Rechnung nach Renovierungsarbeiten an den Ehepartner?

3 Antworten

Der Sinn Deiner Aktion erschlißt sich mir auch nicht. Natürlich kannst Du von deinem Gewerbebetrieb deiner Ehefrau eine Rechnung erstellen und sie kann diese in der Anlage V als Instandhaltung absetzen. Aber auch bei Dir wird sich Dein dann dein zu versteuernder Gewinn erhöhen.

Danke für die Antworten. Mein Gedanke war die Zeit die ich in die Wohnungen neben meiner Sozialversicherungspflichten Tätigkeit investiere, über meine Frau absetzen zu können. Da ich bei einem Kleinunternehmen nach §19 die Grenze von 22.000 Euro nicht erreichen würde, habe ich angenommen, dass wir Steuerlich besser da stehen würden.

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@Daniel439

Ob Ihr beide steuerlich dann besser dasteht, wäre durchzurechnen, denn Dein Gewinn wird höher aber im Gegenzug sinkt die Steuerlast Deiner Frau.

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Natürlich.

Wenn du mein Haus renovieren würdest, würdest du mir das doch auch berechnen, oder nicht?

Wo soll da der Sinn der Sache sein?

Material kann man ohnehin absetzen.

Dein Arbeitslohn aber müßte dann als Einkommen versteuert werden.