Zählt eine Aufwandsentschädigung im Ehrenamt als Nebenverdienst bei der Rente?

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Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn Deine Entschädigung aus der Übungsleitertätigkeit unter 400 Euro bleibt, ist es überhaupt kein Problem (bei Rente vor dem 65. Lebensjahr). Ab 65 ist es wie H. Niklaus sagt, da kann man unbegrenzt hinzuverdienen (aber Achtung, die Krankenkasse sehen das anders).

Das wäre nur relevant bei Erwerbsmninderungsrente, wenn man dort schon einen Nebenjob hät, dann würde es eng.

Bei Altersrentnern gibt es keine Probleme. Durch die Pauschale von 2.100,- nciht mal bei der Steuer.

Ab 65 kannst du soviel hinzuverdienen wie du willst. Aufwandsentschädigungen ist meines Erachtens kein Nebenverdienst. Das sagt doch schon der Ausdruck.