Wohnungseinrichtung als Sonderausgaben?
Guten Tag,
ich werde demnächst mein erstes Studium (dual) anfangen. Neben meiner Studentenwohnung (400€ Miete), wohne ich etwa 2 Monate pro Semester bei meinen Eltern (250€ Miete).
Nun muss ich die Studentenwohnung einrichten und frage mich, ob es möglich ist, die Einrichtung als Sonderausgaben abzusetzen und auf was dabei zu achten ist.
2 Antworten
Von gutefrage auf Grund seines Wissens auf einem Fachgebiet ausgezeichneter Nutzer
Steuern
Ich würde es an Deiner Stelle bei den Werbungskosten mit "Doppelter Haushaltsführung" versuchen.
Da es ja ein duales Studium ist, hast Du ja Einkünfte.
Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986
Nein, außer PC/Laptop wirst Du die Einrichtung nicht absetzen können!