Nichtveranlsgungsbescheinigung

1 Antwort

  • Bafög, der Zuschussanteil (nicht das darlehn)

  • Honorarkraftbezüge, Aufwandsentschädigungen (Einkünfte aus selbständiger Arbeit).

  • Zinsen, Aktiengewinne

  • 400,- Euro Jobs nur, wnn auf Lohnsteuerkarte. Wenn der Arbeitgeber die Steuer pauschal abführt nciht.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986