Wie ist es mit der unentgeltlichen Überlassung einer Wohnung bei Ausübung eines Ehrenamtes?
Hallo,
ich engagiere mich ehrenamtlich in einem nicht rechtsfähigen Verein. Da ich dies schon lange tue, wurde mir angeboten, unentgeltich in einer der eigenen Wohnungen zu wohnen. Dies bedeutet, ich engagiere mich nach wie vor, und darf hierfür aber mietfrei (evtl. sogar ohne Bezahlung der Nebenkosten) wohnen.
Wie ist dies steuerlich zu behandeln? Im Internet finde ich diese Konstellation leider nur im Zusammenhang mit Arbeitnehmern bzw. Angehörigen.
Ich stelle mir die Frage, ob dies ohne weiteres erlaubt ist, oder ob es hier steuerliche / rechtliche Hürden gibt.
Vielen lieben Dank vorab!
Helmut
2 Antworten
Auf den ersten Blick kann ich keine Unentgeltlichkeit erkennen. Nur einen Tausch:
Amtsausübung gegen Wohnungsmiete. Man kann sich überlegen, ob die Wohnungsüberlassung Arbeitslohn ist oder Honorar - das kommt auf das Ehrenamt an und auf deiner weiteren Tätigkeiten.
Unentgeltlich wäre es, wenn der Zusammenhang gelöst würde.
1. Darf einem Mitglied des Vereins so eine Leistung gewährt werden (Satzung).
2. Steuerlich ist es ein Geldwerter Vorteil und damit ggf. steuerpflichtig.