Zahlt Privathaftpflicht für Schaden am Firmenwagen welcher nicht beim fahren entstanden ist?

2 Antworten

Die Frage wäre ob der ArbG grundsätzlich Anspruch auf Schadenersatz hat.

Bei einfacher Fahrlässigkeit ist eine Arbeitnehmerhaftung eigentlich ausgeschlossen und fällt unter Betriebsrisiko des Arbeitgebers. Erst ab mittlerer Fahrlässigkeit kommt eine anteilige Haftung in Betracht.

Das führt auch die Thematik ob die Privathaftpflicht hier schon zuständig wäre in den Hintergrund. Verträge im Premium-Segment der meisten Anbieter (sofern nicht AHB 1988 oder so) haben Be- und Entladeschäden mitversichert.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Sehe ich anders. Da bereits das Be - und Entladen zum Gebrauch des Fahrzeugs zählt, und ebenso die fehlende Absicherung nach dem Parken, wird vermutlich auch das eigentliche Parken unter die Benzinklausel fallen.

https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&url=https://www.deutsche-handwerks-zeitung.de/benzinklausel-was-sie-bedeutet-und-wann-sie-greift/150/3097/249934&ved=2ahUKEwi6xLy8qIzgAhXEaVAKHXbvD4kQFjAEegQIAhAB&usg=AOvVaw1-5chgFgFDUafEUKf--mgi

finanztipps25  14.02.2019, 11:58

Wenn man es richtig begründet, wird eigentlich alles gezahlt 😝

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