Wie ist es mit der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung bei Ausübung eines Ehrenamtes?

2 Antworten

Auf den ersten Blick kann ich keine Unentgeltlichkeit erkennen. Nur einen Tausch:

Amtsausübung gegen Wohnungsmiete. Man kann sich überlegen, ob die Wohnungsüberlassung Arbeitslohn ist oder Honorar - das kommt auf das Ehrenamt an und auf deiner weiteren Tätigkeiten.

Unentgeltlich wäre es, wenn der Zusammenhang gelöst würde.


1. Darf einem Mitglied des Vereins so eine Leistung gewährt werden (Satzung).

2. Steuerlich ist es ein Geldwerter Vorteil und damit ggf. steuerpflichtig.