Student, Kleinunternehmer und Minijob, wie in Steuererklärung angeben?

2 Antworten

Der Minijob an der Uni wird bereits pauschal über die Knappschaft versteuert.

Du brauchst in der Steuererklärung daher nur die Einkünfte aus deiner unternehmerischen Tätigkeit angeben.

Die Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Master-Studium kannst Du außerdem als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Bei einem Gewinn von wohl maximal 1.200 Euro braucht er diese Einkünfte auch nicht anzugeben, vgl. § 56 EStDV.

Interessant wird es erst, wenn die Werbungskosten aus dem Studium höher sind als die betrieblichen Einkünfte.

Auch die Umsatzsteuererklärung würde ich erst auf Verlangen des Finanzamts einreichen. Es kann ja keine Steuer hinterzogen werden.

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Kleinunternehmer hat nichts mit Minijob zu tun. Minijob mußt du nicht in der Steuererklärung angeben.

Danke.

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