Gilt eine untervermietete Wohnung als Zweitwohnung?

1 Antwort

Wenn du dort nicht gemeldet bist, hast du dort keinen (Zweit-)Wohnsitz. Wenn du dort nicht wohnst, musst du dich dort auch nicht melden. Einen Mietvertrag zu haben, begründet alleine noch keine Meldepflicht oder einen Zweitwohnsitz.

IANAL, TINLA