Mein Arbeitgeber beutet mich aus. Muss 300 -350 Stunden monatlich arbeiten. Was soll ich tun?

Ich arbeite über 300 Stunden im Monat und habe einen Stundenlohn von 7,50 Euro brutto. Bin im Objektschutz tätig und muss Baustellen bewachen. Heute habe ich die 19. Nachtschicht am Stück. Mal einen Tag frei? Dann ruft die Firma sofort an, dass ich doch arbeiten muss.

Einfach kündigen geht auch nicht, dann gibt es 3 Monate kein Geld vom Arbeitsamt und ich muss dem Amt 1000 Euro zurückzahlen, die sie mir für das Auto gegeben haben, den ich für diesen Job brauche.

Das Geld für den Monat August war erst am 27. September auf dem Konto, obwohl im Vertrag steht, dass das Geld bis spätestens am 25. auf dem Konto sein muss.

Sonntags- Nacht- oder Feiertagszuschläge zahlt die Firma auch nicht, obwohl sie einem doch gesetzlich zustehen. Es kommt auch häufiger vor, dass man nachts ohne Strom und daher auch ohne Heizung auf der Baustelle sitzt, jetzt, wo es langsam kälter wird, wird es nachts dann richtig unangenehm.

Circa 3000 Kilometer fahre ich mit dem Auto monatlich. Fahrtkosten zahlt mein Arbeitgeber übrigens auch nicht

In diesem Job hat mich übrigens auch das Arbeitsamt reingedrängt. Im Augenblick muss ich übrigens von 17 Uhr bis 7 Uhr morgens ran. Dazu kommen insgesamt noch 2,5 Stunden Fahrzeit. So läuft das hier regelmäßig ab.

Muss ich das wirklich alles hinnehmen, kann das Arbeitsamt mir wirklich 3 Monate mein Arbeitslosengeld streichen, wenn ich diesen Job kündige?

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Sperrzeit vom der Agentur für Arbeit

Hallo zusammen!

Also, wie in der Überschrift schon zu erkennen ist, habe ich grade eine eher unangenehme Erfahrung zu meistern. Ich schildere euch erstmal die Situation und komme dann zu meiner Frage.

Am 21.Jan. habe ich einen Termin bei meiner Sachbearbeiterin verpasst. Kurz darauf kam dann eine Einladung für den 30.Jan., bei dem ich mich über mein Meldeversäumnis äußern musste. Die Dame mit der ich die Unterhaltung führte, erklärte mir dann, das sie meine schriftliche Äußerung an meine Sachbearbeiterin weiterleiten wird, diese mir einen neuen Termin zusendet und dann enscheidet ob ich eine Sperrzeit verhängt bekomme. Ein paar Tage später, am 4.Feb.(bis hierher noch keine Leistungen für Jan. erhalten) erhielt ich dann eine erneute Einladung von meiner Sachbearbeiterin zum 18.Feb.! Erschrocken über den späten Termin rief ich bei der Hotline der Agentur für Arbeit an (0,42ct/min aus dem Mobilnetz). Der "nette" Herr am anderen Ende erklärte mir dann, dass ich die Sperrzeit von 7 Tagen bereits bekommen habe und mir die entsprechende Summe am Ende des Monats von den Leistungen abgezogen wird. Als ich ihm erklärte das ich aber meine Leistungen für Jan. noch gar nicht erhalten habe und selbstverständlich Rechnungen zu zahlen habe, stellte er fest, das der Zahlungsausgang an mich in der Leistungsabteilung auch noch gar nicht bearbeitet wurde. Er machte einen Dringlichkeitsvermerk und mehr konnte er nicht für mich tun.Bis hierher auch noch keinen schriftlichen Bescheid über iwelche Sanktionen. Am 9.Feb erhielt ich dann endlich ein Schreiben von der Leistungsabteilung datiert mit dem 07.02. In diesem steht, das die Sperrzeit vom 22.01.-28.01.!!! aufgrund von Meldeversäumnis verhängt wurde und ich "in Kürze" meine restliche Leistung nachgezahlt bekomme. Heute haben wir den 12.02. und ich habe immer noch ein unbrauchbares Konto.

Nochmal die Zusammenfassung der Daten

21.01. versäumter Termin

30.01. Termin zur Erklärung des Meldeversämnis

04.02. Einladung von SB zum 18.02.

05.02. Gespräch Hotline

09.02. Schreiben der Leistungsabteilung datiert 07.02. Sperrzeit vom 22.01.-28.01.

12.02. Immernoch Mittellos

Meine Frage: 1. Ist das alles so rechtens? 2. kann ich der ARGE entstandene Mahnkosten in rechnung stellen?

Ich habe den Termin versäumt, ja mein Fehler, aber ich kann mir nicht vorstellen das die "Strafe" so rechtlich ok ist...Ich bin ALG 1 Empfängerin, habe bis märz 2012 5 Jahre lang bei der Firma Schlecker gearbeitet, dann 6 Monate einen Vorbereitungskurs für die Externenprüfung zur Kauffrau im EH besucht, dies mit einer herausragenden Note bestanden und unterschreibe bereits am 20.02. einen neuen Arbeitsvertrag. Ich bin nicht faul und ruhe mich nicht auf dem Rücken anderer Leute aus und werde behandelt als hätte ich ncihts anderes im Sinn als auf der Couch zu liegen und ´mich aushalten zu lassen.

Entschuldigt diesen langen Beitrag, meine Zeichen sind fast aufgebraucht, aber ich bin verzweifelt und hoffe irgendjemand hier kann mir helfen!

Vielen Dank Jess

Arbeitsagentur, Sperre
Nach 78 Wochen Krankheit (Burnout) ausgesteuert, weiterhin krank

Sehr geehrte Damen und Herren,

meine Frau ist seit Ende Mai 2013 an Burnout erkrankt. Sie ist seit 27 Jahren( Bj.67) im öffentlichen Dienst beim gleichen Arbeitgeber(Stadt) als Erzieherin tätig(25 Stundenwoche, nicht gekündigt). Sie hat diese Kita als Musikkita aufgebaut(einige Jahre als Stellvertreterin), hat dort die musikalische Früherziehung(extra Studium) für die ganze Kita selbst durchgeführt und versucht, alle Kollegen nach dem Konzept der Musikkita mit einzubinden. Zusätzlich hat sie einige Jahre in Teilzeit für das Jugendamt der Stadt als Fachberater gearbeitet. Freiberuflich hat sie Fortbildungen(4-6 mal im Jahr) in anderen Städten in MV für Erzieher gegeben. Bevor sie sich diese Fortbildungen aufgebaut hat, gab sie einige Jahre freiberuflich Gitarrenunterricht für Erzieher der Stadt. Seit ihrer Erkrankung wird sie von einer Psychologin betreut. Die Wiedereingliederung in die Kita hat sie Anfang September begonnen, aber nach 2 Wochen und einem Tag (je 2 h) abgebrochen. Sie wollte gerne, kann aber nicht mehr als Erzieherin arbeiten. Der Lärm (und das alte Kollektiv) hindern sie daran. Nun ist ihr Gesundheitszustand leider wieder schlechter geworden. Am 21.11.2014 ist sie von der KK ausgesteuert. Das Schreiben dazu haben wir erhalten. Nun müssen wir zum AfA und übergangsweise ALG I (wir waren noch nie dort) für sie beantragen. Nach umfangreichen Recherchen im Netz ergibt sich für uns folgendes: § 125 SGB III - Bei Minderung der Leistungsfähigkeit - Nahtlosigkeit 1. Termin in der nächsten Woche beim BR des Arbeitgebers haben wir. 2. Danach beim Arbeitgeber mit BR nachfragen, ob er eine andere Tätigkeit(mit geringerem Lärmpegel) hat. Meine Frau hat 25 h die Woche in der Kita gearbeitet. 3. Sie kann aber noch nicht wirklich, will aber wieder arbeiten. Am 21.11.2014 ist sie von BKK ausgesteuert. 4. Zum AfA mit dem Schreiben der BKK und dem Wissen, ob die Stadt etwas für sie hätte, übergangsweise ALG I beantragen. 5. Wir wissen nicht, wann sie wieder "fit" also arbeitsfähig sein wird. 6. Jetzt kommt es: brauchen wir eine Bescheinigung, dass sie innerhalb der nächsten 6 Monate (ab dem 24.11.2014) wieder arbeitsfähig sein wird oder nicht? Sie will nicht in die Rente, sie möchte wieder arbeiten! Aber was ist, wenn sie einen Rentenantrag ausfüllen soll?

Kristian

ALG II, Arbeitsagentur, erwerbsminderungsrente, krankheit
Thema Vermittlungsvorschläge Jobcenter Wer von Euch hat Erfahrungen mit den Vermittlungsvorschlägen?

Kennt sich jemand von Euch gut mit den Vermittlungsvorschlägen vom Jobcenter aus?

Ich habe zum ersten mal Kontakt mit den Vermittlungsvorschlägen.
Habe am 21.11.2011 5 Vermittlungsvorschläge bekommen, darauf hin habe ich mich am selben Tag bei allen Firmen online beworben, dann bin ich krank geworden ( vom 28.11.2011 bis 18.12.2011. Bei den Vermittlungsvorschlägen stand dass ich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen soll wie es ausgegangen ist.

Da ich krank war und die AU natürlich dort abgegeben habe konnte ich in dieser Zeit keine Vorstellungsgespräche annehmen. Diese Woche am Montag ( 19.12.2011 ) hab ich mich bei der Arge wieder gesund gemeldet und alle Betriebe erneut angeschrieben und die Bewerbungsunterlagen per E-Mail erneut hin geschickt und dies dem Jobcenter auch mit geteilt dass ich mich erneut bewerbe, habe auch meine Eigenbemühungen vom letzten Monat gemailt.

Auf den Vermittlungsvorschlägen steht: Bitte schriftlich oder per E-Mail bewerben, das hab ich dann auch so gemacht. Was muss ich jetzt machen? Denn ich sollte eigentlich bis zum 09.12.2011 Bescheid sagen. Verlängert sich jetzt die Frist oder soll ich nach einer Woche erneut die Ergebnisse per E-Mail senden ?

Da Weihnachten vor der Tür steht erreiche ich telefonisch die Ansprechpartner nicht oder die Firmen haben Betriebsurlaub oder es wurde mir gesagt dass man sich nach Prüfung der Bewerbungsunterlagen bei mir meldet.

Ich finde das alles etwas unsicher zumal kann ich es auch nicht beweisen wie ich vorgehe, vllt erinnert sich in einem Monat der Mitarbeiter nicht mehr daran dass er mit mir gesprochen hat. Ich möchte keinen Fehler machen und keine Sperre riskieren.

Am 21.11.2011, an dem Tag als ich die Vermittlungsvorschläge bekommen habe, war ich bei einer Arbeitsvermittlerin, ich fragte sie wie ich vorgehen soll, ob ich die Firmen anschreiben soll oder auch anrufen. Sie hat mir keine 100%ige aussagekräftige Antwort gegeben, sie meinte gerne per E-Mail und wenn keine Reaktion kommt könnte ich auch anrufen. Ich hätte natürlich nachfragen sollen, das werde ich noch beim nächsten mal, ich möchte nur nicht dass mir das falsch ausgelegt wird oder falsch verstanden wird.
Es soll auch, wenn ich mich bewerbe nicht aufdringlich erscheinen.

Meine Frage:

Wer von Euch hat Erfahrungen mit Vermittlungsvorschlägen und kann mir sagen wie man sich richtig verhält? Also zuerst per E-Mail und dann anrufen oder 2 Wochen warten? Wie macht Ihr das?

Vielen Dank für Antworten.

Arbeitsagentur, Arbeitsamt, ARGE, Bewerbung, Hartz IV, jobcenter
Ich bekam eine Mahnung von der Arge, ich soll das Darlehen für die erhaltene Mietkaution nach 10 Jahren zurückzahlen, soll ich Widerspruch einlegen?

Ich bezog 2005 Leistungen der ARGE. Diese über nahmen auch die Mietkaution als ich mit meiner damaligen Partnerin umzog.

Nun bekam ich eine Mahnung des Inkassoservice der ARGE. In dem steht sie fordern die Mietkaution bis Ende des Monats zurück, desweiteren steht dort geschrieben, dass ich angeblich vor 2 Monaten einen Bescheid bekommen habe in dem ich schon mal zur Zahlung aufgefordert wurde - habe ich nie erhalten.

Oder läuft es bei denen nun auch schon so, dass gleich die Mahnung raus geht.

Nun hab ich also hier und da bei der Arge angerufen und gefragt, wie die nach 10 Jahren darauf kommen die Mietkaution zurück zu verlangen. Innerhalb dieser 10 Jahre habe ich keinen einzigen Brief von denen erhalten.

Die Dame am Telefon konnte keinerlei Daten über mich finden, auch nicht den Bescheid oder die Mahnung, die sie mir geschickt haben. Bei dem Inkasse Service nannte man mir nur den offenen Betrag wüsste aber nicht um Welche Wohnung es sich damals handelte.Man wolle sich telefonisch nochmal mit mir in Verbindung setzen und den Bescheid würde ich nochmals zugeschickt bekommen.

Nun ging die Miete damals direkt an den Vermieter. Ich bin auch vor meiner Partnerin aus der Wohnung ausgezogen. Wo die Kaution geblieben ist? Keine Ahnung

Können die nun nach 10 Jahren immer noch von mir die Kaution zurückfordern? Warum kommen die erst jetzt damit? Verjährungsfrist? Habe teils von 3 / 5 /10/ und auch schon von 30 Jahren gelesen Sollte ich Widerspruch einlegen? Wie begründe ich diese am besten

Agentur für Arbeit, Arbeitsagentur, Mietkaution
Erstattungsanspruch bei einem ALG 1 Antrag

Hallo :)

Ich habe heute Post von der Agentur bekommen in dem folgendes stand:

Sie haben der Person X Arbeitslosengeld 2 bewilligt. Sie hat am 27.12.13 Arbeitslosengeld beantragt. Sie hat folgenden Anspruch:

Leistungshöhe täglich : 20,14€ vom 19.12.13-30.09.14 Anspruchsdauer (ab Beginn) 240 Kalendertage Bemessungsentgelt täglich: 45,34€

Bitte teilen Sie mir auf dem beigefügten Formular mit ob und wenn ja,in welcher Höhe Sie einen Erstattungsanspruch geltend machen Die Leistung für die Zeit vom 30.07.13-16.10.13 und vom 19.12.13-28.02.14 behalte ich ein, um Ihren Erstattungsanspruch zu erfüllen. Ab dem 30.07.13-17.10.13 und ab dem 1.3.14 werde ich das Arbeitslosengeld in voller Höhe auszahlen.

Was bedeutet das ganze nun für mich ??

Ich habe Ende Juli letzten Jahres Alg1 beantragen wollen, der Herr von der Agentur schickte mich wieder nach Hause um ein Schriftstück unseres Pflegeteams zu besorgen wo drin steht das sie die volle Pflege meiner Großmutter ab jetzt übernehmen damit ich dem Arbeitsmarkt zur Verfügung stehe. Am nächsten Tag brachte ich ihm dieses Schreiben und er sagte mir das doch kein Anspruch bestehen würde. Danach habe ich mich sofort beim Jobcenter gemeldet und einen Antrag auf Alg2 beantragt, die Dame dort sagte zu mir das ich doch einen Anspruch auf Alg1 habe und rufe den Herrn von der Agentur an, wies ihn darauf hin und bat ihn darum mir einen Antrag nach Hause zu schicken, nach 7 langen Monaten hat er es nicht geschafft. Das Jobcenter genehmigte mir den Antrag und überwies mir 1200€,meine Miete haben sie bis heute noch nicht bezahlt. Von Mitte Oktober bis Mitte Dezember hatte ich einen befristeten Arbeitsvertrag, von Beginn an wurde der Agentur mitgeteilt wann der Vertrag beginnt und wann er endet. Nach Beendigung meines Vertrages bekam ich gleich einen neuen Termin beim Jobcenter, ich bat die Frau selbst noch einmal im Computer nachzusehen ob mir denn wirklich kein Alg1 zu steht, sie holte noch einen Kollegen dazu und beide haben mir versichert das Anspruch besteht. Ich also wieder zur Agentur und nochmal einen Antrag versucht zu stellen, die Dame dort war sehr kooperative und ermöglichte es mir zwei Anträge abzugeben und das tat ich nun am Montag. Bei meinem Termin konnte mir die Dame nicht mal sagen ob und in welcher Höhe mein Antrag nun genehmigt ist. Und heute nun das, klar ist mit schon das sie sich das zurück holen was schon gezahlt wurde, aber die Leute Schulden mir trotzdem 5 Monate Geld und kommen mir jetzt mit einbehaltung ??

Ich hoffe mir kann jemand helfen, mein Fall ist vielleicht auch nicht gerade ganz leicht zu verstehen.

alg1, Arbeitsagentur, Arbeitslosengeld 1
Arbeitsamt-Sperre, Kindergeld Anspruch und Krankenversicherung?

Hallo,

Ich bin Momentan 19 Jahre alt, Privat Familienversichert, und habe letztes Jahr im Juli meine 1. Ausbildung erfolgreich abgeschlossen. Da ich in meinem erlernten Beruf keine Aussichten auf eine Arbeitsstelle habe, werde ich zum September hin eine neue Ausbildung beginnen.

Ich bin seit meinem Abschluss (bis auf 1,5 Monate bei Amazon) beim Arbeitsamt als Arbeitssuchend gemeldet, beziehe aber darüber keine Leistungen, da ich noch nicht lange genug gearbeitet habe. (Meine Ausbildung war Schulisch)

Jetzt stehe ich vor folgendem Problem: Um bei meiner Privaten Familienversicherung versichert zu sein setzt diese einen Kindergeld-Bescheid voraus, während das Amt von dem Ich Kindergeld beziehe eine Arbeitssuchend-Meldung vom Arbeitsamt voraussetzt. Da ich mich zu beginn des Jahres verstärkt darum bemüht habe eine neue Ausbildungsstelle zu finden habe ich meine vom Arbeitsamt auferlegten Bemühungen eine Aushilfsstelle zu finden etwas zurückgestellt. Nun wird mir seitens des Arbeitsamtes gedroht, eine Zwölf-wöchige Sperre (also kein Arbeitslosengeld, welches ich sowieso nicht bekomme, sowie keine Arbeitssuchend-Meldung für Kindergeld, ergo keine Krankenversicherung) über mich zu verhängen, sollte ich nicht den 1. Arbeitsvertrag für eine Aushilfsstelle (egal welche Konditionen) unterschreiben.

Mir ist bewusst das das Arbeitsamt eine solche Sperre verhängen kann und zeit weilen damit auch ziemlich voreilig ist, aber können sie mir damit auch die Krankenversicherung streichen?

Hoffe jemand kann mir helfen, da ich momentan von allen Seiten unterschiedliche Meinungen zu dem Thema bekomme.

Mit freundlichen Grüßen Ben K.

Arbeitsagentur, Kindergeld, Krankenversicherung, PKV, private krankenversicherung
Hallo Community ich habe ein kleines Problem (ALG 2 total unverständlich für mich, Jobcenter aufhebungsbescheid missverständlich?

Ich bin aus privaten problemen mit schulden machen weggezogen, hab mein JC Bescheid gegeben und bin allen nachgekommen, jetzt habe ich so ein brief bekommen 8 seiten lang und ich verstehe gar nix.

Also erst steht ;Aufhebung der Bescheide vom 17.05.20 , 21.11.2020 ,17.05.2021

die Entscheidung über die Bewilligung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts, nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch - SGB X werden ab dem 01.06.21 ganz aufgehoben.

Grund für die Aufhebung der Entscheidung:

Umzug und dadurch wechsel der Zuständigkeit.

Sie ziehen zum 01.05.2021 um örtlich zuständig ist der Träger, in dessen Zuständigkeitsberreich Sie ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben(Paragraph 36 SGB2). Da Sie ab 01.5.2021 nach so und so umziehen, ist ab 01.05.2021 Jobcenter soundso für sie zuständig.

Diese Entscheidung beruht auf Paragraph 40 Absatz 1 und 2 SGB II und paragraph 330 Absatz 3 des Dritten Sozialgesetzbuch (SGB III) in Verbindung mit paragraph 48 Absatz 1 des Zehnten Buches Sozialgesetzbuch (SGB X) und paragraph 6, 36.

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Die Bescheide vom 17.05.20, 21.11.2020 und 17.05.21 waren alle samt änderungsbescheide.

der vom 17.05.2020 beinhaltet;

Sehr geehrte Blabla, ich bewillige ihnen für die Zeit vom 01.07.2020 bis 30.06.2021

folgende leistungen:

monatlicher gesamtbetrag für juli 2020 bis juni 2021 in Höhe von €

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der bescheid vom 21.11.2020

Änderungsbescheid

Sehr geehrte Blabla,

für Sie ändert sich die Höhe der Leistungen um nach dem zweiten Buch usw.

Monatlicher Gesamtbetrag für Januar.21 bis Juni.21 €

Die leistungen werden monatlich im vorraus bezahlt.

Die bisher in diesem Zusammenhang ergangenen Bescheide werden insoweit zum 01.01.2021 aufgehoben.

Begründung;

Ihr Leistungsfall wird ab dem 01.01.2021 aufgrund folgender Änderung neu berechnet:

blablabalaba

In dem vom deutschen Bundestag am 05.11.2020 beschlossenen Gesetz zur Ermittlung der Regelbedarfe wurde das und das beschlossen.

So und jetzt eben dieser aktuellste Bescheid anbild.

Dabei ist keine Berechnung nichts, gar nichts nur 9 Seiten Belehrungen.

Also ich bin davon ausgegangen das wenn ich umziehe dies mitteile und dann ein monat zu viel bezahlt bekommen habe, ich das zurück zahlen muss, selbst verständlich.

ich habe sogar noch ein stückweit erklärt in einem brief warum ich umgezogen bin und das musste fix gehen (u.a. sind es schwerwiegende gründe ich war in gefahr)

und habe meine NEUE Telefonnummer für Rückfragen hinterlassen aber nix kam.

Bedeutet das die heben mir rückwirkend alles Geld auf? Das geht nämlich aus dem Blättern gar nicht hervor !

Ab dem 01.6.21 wäre mein Alg 2 ausgelaufen und ich bin zum 01.5. umgezogen.

also ist ein Monat differenz.

Es steht noch dabei ich kann widerspruch einlegen, innerhalb eines Monats.

Kennt sich wer hier aus, bedeutet das ganz einfach jede Geldleistung wurde aufgehoben? Ohne das die mir irgendwas vorrechnen im Brief?

hier ist die zweite Seite:

KENNT SICH WER AUS HILFE

Bild zu Frage
ALG2, Arbeitsagentur, Hartz IV, jobcenter, Recht
ungewissenheit über eine Ausbildung?

Guten Tag,

ich bin 20 und habe letzes Jahr im Juni mein Fachabi im Bereich gesundheit und Soziales abgeschlossen. Seit dem versuche ich erfolglos, eine Ausbildung zu finden. Es ist so schon schwer eine Ausbildung zu bekommen, durch der aktuellen Lage, wegen dem Covid 19, ist es noch schwieriger.

Jeder mit dem ich Gesprochen habe oder in einem Vorstellungsgespräch war, normaliesiert mein Problem, durch den Covid 19. Nach etlichen Bewerbungen, die ich über 12 Monate gesendet habe, hat sich in mir eine Frage gebildet.

Eigentlich bin ich zum entschluss gekommen, das ich eine Kauffrau für Büromanagement werden, da habe ich gemerkt durch mein Fachabi, das der Bereich Gesundheit nicht wirklich was für mich ist. mir wäre es Lieber in einem Büro zu arbeiten. ( Ich hatte und habe nie einen Traumberuf gehabt). Nach einem Gespräch mit meinem Vater, der meinte das ich es im Bereich Gesundheit versuchen soll, weil ich dort mein fachabi gemacht habe und ich dort eine größere Chance habe, angenommen zu werden.

Meine Fragen sind, ob es stimmt was mein Vater sagt und ob es einen Beruf gibt im Bereich Gesundheit wo man trotzdem im Büro arbeiten kann.

Ich habe durch die Pandemie schon ein Jahr nutzlos verloren, da ich nichtmal einen Nebenjob gefunden habe. ich habe mich sofort bei der Bundesagentur für Arbeit angemeldet, bei der Berufsberaterin und bei der Ihk, auf der Hoffnung schneller eine Ausbildung zu bekommen, duch die ganzen Stellenanzeigen was sie mir zusenden. Das war auch Erfolglos. Falls ich in zukunft weitere Vorstellungsgespräche habe, ich dann gefragt werde was ich nach dem Berufskolleg geamcht habe, was kann ich darauf Antworten? Kann ich wirklich wie mir empholen wurde, den grund auf den Covid 19 schieben? Habe natürlich dann Beweise, das ich mich wirklich bemüht habe eine Ausbildung zu finden. Vielen Dank

Arbeit, Arbeitsagentur, Ausbildung, Beruf