Erste Steuererklärung mit meinem Partner. Wie kann ich meinen Verlustvortrag gleichzeitig beantragen?

Hallo ihr Lieben. Ich möchte mit meinem Partner für 2022 die Steuererklärung zusammen machen. Das ist meine erste Steuererklärung und Ich möchte gleichzeitig die Ausgabe für mein Masterstudium durch Verlustvortrag zurückerstatten lassen. Dazu habe ich schon viel online recherchiert aber es gibt immer noch viele Dinge, die nicht klar sind.

Zu meiner Situation: Ich war 2017-2021 Student. 2021 haben ich ein dreimonatiges Praktikum gemacht und dadurch habe ich 3000€ (monatlich 1000€ bruto, 798 € netto) verdient. Grob gesagt, die Summe der Ausgabe für mein Masterstudium (Studiengebühren, Umzugskosten, andere Werbungskosten, von mir selbst bezahlte gesez. Kranken- und Pflegeversicherung usw.) beträgt ca. 15400€. 

Am Anfang 2022 habe ich 3 Monate gearbeitet und inzwischen 5130€ (monatlich 1710€ bruto) verdient. Seit Mitte Dezember 2022 bin ich wieder tätig und für den halben Monat habe ich 1431€ (netto 993€) verdient.

Im Oktober 2022 habe ich geheiratet. Meine Steuerklasse ist danach auf 5 und mein Partners auf 3 geworden. Wir haben vor, für Steuerjahr 2022 eine gemeinsame Steuererklärung abzugeben. Vorher habe ich niemals Steurerklärung gemacht.

2022 hat Mein Partner ca. 80,000€ verdient.

Ich würde fragen, ob das im meinem Fall Sinn macht, den Verlustvortrag zu beantragen? Mein Einkommen im Jahr 2022 den Grundfreibetrag (10,347 €) nicht übersteigt. Wie wird dies den Verlustvortrag und die Zusammenveranlagung beeinflussen?

Mein Partner hat ein Elster-Konto und wir möchten mit seinem Konto die Steuererklärung mit Zusammenveranlagung übermitteln. Meine Daten sind schon in seinem Konto hinzugefügt und jetzt sehen wir aber nur meine steuerliche Info im 2022. Soll ich für den Verlustvortrag (falls es sinnvoll ist) zuerst ein eigenes Konto erstellen, um die Kosten für mein Masterstudium Jahr für Jahr einzutragen? Wir haben dazu keine Ahnung, wie dies in seinem Konto zu verfahren.

Vielen Dank für jede Antwort im Voraus!

Studium, ELSTER, Steuererklärung, Verlustvortrag, werbungskosten, Ehepartner, Zusammenveranlagung
Miete an Ehepartner?

Meine Frau hat sich ein Haus gekauft. Die Kreditrate beläuft sich auf 1400€pM. Möchte nicht in zuviele Details gehen, aber ich kann Jobbedingt nur 3-4 Tage pro Woche im Haus wohnen.

Wir hatten es davor so geregelt, dass wir unser jeweilges Einkommen (ich 100%, sie 50% wegen 2 Kindern) bis auf eine gleich große Summe X auf ein gemeinsames Konto einbezahlen. Von diesem gemeinsamen Konto haben wir Miete, Rechnungen und den Haushalt beglichen.

Meine Frau (die alleinige Eigentümerin, ok mehr als der Hälfte gehört der Bank) verlangt 700€ Miete von mir, die ich auch bereit bin zu zahlen. Denn im Prinzip ändert sich nichts. Unser Einkommen inklusive Kindergeld usw. geht wieder abzüglich der Summe X auf das gemeinsame Konto. Davon geht nun eben, anstatt der Miete, die Kreditrate und alle anderen Kosten ab.

Nun meine Fragen:

  1. Wie werden die 700€ rechtlich gewertet, wenn keine schriftliche oder notarielle Abmachung getroffen wurde? Als Miete, Kredittilgung, oder Haushaltsgeld?
  2. Ich habe mir auf meinen Namen (Der Ort des Hauses war Streitthema, bei dem ich nur unter Murren zustimmte und mich deshalb gegen eine Beteiligung von 25% Eigenanteil entschied) für knapp 200€ einen ETF Sparplan angelegt, den ich ebenfalls über das gemeinsame Konto abrechne, um zB die Rente privat verbessern zu können oder in 5-10Jahren eine Wohnung zum Kapitalertrag erwerben kann. Insbesondere auch für den Fall, wenn meine Frau mich vor die Tür setzt. Meine Frau besteht aber darauf, dass ich das von Summe X, also von meinem Geld bezahle. Sie begründet das unter anderm damit, weil sie ja auch nur 50% Rente wegen Kinderbetreung bekommt. Ich begründe das damit, dass ich ihr das Haus 1:1 mit abbezahle ohne etwas für die Rente zu haben. Was meint Ihr dazu? Wäre Gleichberechtigung angezeigt in der Form, dass sie auch 200€ mehr behalten darf?
Finanzen, Immobilien, Miete, Ehepartner
Kann das Finanzamt mein Konto für die Schulden meines Partners pfänden?

Hallo!

Kurzer Erklärung: Mein Mann hatte vor 3 Jahren ein Gewerbe angemeldet, das er nicht ausführen konnte, weil kurzfristig familiäre und gesundheitliche Gründe dazwischen kamen. Er hatte also zwar noch erste Investitionen gemacht, aber keinen Cent Einnahmen generiert und es schließlich auch wieder abgemeldet, weil es keinen Sinn hatte.

Beim Finanzamt wurde alles so angegeben wie es war, dennoch sollte er ständig zahlen, mal wurde behauptet, weil es zu spät, dann weil es falsch war, dann weil Unterlagen fehlten,... Auf Nachfrage kamen nie richtige Antworten, derjenige, der jetzt gerade Ahnung hatte, war immer nicht da, stattdessen wurde seinem AG plötzlich ein Pfändungsbeschluss über 1500€ zugestellt und mir am Tag darauf dieselbe Summe auf mein Konto überwiesen (war auf der PRIVATEN Steuer angegeben), was uns auch keiner erklärt hat, verstanden hat es auch niemand. Hab das Geld zurücküberwiesen, dann hatten wir vorerst Ruhe.

Jetzt, ca. ein ¾ Jahr später fangen sie wieder an, er schuldet ihnen was, Erklärungen gibt es keine. Heute kam eine Bescheinigung, dass sie an Bank X für IBAN DE123 einen Pfändungsbeschluss gesendet haben. Das ist halt MEIN Tagesgeldkonto. In dem Brief ist weder mein Name erwähnt, noch hab ich eine Info bekommen. Ich mein... Die pfänden MEIN Konto für etwas von meinem Mann, der nicht mal weiß, was da noch offen ist und warum.

Geht das? Ist das normal?! Ich hab auch eine kleine Selbstständigkeit und merk auch, dass da öfter mal irgendwas gehörig durcheinander gerät bei denen. Aber ist das überhaupt noch legal was die da machen?

Finanzamt, Pfändung, Schulden, Ehepartner
Kindergeld/ Steuererklärung und getrennt Lebende Ehepartner?

Hallo liebe Community, ich habe einige Fragen im Bezug auf Kindergeld/Steuererklärung etc. Folgender Sachverhalt: Ein verheiratetes Ehepaar lebt seit einigen Jahren(mehr als 2 Jahren) getrennt. Bei der Mutter leben die Kinder, das Kindergeld bekommt die Mutter direkt vom Arbeitsamt ausgezahlt. Die Mutter Arbeitet nicht und bekommt unterhalt vom Ehemann.Der Ehemann arbeitet. 1 Frage: Muss die Mutter eine Steuererklärung machen?(wegen Kindergeld/Unterhalt)obwohl sie kein eigenes Einkommen hat, sprich keine Arbeitnehmerin ist und keine sonstigen Einkünfte hat? 2.Frage wie muss der Vater das Kindergeld in der Steuererklärung angeben? Ich verstehe diesen Sachverhalt aufgrund des Themas mit dem Kinderfreibetrag nicht so ganz,, besonders im Bezug darauf das sie zwar noch verheiratet,aber getrennt lebend sind, oder ist das für die Angabe in der Steuererklärung wurscht?

und eine letzte Frage: Wie gesagt leben sie getrennt, wie funktioniert das da mit der Veranlagung bzw. gemeinsamen Veranlagung. Ich meine müssen da Daten von der Frau angegeben werden obwohl sie nicht arbeitet und nicht zusammenleben(aber noch verheiratet sind.?)

Ich hoffe ich konnte halbwegs verständlich meine Fragen stellen, da dies ein Thema ist wo ich große Probleme habe es zu verstehen. Über eine Erklärung in einfachen Worten würde ich mich sehr freuen.

Kindergeld, Steuererklärung, Ehepartner, getrennt lebend