Wo trägt ein Kleinunternehmer (EÜR), der gleichzeitig Student ist seine Studiengebühren etc. ein?


14.01.2021, 09:59

Ich hätte die Berufsausbildungskosten bei den Sonderausgaben Zeile 13/14 eingetragen.

Bringt das überhaupt etwas, wenn die EÜR Verlust ausweist? Erhöht sich dadurch der Verlustvortrag?

Frommwood  14.01.2021, 09:47

Handelt es sich um eine erstmalige Berufsausbildung?

Inwieweit stehen die Studienkosten in Zusammenhang mit der selbständigen/gewerblichen Tätigkeit?

Chickr0815 
Fragesteller
 14.01.2021, 09:56

Es ist eine erstmalige Berufsausbildung. Computerkosten werden zwischen Studium und Gewerbe aufgeteilt. Das Studium unterscheidet sich sachlich vom Kleingewerbe.

1 Antwort

Da es sich um eine erstmalige Berufsausbildung handelt, sind die Aufwendungen insgesamt bis zu einer Höhe von 6.000 € als Sonderausgaben nach § 10 Nr. 7 EStG abzugsfähig.

Die Eintragung erfolgt im Mantelbogen.

Betriebsausgaben lägen nur vor, wenn es sich um zweite Ausbildung handelt.

Zitat § 9 Abs. 6 EStG:

„Aufwendungen des Steuerpflichtigen für seine Berufsausbildung oder für sein Studium sind nur dann Werbungskosten, wenn der Steuerpflichtige zuvor bereits eine Erstausbildung (Berufsausbildung oder Studium) abgeschlossen hat oder wenn die Berufsausbildung oder das Studium im Rahmen eines Dienstverhältnisses stattfindet. Eine Berufsausbildung als Erstausbildung nach Satz 1 liegt vor, wenn eine geordnete Ausbildung mit einer Mindestdauer von 12 Monaten bei vollzeitiger Ausbildung und mit einer Abschlussprüfung durchgeführt wird. Eine geordnete Ausbildung liegt vor, wenn sie auf der Grundlage von Rechts- oder Verwaltungsvorschriften oder internen Vorschriften eines Bildungsträgers durchgeführt wird.“

Woher ich das weiß:Recherche
Chickr0815 
Fragesteller
 14.01.2021, 10:16

Danke! Ich habe die Kosten in Zeile 13/14 bei den Sonderausgaben eingetragen.

Weißt Du zufällig auch, ob die Sonderausgaben etwas bringen, wenn die EÜR Verlust ausweist? Erhöht sich dadurch der Verlustvortrag?

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Frommwood  14.01.2021, 10:26
@Chickr0815

Negative Einkünfte können zu einem Verlustvortrag führen, der in Folgejahren mit positiven Einkünften verrechnet wird.

Das ist bei Sonderausgaben aber nicht der Fall. Wenn also die Einkünfte bereits negativ sind bzw. unter dem Grundfreibetrag liegen, bieten die Sonderausgaben keine weiteren Vorteile.

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