Riester - Rente für Studenten und Studenten des Dualen Studiums

2 Antworten

Vom Fragesteller als hilfreich ausgezeichnet

Wenn du einer sozialversicherungspflichtigen Beschäftigung bei deinem dualen Studium nachgehst, darfst du auch riestern.

Studenten, die BaFöG o.ä. bekommen können nicht riestern !!!

Voraussetzung für einen Riestervertrag ist das Einbezahlen in die gesetzliche Rentenversicherung.

Als Student geht man keiner Arbeit nach in der man in die gesetzliche Rentenvers. einzahlt --> keine Förderung möglich.

Als Angestellter (mit dualem Studium) ist das schon der Fall. --> Förderung möglich.