Zahlungsverzug?

4 Antworten

Hier hat der Arbeitgeber eine für ihn unglückliche Formulierung gewählt.

Sollte dein Gehalt erst am Montag eingehen und entstehen dir dadurch Kosten, so hat der Arbeitgeber diese zu erstatten.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung
Ichbrauchehi488 
Fragesteller
 01.04.2023, 14:46

Das wird wahrscheinlich der Fall sein dass das Gehalt erst am Montag drauf ist. Kann mein AG dadurch eine Abmahnung bekommen? Weil im Vertrag steht ja “nachträglich” danke für deine Antwort!!!

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Der Arbeitgeber muss lt. Par. 614 BGB das Gehalt bis zum 1. Tag des folgenden Monats zahlen, wenn eine Fälligkeit zum Monatsende vereinbart wurde.

Der Bankarbeitstag ist noch nicht beendet - diverse Banken buchen auch am Freitag noch bis in den Abend hinein.

Letztendlich kannst Du ehedem nur warten - denn heute wirst Du bei Deinem Arbeitgeber im Lohnbüro wohl kaum jemanden mehr erreichen.

So ist es. Heute ist der letzte Werktag im März, also hätte dein Gehalt heute eingehen müssen.

Andri123  31.03.2023, 17:31

Bedeutet "fällig" denn, das es beim AN eingegangen sein muss? Oder musste es nur angewiesen sein?

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UndertakerOWL  31.03.2023, 20:46
@Andri123

Nach meinem Verständnis muss der AN zur vertraglich vereinbarten Fälligkeit über das Geld verfügen können. Im Allgemeinen ist das der erste des Folgemonats. Hier ist aber der letzte Werktag im Monat vereinbart. Für den rechtzeitigen Eingang trägt der AG die Verantwortung. Verzug tritt dabei ohne weiteren Mahnung ein.

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