Kann man als Freiberufler Fahrtkosten in den Zweitwohnsitz steuerlich geltend machen?

1 Antwort

Nein, wenn Du alle zwei Wochen Deine Freundin besuchst, ist das Dein Privatvergnügen.

Anders wäre es, wenn Dein Heimatort, wo Eltern und Freundin wohnen, Dein Lebensmittelpunkt wäre.

Dann wäre es doppelte Haushaltsführung, weil Du in München eine Wohnung unterhältst, die nur deshalb angemietet ist, weil Du dort arbeitest.

Heißt das, wenn ich nicht München sondern meinen Heimatort als Erstwohnsitz hätte, dann könnte ich die Fahrten geltend machen und wäre die Miete der Münchner Wohnung dann auch steuerlich absetzbar?

Bis zu wieviele Fahrten kann man dann steuerlich angeben?

Vielen Dank schon mal für die Bemühungen.

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@andersons

Bei doppelter Haushaltsführung kann man wöchentliche Heimfahrten geltend machen.

Ebenso die Miete.

Aber es ist erstmal zu prüfen, wo Dein Lebensmittelpunkt nun ist.

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@wfwbinder

Oder wie Herr Konz es formuliert: "Steuern spart man durch steuergünstige Umstände"

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