Möchte EU Rentenantrag stellen-verfällt Anspruch auf ALG1

2 Antworten

Hallo Moora,

Sie schreiben:

Möchte EU Rentenantrag stellen-verfällt Anspruch auf ALG1<

Antwort:

Grundsätzlich ist es so, daß Sie auf keinen Fall zwei Soziallleistungen wie Erwerbsminderungsrente und ALG 1 gleichzeitig, also nebeneinander, beziehen können.

Ab dem Zeitpunkt der Bewilligung der Erwerbsminderungsrente erfolgt zwischen den verschiedenen Sozialversicherungsträgern wie Krankenkasse, Agentur für Arbeit und ggf. Sozialamt eine interne Gegenverrechnung.

Die Differenz die sich ergibt, wird dann verrechnet.

ALG 1 können Sie ja nur solange erhalten, solange Sie auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt zur Vermittlung anstehen und noch über 3 Stunden pro Arbeitstag, auch für leichte Arbeiten, vermittelbar sind.

Solange das Antragsverfahren auf Erwerbsminderungsrente läuft, können Sie in der Regel ausnahmsweise bis zur Bewilligung der Erwerbsminderungsrente bzw. maximal bis zum zeitlichen Anspruchsablauf, je nach Ihrer Alterszuordnung ALG 1 erhalten.

Volle Erwerbsminderungsrente setzt voraus, daß Ihre noch verbliebene Restleistungsfähigkeit auf Dauer, auf unter 3 Stunden pro Arbeitstag innerhalb einer 5-Tage-Woche, auch für leichte Tätigkeiten am allgemeinen Arbeitsmarkt, abgesunken ist.

Siehe hierzu auch zu leichten Tätigkeiten folgende Beispiele:

google>>deutsche-rentenversicherung-regional.de/Raa/Raa.do?f=SGB6_240ANL2

Krankengeldzahlungen enden spätestens nach 78 Wochen.

ALG 1 endet spätestens nach der zeitlichen Befristung und dann steht eigentlich nur noch ALG II oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung an, wobei hier das Haushaltsgesamteinkommen berücksichtigt werden muß.

Ich bin seit 05.02.2012 wegen chronischen Schmerzen krank geschrieben und wurde zum 01.10.12 gekündigt.meine Krankschreibung läuft zum 05.06.13 aus.<

Antwort:

Es ist ohnehin nicht nachvollziehbar, warum Sie nicht schon viel früher Erwerbsminderungsrente beantragt haben, Ihnen läuft buchstäblich die Zeit davon.

Was nun..mir steht zwar ALG1 zu,aber ich kann definitiv noch nicht arbeiten.<

Antwort:

Sie sollten Ihren Antrag auf volle Erwerbsminderungsrente schnellstmöglich und konsequent vorbereiten und dann im Zusammenhang mit einem kompetenten Rechtsbeistand wie VDK bei Ihrer Rentenversicherung einreichen.

Bitte orientieren Sie sich an den Hausaufgaben unter www.erwerbsminderungsrente.biz sowie auf Youtube in den Videoanleitungen unter dem Stichwort: "Erwerbsminderungsrente beantragen-Hausaufgaben!

Wenn ich jetzt einen EU Rentenantrag stelle bekomme ich bis zur Bewilligung noch ALG1.<

Antwort:

Es ist richtig, daß Sie während des Antragsverfahrens bis zu 78 Wochen Krankengeld erhalten und im Anschluß daran ALG 1 bis zu dessen zeitlichem Ablauf,** aber nicht zeitlich unbegrenzt!**

Wo kann ich Hilfe erhalten<

Antwort:

Im Idealfall haben Sie bereits eine Rechtsschutzversicherung und außerdem ist die Mitgliedschaft im VDK oder in einem anderen Sozialverband mit Sozialrechtsschutz für die Mitglieder, bereits außergerichtlich, dringendst zu empfehlen!

Wenn weitere Fragen auftreten, bitte einfach wieder melden!

Bitte lesen Sie auch unter folgendem Link weitere, diverse Infos zum Thema:

google>>deutsche-rentenversicherung.de/cae/servlet/contentblob/232616/publicationFile/56111/erwerbsminderungsrentedasnetzfueralle_faelle.pdf

Beste Grüße, viel Erfolg und bestmögliche Gesundheit

Konrad

Inhaltlich kann ich das nicht beurteilen. Aber es sieht beeindruckend gut aus und liest sich hervorragend!

Allein dafür gerne ein DH!

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@gammoncrack

Danke!

Die Materie ist sehr komplex und da wird man leider nur durch eigene Erfahrungen klug oder man kommt nur mit einem kompenten Rechtsbeistand an der Seite auf einen grünen Zweig.

Beste Grüße

Konrad

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Deinen Anspruch auf ALG I kann Dir niemand nehmen, denn den hast Du Dir erarbeitet. Du hast darauf so lange Anspruch, wie es in Deinem Bewilligungsbescheid steht. Egal wie lange die Bearbeitung des Rentenantrages dauert.

Sollte die Bewilligung der Rente während des Bezuges von ALG I kommen und niedriger ausfallen als das Arbeitslosengeld, kannst Du die Rente ruhen lassen, und weiterhin ALG I beziehen, bis Du ausgesteuert bist und kannst danach nahtlos in die Rente gehen.