Wohnungseinrichtung als Sonderausgaben?

2 Antworten

Ich würde es an Deiner Stelle bei den Werbungskosten mit "Doppelter Haushaltsführung" versuchen.

Da es ja ein duales Studium ist, hast Du ja Einkünfte.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Nein, außer PC/Laptop wirst Du die Einrichtung nicht absetzen können!