Einstellen der Unterhaltszahlung wegen schwerer Krankheit

Ich bin selbständig im beruflichen Leben und verdiene nicht diese Summen um irgendwelche Rücklagen aufzubauen. Allein die Tatsache dass ich jeden Monat ca 600,00 Euro Kindesunterhalt zahlen muss hält meine Lebensführung in bescheidenen Bahnen. Das geht soweit, dass ich nicht fähig bin meine Krankenversicherung jeden Monat zu zahlen und meine Behandlungen bisher immer selbst bezahlt habe. Nun bin ich an einem Punkt angekommen wo ich einen Arzt aufsuchen musste und eine vernichtende Diagnose einer Krebserkrankung erhielt. Ich überlege nun, die Unterhaltszahlung teilweise einzustellen um den monatlichen Krankenversicherungsbetrag zu zahlen um wenigstens eine halbwegs vernünftige Behandlung zu erhalten. Ich bin immer noch optimistisch meine Selbständigkeit zu erhalten ohne die " Pleite" angeben zu müssen, da diese Art von Krebs heilbar ist. Aber es wird nicht einfach, da ja in der Zeit wo ich die Therapie mache kein Geld kommt. Wie die MA vom Jugendamt reagiert wenn ich die Zahlung einstelle weiß ich auch nicht, den Befund würde ich Ihr in Kopie bei legen. Bisher war sie immer sehr "bissig" und drohte bei Verspätung der Zahlung mit Sofortmaßnahmen. Kann mir jemand sagen wie ich mich verhalten soll bzw. was ich tun soll? Bitte keine Vorhaltungen was ich bis jetzt alles falsch gemacht habe, sondern konkrete Vorschläge. Ich bedanke mich schon im voraus für die aufgebrachte Mühe.

Krankenversicherung, krankheit, Selbstständigkeit, unterhalt
BG Unfall Arzt schreib nicht mehr krank obwohl Diagnose...?

Hallo, ich hatte einen Wegeunfall und bin seither Krank geschrieben. Verletztengeld und sonst alles funktioniert prima. Ich bin mit dem Roller gestürzt auf dem Heimweg. Der D-Arzt wo ich hingehe ist im Krankenhaus. Ich hatte jetzt schon 7 verschiedene Ärzte aus seinem Team da nur der kommt wo Zeit hat. Die anderen operieren etc..... Jeder der Ärzte erzählt etwas anderes.... Diagnose Schultereckgelenksverletzung, Bone Bruise, Knochenmarködem und laut einem Arzt auch angebrochen so gespannt worden das er fraktiert/eingerissen ist mit Knochenhautriss an mindestens einer Stelle... wurde durch 2 MRT und CT von 3 verschiedenen Radiologen bestätigt, es war immer ein anderer... Der meiner Meinung nach beste der Ärzte teilte mir mit das die Ausheilung, falls nix zurück bleibt, bis zu 6 Monate dauern kann. Möglicherweise wird die Schulter problematisch bleiben...

Im Verlaufsbericht steht auch vorraussichtliches Ende der Behandlung 31.12.2019

Jetzt trödeln die Ärzte immer rum sie können mich nicht mehr krankschreiben BG Druck und der Chef dort wiedersprach seinem eigenem Oberarzt, nein das stimmt nicht und CT brauchen wir nicht das sehe ich gleich usw...

Fakt ist ich habe einen sehr körperlichen Beruf und kann zu Hause nicht mal meine Kinder schmerzfrei hochheben. Ich wache 2mal in der Nacht auf wenn ich auf der Schulter liege.... Wie soll ich denn so arbeiten?

Was soll ich tun wenn mich der D-Arzt nicht mehr krankschreibt? Ich habe doch sogar ein Recht auf Wiedereingliederung als schwerbehinderter oder? Das kam noch nicht mal zur Sprache... steht auch im Verlaufsbericht brauche ich nicht...

krankheit, unfall
Nach 78 Wochen Krankheit (Burnout) ausgesteuert, weiterhin krank

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau ist seit Ende Mai 2013 an Burnout erkrankt. Sie ist seit 27 Jahren( Bj.67) im öffentlichen Dienst beim gleichen Arbeitgeber(Stadt) als Erzieherin tätig(25 Stundenwoche, nicht gekündigt). Sie hat diese Kita als Musikkita aufgebaut(einige Jahre als Stellvertreterin), hat dort die musikalische Früherziehung(extra Studium) für die ganze Kita selbst durchgeführt und versucht, alle Kollegen nach dem Konzept der Musikkita mit einzubinden. Zusätzlich hat sie einige Jahre in Teilzeit für das Jugendamt der Stadt als Fachberater gearbeitet. Freiberuflich hat sie Fortbildungen(4-6 mal im Jahr) in anderen Städten in MV für Erzieher gegeben. Bevor sie sich diese Fortbildungen aufgebaut hat, gab sie einige Jahre freiberuflich Gitarrenunterricht für Erzieher der Stadt. Seit ihrer Erkrankung wird sie von einer Psychologin betreut. Die Wiedereingliederung in die Kita hat sie Anfang September begonnen, aber nach 2 Wochen und einem Tag (je 2 h) abgebrochen. Sie wollte gerne, kann aber nicht mehr als Erzieherin arbeiten. Der Lärm (und das alte Kollektiv) hindern sie daran. Nun ist ihr Gesundheitszustand leider wieder schlechter geworden. Am 21.11.2014 ist sie von der KK ausgesteuert. Das Schreiben dazu haben wir erhalten. Nun müssen wir zum AfA und übergangsweise ALG I (wir waren noch nie dort) für sie beantragen. Nach umfangreichen Recherchen im Netz ergibt sich für uns folgendes: § 125 SGB III - Bei Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeit 1. Termin in der nächsten Woche beim BR des Arbeitgebers haben wir. 2. Danach beim Arbeitgeber mit BR nachfragen, ob er eine andere Tätigkeit(mit geringerem Lärmpegel) hat. Meine Frau hat 25 h die Woche in der Kita gearbeitet. 3. Sie kann aber noch nicht wirklich, will aber wieder arbeiten. Am 21.11.2014 ist sie von BKK ausgesteuert. 4. Zum AfA mit dem Schreiben der BKK und dem Wissen, ob die Stadt etwas für sie hätte, übergangsweise ALG I beantragen. 5. Wir wissen nicht, wann sie wieder "fit" also arbeitsfähig sein wird. 6. Jetzt kommt es: brauchen wir eine Bescheinigung, dass sie innerhalb der nächsten 6 Monate (ab dem 24.11.2014) wieder arbeitsfähig sein wird oder nicht? Sie will nicht in die Rente, sie möchte wieder arbeiten! Aber was ist, wenn sie einen Rentenantrag ausfüllen soll?

Kristian

ALG II, Arbeitsagentur, erwerbsminderungsrente, krankheit
Krankengeld?

Guten Abend,

Ich habe folgendes Anliegen und hoffe das mir jemand eine Antwort darauf gibt.

Folgendes, ich bin seit 2 Jahren mit Rückenschmerzen von Arzt zu Arzt gerannt, Ende letzten Jahres habe ich dann die Diagnose nach 2 MRTs, einige Blutabnahmen die Diagnose Rheuma, Skoliose, Bandscheibenprobleme bekommen, dass alles mit 22 Jahren.

Vorgeschichte:

Natürlich wollte ich dennoch nun mich an eine Arbeit versuchen, habe zum 2.1 diesen Jahres einen unbefristeten Arbeitsvertrag unterschrieben und es ging bis vor 3 Wochen alles gut, dann fing es an mit extremen Lendenwirbelschmerzen-Hüftschmerzen bis in die Leiste und ins Bein.

Ich bin nun 2 mal Krankgeschrieben gewesen in den letzten Wochen und habe dann mit meinem Chef ausgemacht das es so nicht wirklich weiter gehen kann, ich soll zu meiner Kur fahren die mein Rheumatologe mir empfohlen hat und wenn es mir wieder besser gehen sollte, kann ich mich gerne wieder bei ihm melden.

Also habe ich heute zum 24.2 einen Aufhebungsvertrag unterschrieben.

Ich habe dann bei der Krankenkasse angerufen und ich soll Montag (bis Montag bin ich noch Krankgeschrieben) mich dementsprechend weiter Krankschreiben lassen und die Befunde/Attest mir mitgeben lassen die ich dann der Krankenkasse per E-Mail vorzeigen kann/soll um dann den Antrag für Krankengeld zu bekommen.

Das war grob die Erzählung, nun meine Frage: Funktioniert das wirklich das ich TROTZ meinem Aufhebungsvertrag dennoch die 70% meines eigentlichen Bruttoeinkommens dann als Krankengeld vorerst bekomme?

Ich hoffe ich habe nicht zu viel geschrieben und würde mich sehr über eine Antwort freuen damit ich Gewissheit habe wie ich weiterleben kann.

MfG.

Arbeit, arbeitsrecht, Krankengeld, krankenkasse, krankheit, Rechtslage