Witwenrente gekürzt wegen Nebenjob?

5 Antworten

Petriotic  28.05.2018, 18:15

Dieser Link ist leider nicht richtig, denn er betrifft Hinzuverdienstgrenzen für vprzeitige Altersrenten und Erwerbsminderungsrenten. Gefragt war aber nach Witwenrente. Hier also:

https://www.deutsche-rentenversicherung.de/Allgemein/de/Navigation/2_Rente_Reha/01_Rente/04_in_der_rente/03_einkommenanrechnung_bei_der_witwenrente/00_einkommensanrechnung_bei_der_witwenrente_node.html

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Gaenseliesel  28.05.2018, 19:14
@Petriotic

Danke für die Richtigstellung, du hast natürlich vollkommen recht !

Gruß!

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Hallo !

Das Nebeneinkommen wird nur auf die Witwenrente angerechnet nicht auf die Altersrente. Witwenrente darf dann gekürzt werden wenn man sich allmählich selbst Versorgen kann.

Es ist aber nicht viel weil nur ein paar Prozente angerechnet werden.

Liebe Grüße

Bei Witwenrente erfolgt eine Anrechnung von Arbeitseinkommen und eigener Rente.

Das war früher anders. Aus dem Grund geistert es immer noch in den Köpfen herum, daß nichts angerechnet und abgezogen wird.

Da denkst Du falsch - google mal.

Wie schon gesagt, wird die eigene Rente ungekürzt gezahlt. Wenn das monatliche Nettoeinkommen des Hinterbliebenen ab 1. Juli 2017 oberhalb eines Freibetrags von 819,92 Euro West bzw. 783,81 Euro Ost liegt, wird es auf die Hinterbliebenenrente angerechnet. 40 Prozent des Betrages, der 819,92 Euro im Westen und 783,81 im Osten übersteigt, wird von der Hinterbliebenenrente abgezogen.

Der Freibetrag für die Einkommensanrechnung ist mit dem aktuellen Rentenwert verknüpft. So ist sichergestellt, dass er mitwächst, wenn die Renten erhöht werden. Die Rentenwerte ändern sich jährlich am 1. Juli. Die nächste Rentenanpassung wurde ja bereits verkündet.