Wir haben unser Haus vor 5 Jahren an unseren Sohn als Schenkung überschrieben, bezahlen keine Miete. Kann er das als Unterstützung steuerlich geltend machen?

5 Antworten

Zunächst mal wäre zu klären, wie hoch Eure eigenen Einkünfte sind - denn steuerlich abzugsfähig ist nur die Unterstützung bedürftiger Angehöriger. Alle Eure Einkünfte, die 623 € übersteigen, werden vom Höchstbetrag abgezogen.

https://www.haufe.de/steuern/finanzverwaltung/bmf-unterhaltsaufwendungen-als-aussergewoehnliche-belastung_164_564716.html

Außerdem gehe ich davon aus, dass Ihr Euch bei der Schenkung das kostenlose Wohnrecht vorbehalten habt?

Andri123  30.12.2023, 20:25

"Wir bezahlen keine Miete"

"Wir beziehen ca. 1.500 Rente"

Stand das da vorhin noch nicht?

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Eifelia  30.12.2023, 21:09
@Andri123

Das mit der Miete ja. Ob ich das mit der Rente überlesen habe? Möglich, ich weiß es echt nicht.

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Nein. Er unterstützt Euch ja nicht. Stattdessen hat er von Euch ein Haus geschenkt bekommen (abzüglich des Kapitalwerts für das Wohnrecht).

Den Übertrgungsvertrag kann man nach 5 Jahren ohnehin nicht mehr ändern.

Das mietfreie Wohnen ist als Kompensation der Schenkung vereinbart und mmn. nicht absetzbar. Ich zahle meinem Sohn auch jedes Monat die Gasrechnuun dkann es auch nicht absetzen.

Das mietfreie Wohnrecht war eine Gegenleistung für die Übertragung des Hauses (gemischte Schenkung). Also eine Art Kaufpreis (Teilkaufpreis).

Bei 1.500,- Euro Rente (18.000,- pro Jahr), wäre außerdem auch nur ein kleiner Teilbetrag abzugsfähig, der 2*10.908,- = 21.816,- über 18.,000,- - 624,- = 17.376,- liegt.

Aber die mietfreie Wohnung war wie gesagt eine Art Kaufpreisersatz.

Woher ich das weiß:Studium / Ausbildung – Steuerbevollmächtigtenprüfung 1979, Steuerberaterprüfg .1986

Welche Unterstützung? 😱

Euer Sohn erfüllt lediglich eure Bedingung zur Schenkung, was mit Sicherheit auch so im Grundbuch eingetragen wurde.

Und erhält dafür als Gegenwert euer Haus!