Wo gehören in der Anlage EÜR die Einnahmen aus heilkundlicher Behandlung hin, wenn parallel Einnahmen als Kleinunternehmer vorliegen?

2 Antworten

Kleinunternehmer ist ein Begriff aus der Umsatzsteuer und hat mit Einkommensteuer (EÜR) nur rudimentär zu tun.

Heilbehandlung dürfte einkommensteuerlich freier Beruf sein. § 18 EStG, also eine EÜR, deren Ergebnis über die Anlage "S" in die Einkommensteuererklärung kommt.

Nun wäre die Tätigkeit als "Kleinunternehmer" interessant. Ist es ein Gewerbe? Ist es eine andere freiberufliche Tätigkeit?

Im Fall Gewerbe ist eine zweite EÜR nötig, deren Ergebnis über die Anlage "G" in die Einkommensteuererklärung geht.

Woher ich das weiß:Berufserfahrung

Vielen Dank für Ihre Hinweise. Es handelt sich um einen freien Beruf, den ich als Psychologische Psychotherapeutin ausübe. Im Fall der Tätigkeit als "Kleinunternehmerin" handelt es sich konkret um Supervisionen bzw. gutachterliche Tätigkeiten, d. h. auch hier liegt eine freiberufliche Tätigkeit vor. Eine Gewerbe führe ich entsprechend nicht. Daher habe ich bisher eine EÜR erstellt, dessen Ergebnis ich in die Anlage S übernommen habe. Die meisten meiner Umsätze generiere ich über Psychotherapien. Einen kleinen Teil, stets unter der "Kleinunternehmer-Grenze", über Fallsupervisionen. Ich hoffe, die Informationen sind ausreichend, um meine o. g. Frage beantworten zu können. Herzlichen Dank und freundliche Grüße

0
@JSGast

Nun wird es klarer, obwohl ich merke, dass Du noch immer auf dem Holzweg bist.

Du übst wohl zwei freiberufliche Tätigkeiten aus. Medizinische Dienstleistungen (evtl. Heilpraktikerin) und eine gutachterliche Tätigkeit.

Deine Unterscheidung in "Kleinunternehmer" und nicht Kleinunternehmer ist falsch.

§ 2 UStG

1) Unternehmer ist, wer eine gewerbliche oder berufliche Tätigkeit selbständig ausübt. Das Unternehmen umfasst die gesamte gewerbliche oder berufliche Tätigkeit des Unternehmers. Gewerblich oder beruflich ist jede nachhaltige Tätigkeit zur Erzielung von Einnahmen, auch wenn die Absicht, Gewinn zu erzielen, fehlt oder eine Personenvereinigung nur gegenüber ihren Mitgliedern tätig wird.

Beide von Dir ausgeübte Tätigkeiten sind unternehmerisch. Das Du Kleinunternehmerin bist, ist dem Umstand zu verdanken, dass die Umsätze aus Heilbehandlung gem. § 4 Nr. 14 umsatzsteuerfrei sind und deshalb bei der Berechnung der Gesamtumsatzes gem. 19 Abs. 3 Nr. 1 nicht mitgezählt werden:

(3) Gesamtumsatz ist die Summe der vom Unternehmer ausgeführten steuerbaren Umsätze im Sinne des § 1 Abs. 1 Nr. 1 abzüglich folgender Umsätze:

1.der Umsätze, die nach § 4 Nr. 8 Buchstabe i, Nr. 9 Buchstabe b und Nummer 11 bis 29 steuerfrei sind;

Ob es sinnvoll ist, dass Du Kleinunternehmerin bist, kann ich damit nicht beurteilen, aber Du kannst alle Zahlen in einer EÜR verarbeiten.

1
@wfwbinder

Vielen Dank auch für die weiteren Ausführungen. Ich bin Psychologische Psychotherapeutin, keine Heilpraktikerin, d. h. ich verfüge über eine Approbation. Ich möchte von der Kleinunternehmerregel Anwendung machen, das steht fest. In meinem Ursprungspost hatte ich auch nicht danach gefragt, ob es Sinn macht diese anzuwenden. Meine weitere freiberufliche Tätigkeit ist die Supervision von Fällen meiner Kollegen.

Meine Frage, die ich noch immer nicht beantwortet weiß, ist weiterhin folgende:

Trage ich meinen Gesamtumsatz in der Anlage EÜR in Zeile 11 und den steuerfreien Teil aus den Heilbehandlungen in Zeile 12 ein? Dann könnte ich in Zeile 11 entsprechend auch über 17.500 Euro für 2019 eintragen, sofern der Teil der nicht aus Heilkunde stammt, also die Differenz zwischen Zeile 11 und Zeile 12 unter 17.500 Euro bleibt?

Vielen Dank nochmal und freundliche Grüße

0
@JSGast

Richtig, so steht es dort ja vorgeschrieben. Zeile 12 Umsätze gem. § 19 Abs. 3 Satz 1 wie ich den Gesetzestext oben zitiert habe.

Übrigens ist die Grenze nicht mehr 17.500,-, sondern 22.000,- Euro.

0

Ich wäre für Nr. 3. Jeweils eine eigene EÜR und dann für das Gewerbe Anlage G und für die Heilkunde Anlage S. Als Laie.

Absolut richtig. DH. Ich habe es nur eine Idee ausführlicher gemacht. Ergebnis ist das Gleiche.

0