dabei.

Die nächsten Tage hatte ich noch auf eine Zustellung der Rechnung durch das Versandhaus gewartet, später allerdings habe ich es schlichtweg einfach vergessen.

Nun bekam ich ein Schreiben von einem Inkassobüro mit der Aufforderung den offenen Rechnungsbetrag + 47 Mahngebühren!! + Inkassogebühren etc. binnen 10 Tage zu begleichen.

Ich habe darauf hin beim Versandhaus angerufen und nachgefragt, da mir der Sachverhalt nicht klar war (bzw. in Vergessenheit geraten war). Der Herr am Telefon erklärte mir dann, dass ich letztes Jahr wohl Ware bestellt habe (stimmt ja auch) und die Rechnung nicht gezahlt hätte. Ebenfalls hätte ich auch auf 5 Mahnungen nicht reagiert, daher wurden die Forderungen an das Inkassobüro abgetreten. Ich wies den Herrn darauf hin, dass ich weder Rechnung noch Mahnungen erhalten habe, es stellte sich dann anschließend heraus, dass die Rechnung und Mahnungen an eine ehemalige Adresse von mir versendet wurden (ich habe damals keine Nachsendeantrag gestellt, wohne dort aber seit 1,5 Jahren nicht mehr). Lieferung der Ware ging an die richtige(aktuelle) Adresse. Bin auch der Meinung, dass ich meine aktuellen Kundendaten sorgfältig dem Versandhaus mitgeteilt habe. Ich bekam ja auch Kataloge an die aktuelle Adresse. Der Herr von Otto hat mehr oder weniger zugegeben, dass meine aktuelle Adresse eigentlich bekannt sei, ich soll mich aber trotzdem mit dem Inkassobüro in Verbindung setzen, da das Versandhaus nicht mehr für mich zuständig sei bzw. auch keine Einsicht mehr auf mein Kundenkonto habe.

Wie verhalte ich mich jetzt?? Muss ich einen Widerspruch gegen das Schreiben des Inkassobüros einlegen? Oder sollte ich einfach die Hauptforderung an das Versandhaus überweisen?

...zum Beitrag

Ist EOS ?

EOS ist eine 100 % Tochter von Otto ;)

Überweise die unstrittige Hauptforderung plus 10 € unangekündigt direkt auf das Konto des Versandhauses (nicht an EOS)

Zweckgebunden : Zusatz im Überweisungsträger "Nur hauptforderung"

Da die Rechtsprechung bezüglich außergerichtlicher Inkassogebühren sehr inkassounfreundlich ist ist es extrem wenig wahrscheinlich das expl deswegen geklagt wird

Stell Dich mental trotzdem auf einige böse Briefe von EOS ein

Brauchst Du Gerichtsurteile dann nochmal Bescheid sagen

Gegenüber dem Inkasso würde ich wie folgt schriftlich reagieren

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

...zur Antwort

Sehr geehrtes Inkassobüro - Ich setze Sie hiermit darüber in Kenntnis das mein Sohn minderjährig ist - Zwecks Überprüfung der Forderungsangelegenheit senden Sie mir bitte die Rechnungskopie sowie die Vollmacht gem BGB 174 zu - Mit der Kontaktaufnahme per telefon bin ich nicht einverstanden - ich untersage expl die Weitergabe der Daten meines Sohnes gem BDSG

Dann abwarten was kommt und wieder posten

Übrigens ist die Rechtsprechung in Deutschland selbst im Verzugsfall eher inkassounfreundlich

Brauchst Du Urteile dann noch mal kurz bescheid sagen

...zur Antwort

Kannst Du Dich noch bei paypal einloggen ?

Am Besten Du überweist 68 € direkt auf das paypalkonto (nicht ans Inkassobüro) Rechne in diesem fall jedoch mit weiteren BFS bzw KSP Schreiben

Eingeklagt werden diese Kosten jedoch nicht

Inkassogebühren sind in diesem Zusammenhang nicht durchsetzugsfähig

Lies mal hier :

Quelle

http://www.iff-hamburg.de

*Kritik an ClickandBuy aufgrund unzulässiger Inkassokosten

Kaufen im Internet wird immer einfacher. Damit werben neben den bekannten Online-Bezahlsystemen wie PayPal, Moneybookers, Giropay, und ClickandBuy zahlreiche weitere Anbieter.........

......Auf die Anfrage einer Verbraucherzentrale hin hat das iff die Gebührenregelungen in den AGB von ClickandBuy überprüft (infobrief 18 und 19/2012). Das iff ist zu dem Ergebnis gekommen, dass AGB-Klauseln, wonach ein pauschalisierter Schadensersatzanspruch über 10 € für Rücklastschriften oder eine Mahngebühr über 2,50 € verlangt werden kann, gemäß § 309 Nr. 5 BGB und § 307 BGB unwirksam sind. Inkassokosten können überhaupt nicht verlangt werden. Die Bemühungen bei der Forderungseinziehung gehören zum eigenen Pflichtenkreis des Gläubigers. Insbesondere dann, wenn der Anbieter eines Bezahlsystems eingeschaltet wird, der bereits das Inkasso für den Händler übernimmt, wird diese Tätigkeit bereits durch das vom Händler hierfür zu zahlende Entgelt abgegolten. Dieser grundsätzlich nicht ersatzfähige Eigenaufwand für die Einziehung der Rechnung kann zwar ausgelagert werden, der Anbieter des Bezahlsystems verstößt aber gegen seine Schadensminderungspflicht, wenn er die Kosten hierfür vom Verbraucher ersetzt verlangt. Schließlich kann das Inkassobüro auch nicht mehr tun, als der Anbieter des Bezahlsystems selbst. Ist der Verbraucher zahlungsunwillig, wäre seine Einschaltung sogar sinnlos und damit nicht erforderlich.........*

Brauchst Du Gerichtsurteile dann nochmal Bescheid sagen

...zur Antwort
Lässt Inkassobüro mich wirklich in Ruhe nach Erledigungsschreiben? Abschließende Frage zum Thema.

Hallo,

ich hatte Schulden bei einem Inkassobüro (Kohl GmbH & Co. KG), welches auch einen Vollstreckungstitel gegen mich erwirkt hatte. Die Schulden habe ich bereits komplett bezahlt und ich habe auch bereits ein einfaches Erledigungsschreiben bekommen. Allerdings wurde mir der entwertete Titel nicht zurückgeschickt, da dieser laut mehrfacher telefonischer Auskunft des Inkassobüros bereits vernichtet sei. Ich habe einen Anwalt eingeschaltet, der daraufhin das Inkassobüro angeschrieben hat mit der Aufforderung, den entwerteten Titel oder eine Anerkenntnis, dass die Schuld aus dem Titel erloschen ist, bis zum 25.04. zuzuschicken. In dem Schreiben hat er auch mit einer negativen Feststellungsklage gedroht, falls das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht reagiert. Mein Anwalt ging davon aus, dass das Inkassobüro bis zum 25.04. sicherlich antworten wird, um das Gerichtsverfahren und somit zusätzliche Kosten zu vermeiden. Nur leider hat sich das Inkassobüro bis zum 25.04. nicht gemeldet. Da mich das belastet hat, habe ich das Inkassobüro am 25.04. zwei Mal angerufen. Ich habe mit zwei verschiedenen Mitarbeiterinnen gesprochen, welchen ich einige Fragen stellte. Beide versicherten mir, dass der Titel bereits geschreddert wurde. Auf meine Sorge, dass ich irgendwann nochmal wegen dem gleichen Titel vollstreckt werde, antwortete die Dame, dass die sowas nicht dürfen und sich strafbar machen würden. Zudem sagte sie, dass die Kohl KG im Bundesverband Deutscher Inkasso-Unternehmen ist und dass sie bereits seit über 40 Jahren existieren. So einen Betrug (also doppelt vollstrecken oder Titel verkaufen) könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagte ebenfalls, dass die Kohl KG Titel höchstens an den Ursprungsgläubiger zurückgeben könnte, wenn sie nichts erreichen können. Auf meine Frage, ob ich wirklich nichts mehr bezahlen muss zu dem Aktenzeichen, wurde mir versichert, dass ich wirklich nichts mehr bezahlen muss. Es wurde gesagt, dass sich kein Mensch mehr die Akte angeschaut hätte, wenn ich dort nicht angerufen hätte. Zudem wurde nochmal erwähnt, dass meine Bank und ich das Erledigungsschreiben bekommen haben. Da die eine Dame gemerkt hat, wie groß meine Sorgen waren, sagte sie auch, dass ich beruhigt ins Wochenende gehen kann. Dann habe ich sie noch auf das Anwaltsschreiben angesprochen. Sie sagte, das Anwaltsschreiben liegt ihnen vor, aber sie reagieren darauf nicht, weil für sie alles erledigt ist. Ich habe denen dann gesagt, dass sie von meinem Anwalt nichts mehr hören werden, da ich mit dem Thema abschließen will. Ich rief dann meinen Anwalt an und sagte ihm, dass ich auf die Klage vor Gericht verzichte, weil ich Angst habe, dass ich den Prozess verlieren könnte. Mich hat es auch gewundert, dass Kohl nicht auf das Schreiben reagiert hat. Hatten die keine Angst vor den Gerichtskosten? Aus Angst verzichte ich deshalb lieber auf den Titel, wenn ich dafür meine Ruhe vor Kohl habe.

Frage nach Eurer Meinung: Wird Kohl mir nun wirklich keine Rechnung mehr schicken?

...zum Beitrag

Auch wenn Inkassofirmen wie Kohl es Faustdick hinter den Ohren haben kann Dir nichts passieren

Wie schon mehrfach gesagt :

Mit dem Erledigungsschreiben bist Du aus dem Schneider

Du machst Dir einfach nur unnötig Sorgen

...zur Antwort
Inkassofirma sagt, sie haben Vollstreckungstitel zerschreddert nach meiner Zahlung - Was nun?

Hallo,

Ich habe folgende Frage:

Ich hatte bei einem Inkassobüro Schulden. Das Inkassobüro hat auch einen vollstreckbaren Titel (Vollstreckungsbescheid) gegen mich. Ich habe die Schulden komplett beglichen, bekam von meinem Gläubiger allerdings nur ein einfaches Erledigungsschreiben, aber den Titel haben sie mir nicht zurückgeschickt. Nun habe ich 2 Mal beim Inkassobüro angerufen und auch mit 2 verschiedenen Mitarbeiterinnen geredet. Ich habe beide Male darum gebeten, mir den entwerteten Titel zu schicken und habe erwähnt, dass ich laut § 371 des BGB (Rückgabe des Schuldscheins) ein Recht darauf habe. Beide Male wurde mir daraufhin geantwortet, dass sie die Akten bereits zerschreddert haben und den Vollstreckungstitel ebenfalls. Als ich dann meine Angst erwähnte, dass der Titel irgendwann einfach weiterverkauft wird und ich dann erneut zahlen muss, wurde mir beide Male versichert, dass das Inkassounternehmen das nicht macht, weil sie sich sonst strafbar machen würden. Zudem wurde mir versprochen, dass ich mir keine Sorgen zu machen brauche und dass ich positiv denken soll. Beide sagten, dass Akten, sobald sie erledigt sind so wie in meinem Fall, weil ich ja alles bezahlt habe und ich das Erledigungsschreiben bekam, in einen Container kommen und zerschreddert werden. Das haben mir beide so beschrieben, oder wird es schon stimmen, oder? Als ich gefragt habe, warum sich nicht an die gesetzliche Aufbewahrungsfrist gehalten wird, wurde mir gesagt, dass sie mir das nicht genau sagen können, weil sie nicht in der richtigen Abteilung ist. Eine von beiden meinte dazu nur: "Weil wir sonst im Papier ersticken würden." Ich fragte mehrmals nach, ob sie den Vollstreckungstitel wirklich nicht irgendwann einfach weiterverkaufen und mir wurde es beide Male versichert. Beide sagten auch noch, dass Kohl (das Inkassounternehmen) schon seit 40 Jahren existiert und dass die Firma solche Betrügereien nicht macht. Sowas könnten sie sich nicht erlauben. Sie sagten auch "Sie haben das Erledigungsschreiben und gut ist."

Meint ihr nun, dass ich mit dem Thema abschließen kann und dass das Inkassounternehmen die Wahrheit gesagt hat? Ich habe zumindest versucht, den Vollstreckungstitel zurückzubekommen, aber wenn mir jedes Mal gesagt wird, dass die grundsätzlich solche Titel nicht zurückschicken, sondern alles schreddern, nachdem es erledigt ist, kann ich nichts weiter tun. Ich weiß nicht, obh es sich lohnen würde, einen Rechtsanwalt einzuschalten und auf den Titel zu bestehen. Wenn die den Titel wirklich geschreddert haben und ihn nicht irgendwann verkaufen, dann bin ich vollkommen zufrieden, da mir dann nix mehr passieren kann und ich nicht doppelt zahlen muss. Dann bräuchte ich auch keinen Rechtsanwalt. Die Frage ist nur, ob das Inkassobüro die Wahrheit gesagt hat. Sie meinten aber auch, dass das Erledigungsschreiben und die Kontoauszüge als Beweis ausreichen, dass die titulierte Forderung beglichen ist.

Frage: Soll ich zum Rechtsanwalt oder brauche ich das nicht?

...zum Beitrag

Ich komme selbst aus der Inkassobranche ( 3 Jahre MA in einem großen Inkasso /Mitglied im BDIU) und würde ebenfalls so vorgehen wie von Snooopy155 empfohlen wenn ich absolut sicher sein will das das Inkassobüro , oder ein MA des Inkassos nicht irgendwann erneut versuchen wird Taler aus dem Titel zu ziehen

Die beschwichtigenden telefonischen Aussagen der Inkasso Call Center Damen waren gestern und sind morgen vergessen ;)

Das der Titel angeblich zerschreddert wurde glaube ich nicht und klingt wenig glaubwürdig

Meiner Meinung nach flunkert hier der Inkassoladen

Wetten das ?

...zur Antwort
Lässt Inkassofirma mich in Ruhe, wenn alle Forderungen aus dem Brief beglichen werden?

Hallo,

die Inkassofirma Kohl GmbH & Co KG fordert von mir noch einen Betrag in Höhe von rund 1700€. Ich habe im Internet schon einige negative Berichte über die Kohl KG gelesen. Unter anderem schrieb jemand, dass er von Kohl trotz aller bezahlten Forderungen weitere Briefe von Kohl bekam, in der neue Forderungen drinstanden, die er bezahlen soll. Jetzt mache ich mir Sorgen, dass mir soetwas auch passieren könnte. Ich möchte Euch deshalb nun zeigen, wie die Forderung der Kohl KG aufgebaut ist, damit Ihr mir eventuell sagen könnt, ob dort alle Forderungen schon drinstehen oder ob die nach Begleichung der Forderung plötzlich neue Forderungen an mich machen könnten. So ist der Brief aufgebaut:

"Sehr geehrter Herr xxx,

nach Buchung der Zahlungen von 1441,03 EUR steht noch ein Restbetrag von 1783,31 EUR offen.

Da ein Zahlungsverzug vorliegt, wurden Verbuchungen nach den Vorgaben des §367 BGB vorgenommen, d.h. zunächst auf Kosten, dann Zinsen und erst zuletzt auf den offenen Rechnungsbetrag.

Bitte tragen Sie dafür Sorge, dass der aktuell ausstehende Betrag bis zum 21.03.2014 ausgeglichen wird, da wir andernfalls gehalten sind, das eingeleitete Verfahren weiter zu betreiben.

Hauptforderung EUR 1514,18
11,50% Zinsen bis Mahnbescheid EUR -
11,50% Zinsen ab Mahnbescheid EUR 269,13
vorgerichtliche Mahnkosten EUR -
Kosten des gerichtlichen Mahnverfahrens EUR -
4% Zinsen vom 06.08.2010 EUR -
bisherige Vollstreckungskosten EUR -

Gesamt EUR 1783,31

Mit freundlichen Grüßen
gez. Kohl"

Ich verstehe den Brief so, dass ich nurnoch die Hauptforderung und die Zinsen abbezahlen muss. Ist das korrekt? Und sind 11,5% Zinsen rechtlich gesehen überhaupt erlaubt? Wenn ich jetzt die kompletten 1783,31 EUR bezahlen würde, würde mich die Kohl KG dann in Ruhe lassen oder könnten die mir dann noch weitere Kosten reindrücken? Habe nämlich echt schonmal von einem Fall gehört, wo jemand nach Begleichung der kompletten Forderung einen neuen Brief der Kohl KG bekam mit einer neuen Forderung. Ich habe Angst, dass mir soetwas auch passieren könnte. Oder meint ihr, dass diese Person ein Einzelfall war und mir sowas nicht passiert? Ich würde dann nämlich die 1783,31€ komplett bezahlen diesen Monat, wenn die mich dafür dann für immer in Ruhe lassen und ich schuldenfrei bin. Also meine Frage nochmal: Kann die Kohl KG mir weitere Kosten reindrücken, wenn ich alle in dem Brief genannten offenen Forderungen bezahle oder nicht?

Danke im Voraus für Eure Antworten =)

...zum Beitrag

Inkassofirmen versuchen immer von der Unkenntnis der Schuldner zu profitieren - da ist Kohl nicht anders

Verlink mal die letzte Forderungsaufstellung ( Namen und Anschrift abdecken)

Fragen :

Ratenzahlungsvereinbarung mit dem Inkassoladen schriftlich ?

Forderung ist nicht tituliert d.h Du hast einen ger Mahnbescheid bekommen aber keinen Vollstreckungsbescheid ?

lg

...zur Antwort

Es werden grundsätzlich NUR unbestrittene Forderungen eingemeldet

Bekommst Du Post von einem Inkassobüro dann würde ich so reagieren :

"...Sehr geehrtes Inkasso Team - ich weise die Forderung vollumfänglich zurück - weitere Briefe Ihres Hauses sowie Ihrer Vertragskanzlei werden zu keiner Zahlung führen - einen gerichtlichen Mahnbescheid werde ich deshalb widersprechen - mit der Weitergabe meiner Daten bin ich gem BDSG nicht einverstanden - ich untersage expl die Kontaktaufnahme per telefon .."

Schriftlich retournieren !

Es ist jedoch nicht ausgeschlossen das das Inkassobüro das Schreiben ignoriert und trotzdem weitere Briefe auf den Sünder herabregnen lässt - oft wird z.b in einem weiteren Schreiben eine detailierte "Begründung" für die Zahlungsverweigerung eingefordert ! Eine Begründung oder ein erneutes Zurückweisen der Forderung ist jedoch nicht nötig

...zur Antwort
Mahnung ALS KUNDE - Wie korrekt vorgehen

Hallo,

ich habe seit ewigen Wochen Problem mit einem DSL Anbieter. Ich versuche mich kurz zu fassen.

Da meine Bank fusioniert hat, habe ich eine neue BLZ bekommen und vergessen dies dem DSL Anbieter mitzuteilen. Ich bekam eine Mahnung und sollte meine Bankverbindung online aktualisieren. Zeitgleich sperrten sie die Funktion online zu aktualisieren, wegen der Mahnung (Wiederspruch in Sich). Anruf bei der Hotline: Das Schreiben wäre veraltet, ich soll bitte doch überweisen und zwar auf ein Konto was von dem Konto der Mahnung abweicht. Dies Tat ich.

Trotz mehrerer Anrufe wurde mein Konto nicht entsperrt. Dies müsse ich Fachabteilung manuell machen. Diese meldet sich bei mir, was sie trotz 3 Aufforderungen nicht tat. Im letzten Gespräch sollte ich meine Bankverbindung per E-Mail aktualisieren. Dies tat ich. Sofort wurde erneut abgebucht. Daher haben sie das Geld nun 2 mal. Komischerweise jedoch nur der Rechnungsbetrag OHNE Mahnungsbetrag. Mein Konto wurde wieder freigeschaltet.

Wieder 3 Anrufe, wieder 3 mal sie melden sich. 3 mal keine Antwort. Heute wurde mein Konto wieder gesperrt, weil angeblich wieder eine Mahnung offen sei. Online nachgeschaut: Es geht um keine neue, sondern um die gleiche Monatsrechnung.

Fazit: 1) Ich werde aktuell gemahnt, wegen einer Rechnung die Sie nun 2 mal haben. Einmal überwiesen mit Mahnungsgebühr, und einmal unaufgefordert abgebucht ohne Mahnungsgebühr. 2) Ich habe 2 Anrufe getätigt (habe alle Mitarbeiternahmen) und 4 Internetchats mit der Hotline (inkl. Screenshots) 3) Ich habe eine schriftliche Bestätigung meiner Bank, das meine Überweisung angekommen ist. 4) Habe keine Lust mehr.

Meine Frage: Ich möchte nun eine letzte Aufforderung zur Klärung an die richten, welche formell korrekt ist. Wenn die diesmal nicht reagieren, werde ich das Geld der letzten Abbuchung zurückholen. Ich bin mir sicher, das die dann verrückt spielen werden, weil dort keine denken kann. Worauf muss ich achten?

Ich denke an: 1) Einschreiben 2) Fristsetzung für die Rücküberweisung des doppelten Betrages 3) Kann ich meinen Aufwand nun auch pauschal mit 7,50 Euro (wie der Anbieter) pro Mahnung berechnen?

1000 Dank

...zum Beitrag

Du hast Dir die Antwort selbst gegeben :-)

Schriftlich per Einschreiben eine Frist setzen und bei Nichtzahlung den Lastschriftstorno ankündigen

Abgesehen davon bist Du - wie sich leicht durch Deine hier geschilderte bisherige Vorgehensweise erkennen lässt - den dort arbeitenden Mitarbeitern und Call Agents haushoch überlegen

Man sollte halt nicht vergessen das in diesen Unternehmen oft nur schlechtbezahlte Call Agents sitzen

Habe selbst ein ähnliches Problem mit 02 /Telefonica :-//

...zur Antwort
offene Forderung mit immensen Zusatzkosten

Guten Tag liebe Gemeinde,

ich habe mir eine Schufa Auskunft besorgt und musste dort mit erschrecken feststellen dass dort 4 offene Titel gegen mich bestehen. Nach Recherche des Aktenzeichens habe ich herausgefunden dass es sich um 4 offene Forderungen der Verkehrsbetriebe handelt.

Daraufhin hab ich mir von der zuständigen RA Kanzlei Alexander Dutsch eine Raten-Aufstellung zukommen lassen dort bin ich erschrocken ich welchem Verhältnis zusatzkosten entstehen bei einer Hauptforderung von jeweils 40€.

Hauptforderung gem Vollstreckungsb. 80,00 € 5% 04.11.09 - 05.11.13 aus 80€ - 16,27 € Vorgerichtl Mahnkosten gem. Vollstreckungsb. - 5 € Anwaltsverg. f. vorgerichtl. Tätigkeit gem. Vollstreckungs. - 23,21 € Kosten Mahnverfahren gem. Vollstreckungsb. - 68,00 € 5% 04.11.09 - 05.11.13 aus 5€ - 1,02 € 5% 04.11.09 - 05.11.13 aus 23,21€ - 4,72 € 5% 10.02.10 - 05.11.13 aus 68€ - 12,89 € Kosten GV 17.05.10 - 18,00 € Kosten Einwohnermeldeamt 28.06.10 - 8,00 € Kosten Pfändungsauftrag 10.01.12 - 12 € Kosten GV 30.05.12 - 78,90 € Kosten GV 28.02.13 - 18,00 €

Kosten Einwohnermeldeamt 17.06.13 - 8,00 €

Zwischensumme 354,01€ aus ursprünglich 80€

Hauptforderung gem Vollstreckungsb. 40,00 € 5% 28.07.11 - 05.11.13 aus 40€ - 04,59 € Vorgerichtl Mahnkosten gem. Vollstreckungsb. - 5 € Auskünfte gem. Vollstreckungsb. - 8 € Anwaltsverg. f. vorgerichtl. Tätigkeit gem. Vollstreckungs. - 39,00 € Kosten Mahnverfahren gem. Vollstreckungsb. - 51,75 € 5% 28.07.11 - 05.11.13 aus 5€ - 0,57 € 5% 28.07.11 - 05.11.13 aus 8€ - 0,92 € 5% 28.07.11 - 05.11.13 aus 39€ - 4,47 €

5% 07.11.11 - 05.11.13 aus 51,75€ - 5,16€

Zwischensumme 513,47 € aus nun 120€ €

Hauptforderung gem Vollstreckungsb. 40,00 € 5% 07.03.13 - 05.11.13 aus 40€ - 01,27 € Vorgerichtl Mahnkosten gem. Vollstreckungsb. - 5 € Anwaltsverg. f. vorgerichtl. Tätigkeit gem. Vollstreckungs. - 39,00 € Kosten Mahnverfahren gem. Vollstreckungsb. - 51,75 € 5% 07.03.13 - 05.11.13 aus 5€ - 0,16 € 5% 07.03.13 - 05.11.13 aus 39€ - 1,24 €

5% 01.07.13 - 05.11.13 aus 51,75€ - 0,84 €

Zwischensumme 652,73€ aus nun 160€

Hinsichtlich der Ratenzahlungsvereinbarung(die ich angefragt habe) enstehen darüber hinaus noch folgende Kosten:

1,5 Einigungsgebühr nach Nr. 1000 Vv - 120€ Pauschale für Poszgebühr - 18€

Steuer 26,22

164,22€ extra

Muss ich diesen ganzen rotz bezahlen? Ich bin mir sicher nie eine Rechnung von ūber 600€ erhalten zu haben. Laut Schufa und erneuten telefonat hab ich auch mitlerweile 865€ offen....

Bereit wäre ich die hauptfordetungen zu zahlen und halt was angemessen ist aber keine 800 euro wo die Hauptforderungen 160€ betragen

Kann man da irgendwas machen? Nach erneutem kontakt dort bekam ich auch nur pampige antworten.

Ich danke euch für eure tipps Zusätzlich zu diesen Forderungen besteht auch ein Haftbefehl über den ich nichtmal informiert wurde.

Liebe grüße euch allen

...zum Beitrag

Gerichtlicher MB sowie VB werden zugestellt (keine Normalpost)

Rechtsmittel (Widerspruch/Einspruch) ist kostenlos möglich (Fristen)

Überprüfe ob sich eine Vollstreckungsabwehrklage lohnt (Formfehler)

http://de.wikipedia.org/wiki/Vollstreckungsabwehrklage

...zur Antwort

Kommt auf die Modalitäten des Auftraggebers an

Selbst wenn - Da die Hauptforderung vom Tisch ist bist Du aus dem Schneider Eine Klage expl wg vorgerichtlicher Inkassogebühren ist aufgrund der inkassounfreundlichen rechtsprechung absurd selbst dann wenn Du im Verzug gewesen sein solltest

http://www.elo-forum.org/schulden/114457-vorgerichtliche-inkassogebuehren-umgehen.html

...zur Antwort
Wieso läuft das Inkassoverfahren weiter obwohl ich längst bezahlt habe?

Ich habe ein grosses Problem mit Maxdome. Leider war eine Lastschrift von Maxdome bei meiner Bank geplatzt. Ich bekam von Maxdome eine Aufforderung aber auf die ich nicht sofort reagiert habe, da ich nicht so oft in mein E-Mail Account gehe. Dann kam nochmals eine Mahnung in der es hiess, wenn ich nicht innerhalb von 7 Tagen zahle würde der Vorgang an das Inkassobüro abgegeben werden. Ich habe dann letzte Woche ganz normal an Maxdome überwiesen, allerdings waren da die 7 Tage auch schon überschritten. Vom Inkassobüro kam aber in der Zeit nichts. Da aber mein Account bei Maxdome immer noch gesperrt ist, habe ich gestern im Kundenservice angerufen ob mein Geldeingang verbucht wurde. Da konnte man mir aber überhaupt nicht weiterhelfen sondern ich bekam nur die lapidare Auskunft ich solle mich an Inkasso wenden. Aber wie gesagt habe ich bis Dato nichts vom Inkasso bekommen. Und meiner Meinung nach müsste das Verfahren doch nun auch durch meine Zahlung Gegenstandslos sein, auch wenn nun meine Zahlung 4 Tage später als die Frist auf der Mahnung angegeben war erfolgt ist. Was kann ich da nun machen dass mein Account wieder freigeschaltet wird? Ich habe nochmals eine E-Mail geschrieben und bekam nun die Antwort. "Das Inkassoverfahren wird auch dann fortgeführt, auch wenn Sie den Beitrag auf unser Konto eingezahlt haben". Das verstehe ich nun echt nicht. Warum soll ich noch weiterere Inkassokosten zahlen wenn die sich bis Dato noch nicht gemeldet haben?

...zum Beitrag

mepeisen hat Dir mal ein Antwortschreiben vorgeschlagen

So würde ich ebenfalls vorgehen

...zur Antwort
Verspätete Zahlung einer Mahnung vorgenommen - wie geht es jetzt weiter?

Ich hatte leider das Problem dass eine Lastschrift von Maxdome bei meiner Bank geplatzt war. Ich bekam von Maxdome eine Aufforderung aber auf die ich nicht sofort reagiert habe, da ich nicht so oft in mein E-Mail Account gehe. Dann kam nochmals eine Mahnung in der es hiess, wenn ich nicht innerhalb von 7 Tagen zahle würde der Vorganga an das Inkassobüro abgegeben werden. Ich habe dann letzte Woche ganz normal an Maxdome überwiesen, allerdings waren da die 7 Tage auch schon überschritten. Vom Inkassobüro kam aber in der Zeit nichts. Da aber mein Account bei Maxdome immer noch gesperrt ist, habe ich gestern im Kundenservice angerufen ob mein Geldeingang verbucht wurde. Da konnte man mir aber überhaupt nicht weiterhelfen sondern ich bekam nur die lapidare Auskunft ich solle mich an Inkasso wenden. Aber wie gesagt habe ich bis Dato nichts vom Inkasso bekommen. Und meiner Meinung nach müsste das Verfahren doch nun auch durch meine Zahlung Gegenstandslos sein, auch wenn nun meine Zahlung 4 Tage später als die Frist auf der Mahnung angegeben war erfolgt ist. Was kann ich da nun machen dass mein Account wieder freigeschaltet wird? Ich hatte mein Anliegen auch per Mail an Maxdome geschildert, bekam aber nur die gleiche Antwort ich solle mich an Inkaso wenden. Es wird aber nie expleziet darauf hingewiesen um welches Inkassobüro überhaupt geht. Und wie gesagt habe ich weder per Mail noch Schriftlich etwas von einem Inkassobüro erhalten.

...zum Beitrag

Waren in der an maxdome überwiesenen Summe bereits Mahngebühren ( z.b die Kosten für den Rücklastschriftstorno) enthalten ?

Die Kosten des ext Inkassobüros lassen sich bei geschickter Vorgehensweise leicht einsparen denn die Rechtsprechung ist eher inkassounfreundlich

...zur Antwort