Student, Kleinunternehmer und Minijob, wie in Steuererklärung angeben?
Hallo,
ich studiere derzeit im Master. Nebenher arbeite ich einmal unter der Kleinunternehmerregelung und habe einen Minijob bei der Uni. Bei meinem Minijob verdiene ich ca. 210 Euro. Mot meinem anderen Nebejob als Kleinunternehmer bekomme ich ca. 100 euro im Monat. Muss ich meinen Minijob an der Uni nun in der Einkommenssteuererklärung angeben, weil ich quasi 2 Minijobs habe?
LG
2 Antworten
Der Minijob an der Uni wird bereits pauschal über die Knappschaft versteuert.
Du brauchst in der Steuererklärung daher nur die Einkünfte aus deiner unternehmerischen Tätigkeit angeben.
Die Aufwendungen in Zusammenhang mit dem Master-Studium kannst Du außerdem als vorweggenommene Werbungskosten geltend machen.
Ging davon aus, dass die FS einen Verlustvortrag hat oder aufbauen will.
Kleinunternehmer hat nichts mit Minijob zu tun. Minijob mußt du nicht in der Steuererklärung angeben.
Bei einem Gewinn von wohl maximal 1.200 Euro braucht er diese Einkünfte auch nicht anzugeben, vgl. § 56 EStDV.
Interessant wird es erst, wenn die Werbungskosten aus dem Studium höher sind als die betrieblichen Einkünfte.
Auch die Umsatzsteuererklärung würde ich erst auf Verlangen des Finanzamts einreichen. Es kann ja keine Steuer hinterzogen werden.