Dienstwagen - Nachträglich über Steuererklärung auf Pauschalversteuerung wechseln?

Hallo,

in 2012 hatte ich meinen Dienstwagen via Pauschalversteuerung (0,002%-Regelung) versteuert. Hierbei versteuerte der Arbeitgeber den Nutzungswert für die Fahrten von Wohnort zur Arbeitsstätte mit 15% pauschal, ohne dass Sozialabgaben anfielen. In Zeile 18 der Lohnsteuerbescheinigung ("Pauschal besteuerte AG-Leistungen Fahrten Wohnung und Arbeitsstätte") war die korrekte Summe vermerkt. Gleichzeitig haben sich die Werbungskosten vermindert. Das ist aber nicht relevant für mich, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege.

Für 2013 bin ich dann - warum auch immer - auf die Individualversteuerung (0,002%-Regelung) gewechselt. Ein Wechsel zurück zur Pauschalversteuerung ist während des laufenden Kalenderjahres nicht möglich.

Frage 1: Da ich das Grundprinzip glaube ich noch nicht ganz verstanden habe … Wann lohnt sich die Pauschalversteuerung, wann lohnt sich die Individualversteuerung? Lohnt sich die Pauschalversteuerung nur, wenn man wenige Werbungskosten hat? Wann hat die Individualversteuerung Vorteile?

Frage 2: Es dürfte für mich doch ganz einfach von Vorteil sein, wenn der Arbeitgeber die Steuern zahlt. Aber kann ich nachträglich über die Steuererklärung auf die Pauschalversteuerung wechseln? Dass ich gleichzeitig weniger Werbungskosten ansetzen darf, tut mir wie gesagt nicht weh, da ich ohnehin unter dem Werbungskostenpauschbetrag von 1000 EUR liege. Oder habe ich da einen Denkfehler drin?

Viele Grüße

Dienstwagen, Steuererklärung, Entfernungspauschale, Firmenwagen
gebrauchten Foodtruck gekauft. Steuerlich geltendmachen?

Hallo, ich benötige einmal Schwarm-Wissen!

Ich habe 2021, vor meiner Selbständigkeit, einen Foodtruck gebraucht gekauft. Ich möchte diesen nun in meine Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, was ja auch geht - habe mich erkundigt (vorweggenommene Betriebsausgaben).

Nun kommt es zu meiner eigentlichen Frage:

Ich habe den Foodtruck gebraucht von einem Gastronom gekauft. Dieser betrieb den Foodtruck wohl neben seiner Gastronomie. Der Foodtruck war komplett ausgestattet. Wir haben einen ADAC Kaufvertrag für den privaten Verkauf eines gebrauchten Kraftfahrzeug gemacht. Nun ist es so, dass keine MwSt aufgeführt ist. Brutto wie Netto. Der Vorbesitzer erwähnte noch bei der Preisverhandlung, dass er den Verkauf ja auch beim Finanzamt angeben muss. Was ja eigentlich klar ist, denn mit dem Foodtruck machte er ja Umsätze. Somit wird er wohl diese Einnahme auch angeben müssen. Aber anhand des ADAC-Kaufvertrags ist nicht zu erkennen, dass er als Unternehmer verkauft hat. Er hat sich als Privatperson eingetragen.

Da ja der Verkauf zwischen Privatpersonen keine MwSt/Vorsteuer vereinnahmt wird, kann ich die jetzt auch nicht in meiner Umsatzsteuervoranmeldung geltend machen, oder?

Meine Überlegung jedoch auch war, dass es sich ja nicht um einen normalen PKW handelt, sondern um einen Foodtruck, der vollkommen ausgestattet ist. Sicher wurde er bei der AutoVersicherung so geführt. Zumindest musste ich den Foodtruck als Gewerbeauto versichern. Das heißt, dass man doch nachvollziehen kann, dass der Verkäufer ein Gewerbebetreibende ist und den Verkauf des Autos auch beim Finanzamt angegeben hat, so kann auch ich die Vorsteuer geltend machen, oder?

Über Feedback würde ich mich sehr freuen!

Firmengründung, Steuern, Firmenwagen, Privatverkauf
Firmenwagen möglich ?

Hallo zusammen,

Ich bin derzeit dabei mich nach einem Auto umzuschauen, und frage mich, ob ich eine meiner Selbständigkeiten irgendwie steuerlich nutzbar machen könnte - sprich ob ein Firmenwagen in meiner Situation möglich wäre:

Ich bin hauptberuflich Angestellter woher ich auch mein Haupteinkommen beziehe.

Zudem bin ich mit einer zweiter Person geschäftsführender Gesellschaftter einer UG.Ich bin dort also angestellt und beziehe ein Gehalt. Die UG macht jährlich ca. 35.000 EUR Umsatz bei einem Gewinn von ca. 18.000 EUR. Leider ist ein reines Onlinegeschäft ohne Kundenkontakt - der Firmensitz läuft zudem auf meine Heimadresse, was es bzgl. Firmenwagen evtl. schwer machen dürfte...

Weiter betreibe ich noch ein Einzelunternehmen, das ebenfalls nur Softwaredienstleistungen anbietet und keinen Kundenkontakt hat (und ebenfalls auf meine Heimadresse läuft). Das Enzelunternehmen schleicht sich aber im Moment aus -> Umsatz und Gewinn sind jährlich nur noch im 4stelligen Bereich und ich wollte es ohnehin in Kürze abmelden.

Mit dem Einzelunternehmen sehe ich für meine Frage eher schwarz und habe es nur der Vollständigkeit halber erwähnt.

Folgende Fragen stellen sich mir nun:

1.) Bekomme ich einen Geschäftswagen für die UG überhaupt durch, wenn dieser fast ausschließlich privat genutzt würde (kein Kundenkontakt) ?

2.) Falls ja, könnte ich das Ganze über die 1% Regelung durchbekommen ? Mit Fahrtenbuch hätte ich vermutlich nur für den Kaufpreis einen Vorteil, da die Nutzung ja fast ausschließlich privat wäre.

3.) Wir planen aus diversen Gründen in Kürze die Gründung einer "Zweitniederlassung" im Haus meines Kollegen. Hierdurch würden einige Fahrten zwischen unseren Wohnorten zu Besprechungen etc. anfallen, wodurch ich auf ca. 30% geschäftliche Nutzung kommen würde. Würde es das vereinfachen ?

4.) Die UG hat vergleichsweise wenig Eigenkapital, da wir Gewinne zu einem Großteil als Gehälter auszahlen. Ich wollte mir ein Auto für ca. 15.000 kaufen (gebraucht), was die UG nahe an die Insolvenz bringen würde ;-) Wie könnte sowas trotzdem funktionieren ? Eine Möglichkeit wäre ja, dass ich der UG ein Darlehen gebe, um das nötige Kleingeld für den Autokauf zu haben. Dumm nur, wenn ich das Auto selbst finanzieren muss, oder ? Dabei hätte ich ja die schlechten Konditionen wie MwSt. etc., die ich mir ja ersparen wollte.

Ich bin für jede Meinung dankbar...

PS: Ich will das Finanzamt nicht austricksen - aber ich möchte die bestehenden Möglichkeiten einfach nutzen :-)

Finanzamt, Recht, Steuern, Steuerrecht, Fahrtenbuch, Firmenwagen
Korrektur der Umsatzsteuer bei Dienstwagen?

Hallo zusammen,

ich bin Arbeitnehmer und habe einen Dienstwagen mit Privatnutzung. Versteuert wird nach 1%-Methode. Die Entfernung zur Arbeitsstelle sind fast 100km. Zusätzlich ist die Nutzung umsatzsteuerpflichtig (Dienstwagen gegen Gehaltsverzicht). Die Höhe der Umsatzsteuer wird mir vom Bruttoentgelt abgezogen und (wie ich vermute) vom AG an den Fiskus abgeführt.

Ich habe über meine Einkommenssteuererklärung den geldwerten Vorteil drastisch reduzieren dürfen, da ich so gut wie nie an der ersten Tätigsstelle bin (im gesamten Jahr 2022 nur ein einziger Tag). Wurde deshalb nicht aber auch zu viel Umsatzsteuer abgeführt? Weil die Bemessungsgrundlage der Umsatzsteuer ist der zu hohe geldwerte Vorteil. Und falls ja: Bekomme ich das wieder zurück? Von wem?

Beispiel

Der monatliche geldwerte Vorteil (vom AG nach 1%-Methode angesetzt) sind 1.000 € (350€ Privatnutzung, 650€ Fahrten zur Arbeit). Zusätzlich wird mir mit dem Faktor 19/119 Umsatzsteuer i.H.v. ca. 160€ vom Bruttolohn abzogen. Ich habe den Wert des geldwerten Vorteils über meine Steuererklärung nun auf 350€ korrigiert, da in diesem Monat z.B. keine Fahrt zur ersten Tätigkeitsstelle vorliegt. Müsste dann nicht auch die Höhe der Umsatzsteuer für diesen Monat auf 19/119 * 350€ = ca. 56€ korrigiert werden?

Auf's Jahr gerechnet ist die "zu viel abgeführte" Umsatzsteuer vierstellig. Mein FA sagte mir, dass sie mir das natürlich nicht über die Einkommenssteuererklärung erstatten können. Im Netz habe ich nur Erläuterungen gefunden, ob und warum es Umsatzsteuer gibt. Leider nicht, was mit ihr passiert, wenn der geldwerte Vorteil korrigert wird.

Danke für Eure Hilfe!

woerlz15

Dienstwagen, Umsatzsteuer, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil
Firmenwagen, 1%-Regelung und KM-/Entfernungspauschale?

Hallo zusammen,

mein erster Beitrag hier im Forum :-)

Ich habe schon die Suchfunktion benutzt (nach „Firmenwagen“ gesucht) und alle Beiträge gelesen, meine Fragen konnte ich mir damit aber nicht beantworten:

info vorab: nach Gespräch mit dem Geschäftsführer wg. Lohnerhöhung kam der Firmenwagen-Gegenvorschlag. Ich versuche gerade rauszufinden, ob sich das für mich lohnen würde.. seither hatte ich mit der Steuererklärung wg. der Entfernungs- und KM-Pauschale sagen wir mal 2.156,- € zurück bekommen (KM-PS und Entf.-PS)

Soweit ich nun im Internet rauslesen konnte, kann man z.B. bei einem Firmenwagen, wenn Hybrid 0,5% monatlich vom Listenpreis und je KM 0,03% je KM Entfernung versteuern - wenn der Wagen nicht nur Beruflich genutzt wird. Und dabei soll es möglich sein, dass man, obwohl der AG alles sonst zahlt, die KM- & Entfernungspauschale bei der Steuererklärung geltend zu machen.

Was mir nun unklar ist: ist mit diesen 0,5% zzgl. den 0,03% das Thema Firmenwagen für mich das Thema erledigt und sonst habe ich keinen weiteren Nachteil? (also, im Vergleich zu vor Firmenwagen)?

Beispiel.: ich habe durch die Entfernungspauschale bei der Steuererklärung bisher sagen wir 2.156€ zurück erhalten. (Durch die Pauschalen 0,30€ bis 20 KM und 0,38€ ab 21. KM - bei 30KM Arbeitsweg und 220 Tagen).

Wenn ich jetzt den Dienstwagen nehmen würde, würde ich mir Spritkosten usw. Ja sparen, aber es käme eben u.a. die 1%-Versteuerung hinzu. Angenommen der Dienstwagen hat einen Listenpreis (finde es recht unfair, dass nach dem Listenpreis gerechnet wird, aber gut :-)) iHv 30.000,-€ und ich verdiene z.B. 30.000/Jahr, dann würde sich nach z.B. Wiwo.de ein Geldwerter Vorteil iHv 285,-€ (0,5%, da Plugin Hybrid) - Netto Privatanteil = 121,47€ / Monat. -> ergibt pro Jahr 1.457,64€ die ich weniger bekommen würde bzw. würde ich dann eben statt 2.156,-€ „nur“ die 698,36 vom Finanzamt zurückbekommen.

Wie sieht es dann aus, wenn ich das nächste mal die Steuererklärung machen möchte? Kann ich dann wieder meine 220 Tage angeben und wird dabei bis 20 KM 0,30€ und ab 21. KM 0,38€ berücksichtigt? Oder gibt es noch einen weiteren Aspekt/Nachteil für mich, an dem ich gerade nicht denke? (Ich habe im Internet was gelesen von 180 Tage, die für die Pendlerpauschle nur angegeben werden dürfen bei Dienstwagen)?

Und wie verhält es sich mit dem Thema 0,5% bei Plugin Hybriden nach 2030? Dann erhöht sich das dann für mich ja auf 1% und ich hätte dann die doppelte Belastung, oder?

Bin für eigene Erfahrungen und fachkundige Tipps sehr dankbar! :-)

Grüße

Dienstwagen, Steuererklärung, Firmenwagen
Firmenwagen für Privatenutzung? Kein Baustellen Fahrzeug?

Guten Tag zusammen,

4 von den Mitarbeitern von meinem Chef haben einen neuen exklusiveren Firmenwagen für Privatnutzung bekommen unteranderem ich, ich habe dadurch mein altes Auto verkauft und nur noch dieses Fahrzeug. Ich habe jetzt am 28.08.2021 für den 30.09.2021 gekündigt . Das Auto ist nun gut über ein Jahr in meinem Besitz gewesen. Ich bin natürlich auf das Auto angewiesen ob es der Weg zur Arbeit oder Arzt besuche, einkaufen und was man sonst noch so macht mit einem Auto. Ab dem 01.10.2021 bekomme ich von meinem neuen Arbeitgeber auch wieder ein Auto zur Verfügung gestellt. Nun folgendes ich habe ab dem 14.09-30.09.2021 Resturlaub. Mein Chef hat mir dann ein Schreiben fertig gemacht am 31.08.2021 also 3 Tage nach dem ich meine Kündigung abgegeben habe wo ich alle Klamotten Schlüssel und co abgeben soll , das ist ja auch kein Problem aber er will mir dann auch am 13.09.2021 das Auto weg nehmen was ich ja auch für den kompletten Monat noch bezahle (0,5% Leasing) darf er das ? Hatte dies schon mal nach gefragt bei bei einem befreundetem Anwalt und er meinte nein er muss dies 4 Wochen vorher ankündigen da dies ein Geldwerter Vorteil ist und wie eine Gehaltserhöhung. Dies hatte ich ihm auch so gesagt, nun meinte mein Chef aber heute das auf einmal Dienstag er einen Termin für die Inspektion gemacht hat für alle Autos und ich aber ab Dienstag ja auch im Urlaub bin. Darf er so kurzfristig einen Termin dafür machen und mir dann so kurzfristig Bescheid geben, Vorallem da ich an dem Tag ja Urlaub habe?

arbeitgeber, Kündigungsrecht, Recht, Urlaub, Firmenwagen, Geldwerter Vorteil