Wohngeld trotz 2 Vertragspartnern im Mietvertrag?

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Das wird mit Ämtern schwierig. Man sollte unbedingt versuchen, das zu trennen.

Ich habe bei meinem Kind damals die Kaution bezahlt und zusätzlich gebürgt, was eigentlich unzulässig ist (ist aber alles gutgegangen).

Hallo Andri123!

Da hattet ihr aber sicher sehr viel Glück, denn das Amt rechnet tatsächlich jeden Cent an, den man von Verwandten, usw. "geschenkt" bekommt.

Warum hast Du denn eigentlich die Kaution übernommen?

Solange die Wohnung in der erlaubten Größe ist, bekommt man diese nämlich auch vom Amt als zinzloses Darlehen.

War bei mir damals auch so, dass sie mir die 580 € geliehen hatten, die ich dann ganz bequem in 35€-Raten abbezahlen konnte.

0
@BrittaSchuld230

Es gibt ja verschiedene "Ämter". Beim Fragesteller geht es um die Wohngeldstelle, und bei uns ging es um BAB. Du schreibst aber über das jobcenter. Das ist etwas anderes. Das jobcenter ist aber für Studenten und Azubis nicht zuständig.

1

Recht einfach, nach dem Du als Studierender dem Grunde nach Anspruch auf Bafög hast , besteht kein Anspruch auf Wohngeld.

Aus welchen Gründen Du kein Bafög erhältst ist irrelevant.